Resolution gegen Gewalt: Null-Toleranz-Strategie gefordert

Jedes dritte Feuerwehrmitglied hat Gewalterlebnisse ertragen müssen. Die große Problematik ist auch dem Kreisfeuerwehrverband Ziegenhain bekannt.
Schwalm/Alsfeld – Im Fokus der Veranstaltung stand das Thema „Keine Gewalt gegen Einsatzkräfte“. Die Delegierten verabschiedeten dazu eine Resolution an die Landesregierung. Darin heißt es, dass es in Deutschland eine besorgniserregende Tendenz gebe: Mitglieder der Feuererwehren, der Hilfeleistungsorganisationen, Polizisten und andere Amtsträger würden im Dienst in ihrer Arbeit behindert, beleidigt oder sind sogar teilweise tätlichen Angriffen ausgesetzt. Beim Treffen des Landesfeuerwehrverbands Hessen zu seiner 69. Verbandsversammlung in Alsfeld waren auch Vertreter der Kreisfeuerwehrverbands Ziegenhain.
Jedes dritte Feuerwehrmitglied habe während der Dienstausübung Gewalterlebnisse ertragen müssen. Dies sei nicht hinzunehmen.
Auch der Kreisfeuerwehrverband Ziegenhain unterstützt die Resolution des Landesfeuerwehrverbandes, erklärte Markus Böse, Vorsitzender des Kreisfeuerwehrverbands. Gewalt gegen Hilfskräfte oder die reine Androhung dieser dürfe auf keinen Fall toleriert oder verharmlost werden: „Jeder Angriff auf Hilfskräfte ist ein Angriff auf unsere Gesellschaft und unsere gelebten Werte.“
Gewalt gegen Einsatzkräfte sei nicht nur ein städtisches Phänomen, erklärt der Verbandsvorsitzende: „Auch bei uns, in unserem ländlichen Raum, sind Hilfskräfte täglich Anfeindungen und Beschimpfungen ausgesetzt.“ Diese oft verbalen Angriffe tauchen meist in keiner Erhebung auf, weiß Böse: „Körperliche Angriffe sind zum Glück selten. Aber auch Beschimpfungen und nur die Androhung von Gewalt sind nicht zu tolerieren.“

Werde zum Beispiel eine Straße zum Eigenschutz der Einsatzkräfte gesperrt, um verletzte Menschen aus Unfallwracks zu retten, sind die Absperrposten meist wüsten Beschimpfungen von Verkehrsteilnehmern ausgesetzt, da diese sich in ihrer Freizügigkeit eingeschränkt fühlen, schildert der Feuerwehrmann eine Situation aus dem Alltag der Rettungskräfte: „Nicht immer ist es nur die sichtbare körperliche Gewalt, Gewalt an ehrenamtlichen Einsatzkräften, die ausrücken, um Hilfe zu leisten, beginnt schon viel früher.“
Seit der Änderung des Strafgesetzbuches im Jahr 2017 durch das „Gesetz zur Stärkung des Schutzes von Vollstreckungsbeamten und Rettungskräften“ sind Feuerwehrleute und Rettungspersonal in Bezug auf die Strafbarkeit von Gewaltdelikten während des Einsatzes der Polizei gleichgestellt.
Dies allein sei aber nicht ausreichend, bedauert Markus Böse: „Wir fordern gemeinsam mit dem Landesfeuerwehrverband das Strafmaß voll auszuschöpfen und das gemeinsame Einstehen der Gesellschaft für ihre Retter.“
Die Strafverfolgungsbehörden und Gerichte müssen deutlich machen, dass Gewalt gegen Einsatzkräfte nicht geduldet werde, so das Fazit der Resolution der Feuerwehren an die Hessische Landesregierung. Foto: Kreisfeuerwehrverband