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Kunden müssen schnell sein: Geldstrafe droht bei Langzeitparken

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Das blaue Schild steht an der Einfahrt des Parkplatzes und weißt die Kunden auf die Geldstrafe hin, die sie bei einer Parkdauer von über einer Stunde zahlen müssen.
60 Minuten: Wer innerhalb einer Stunde den Aldi-Parkplatz in Treysa nicht wieder verlassen hat, bekommt in jedem Fall eine Vertragsstrafe. © Anne Quehl

Wer bei Aldi in Treysa länger als eine Stunde parkt, muss tief in die Tasche greifen. Eine Ausnahme der Höchstparkdauer gibt es jedoch zum Frühlingsmarkt am Sonntag.

Treysa – Wenn am Sonntag Frühlingsfest ist, wird die Überwachung der Parkzeit per Video auf dem Aldi-Parkplatz in Treysa ausgeschaltet sein, aber nur ausnahmsweise. Seit März werden die Nummernschilder aller Autos hier erfasst, Halter aller Fahrzeuge, die nicht innerhalb von 60 Minuten das Areal wieder verlassen, erhalten die verbindliche Aufforderung ein Verwarngeld zu zahlen.

Christian Herche vom gleichnamigen Schuhhaus in der Bahnhofstraße Treysa hat diese Woche mit der Leitung von Aldi-Nord Kontakt aufgenommen, um mutmaßlich Hunderte Besucher des Frühlingsmarktes am 7. Mai davor zu bewahren. Denn die Parkzeiterfassung erfolgt rund um die Woche, auch am Sonntag, wenn viele Festbesucher mit dem Pkw erwartet werden, die die noch neue Regelung dort wohl vielfach übersehen würden.

Christian Herche Einzelhändler
Christian Herche Einzelhändler © Privat

Mit Erfolg, wie er im Gespräch mit der HNA berichtet: Für den Einkaufssonntag macht Aldi eine Ausnahme. Ob Herches Anregung, die Parkzeit grundsätzlich mindestens auf zwei Stunden zu verlängern, auch Gehör findet, ist noch offen. Herche findet die Begrenzung von einer Stunde zu knapp, ihm gehe es um die Kundschaft im Allgemeinen. Schließlich reiche die Zeit oft wohl nicht einmal dafür aus, um in dem im Aldi-Gebäude integrierten Bäckerei-Café nach dem Einkauf einen Kaffee zu trinken.

Empört über die neue Regelung meldete sich im März eine Leserin, die ihren Namen aber nicht in der Zeitung lesen wollte. Sie übte heftige Kritik. Daran, dass man als Kunde videoüberwacht wird ebenso, wie daran, dass die Parkzeit nur 60 Minuten beträgt. Sie erhielt von Aldi die Antwort: „Wir möchten mit Parkplatzdienstleistern dafür sorgen, dass die Parkplätze nicht von Fremd- und Dauerparkern genutzt werden, damit unseren Kunden für Ihren Einkauf genügend Parkplätze zur Verfügung stehen.“ Sie werde diesen Markt nicht mehr anfahren, so die verärgerte Frau gegenüber der HNA.

Aufgebracht schrieb uns dieser Tage auch Arno Ries, für ihn stellen die Bedingungen „Abzocke“ dar. Auch er beschwerte sich und erhielt Antwort von der Park Depot GmbH. Darin heißt es, mit der Einfahrt habe er sich auf das Grundstück ihres Auftraggebers begeben und den ausgeschilderten Parkbedingungen zugestimmt, die AGB seien deutlich sichtbar, ebenso Hinweisschilder. Eine Kulanzregelung komme nicht infrage. Die Höchstparkdauer gelte auch für Arztbesuche.

Plätze freihalten

Bis zu 30 Euro und mehr könne laut bussgeld.de ein Verwarngeld auf einem Aldi-Parkplatz kosten. Dem Discounter aber auch allen Mitbewerbern geht es letztlich darum, dass nicht Pendler oder Mitarbeiter benachbarter Unternehmen Kundenparkplätze belegen. Die Entwickler der Systeme sagen, dass die Daten gelöscht werden, wenn das Fahrzeug den Platz wieder verlässt, andernfalls ermittle das Unternehmen beim Kraftfahrtbundesamt den Halter des Fahrzeugs, der dann einen Bescheid über eine Vertragsstrafe bekommt. 

Rechtens ist das Ganze, aber zum Beispiel im Schwalm-Eder-Kreis noch sehr rar. Im Einkaufszentrum Drehscheibe in Homberg wird es praktiziert, allerdings mit 120 Minuten.

In einigen größeren Städten sind es meist sogar drei oder vier Stunden. Die Verbraucherzentrale weist darauf hin, dass die Regelung gut erkennbar sein muss. Marketingexperten diskutieren derzeit darüber, ob die Maßnahme letztlich zu mehr Unzufriedenheit als Vorteilen für die Kunden führt.

Aldi: Alles Datenschutzkonform - Discounter will Rückmeldungen abwägen

Wir baten Aldi um eine Stellungnahme, die wir hier zusammengefasst wiedergeben. Demnach komme das System derzeit an ausgewählten Aldi-Nord-Märkten in Nordhessen zu Einsatz. Hintergrund sei, dass insbesondere zu Stoßzeiten, in Großstädten oder an speziellen Standorten die Kunden Schwierigkeiten hätten, einen freien Kundenparkplatz zu finden. Das liege an Langzeit- und Fremdparkern. Das System schaffe „Fairness für Kunden und Einzelhändler mit klaren Regeln, wodurch die Zahl der Fremdnutzung deutlich reduziert“ werde.

Aldi betont, es handele sich nicht um eine Videoüberwachung des gesamten Parkplatzes. Beim Ein- und Ausfahren des Fahrzeuges werde ein Scan vom Kennzeichen gemacht und mit einem Zeitstempel versehen. Die Differenz zwischen dem Ein- und Ausfahren bilde anschließend die Parkdauer ab.

Das sei komfortabel, weil keine Parkscheibe ausgelegt oder ein Ticket gezogen werden müsse, nur die Höchstparkdauer sei zu beachten. „Der nicht zur Erkennung des Kennzeichens erforderliche umliegende Bildbereich wird automatisch geschwärzt. Da der Detektionsbereich des Kennzeichenscanners zudem vollständig auf dem Privatparkplatz liegt, arbeiten die Scanner vollkommen datenschutzkonform.“

In Treysa sei das System noch in einer Einführungsphase, individuelle Anpassungen seien möglich, „hierbei berücksichtigen wir selbstverständlich auch die Rückmeldungen aus der Bevölkerung sowie von benachbarten Einzelhändlern“. In einem ersten Schritt habe man entschieden, das System am verkaufsoffenen Sonntag, 7. Mai, auszusetzen.

Zum Frühlingsmarkt am kommenden Sonntag (7.5.) sind die Geschäfte in Treysa und Ziegenhain ab 12 Uhr offen. (Anne Quehl)

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