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Streit unter Nachbarn vor Gericht: Verfahren nach Versöhnung eingestellt

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Gerichtsverhandlung
60-Jähriger Rentner warf seinem Nachbarn vor ihn bedroht zu haben. Vor Gericht versöhnten sie sich (Symbolbild). © -

Ein 60-jähriger Rentner musste sich vor dem Amtsgericht Schwalmstadt verantworten. Ihm wurde vorgeworfen, seinen Nachbarn bedroht zu haben.

Treysa – Der 60-Jährige soll seinen Nachbarn am Telefon bedroht haben. „Ich komm gleich rüber und schlage dem Schweinehund den Kopf ein“, sollen die Worte des Angeklagten gewesen sein.

Den Anruf gab der Angeklagte zu, bedroht haben will er niemanden. „Wenn ich nach Hause komme, laufen die Wasserhähne“, sagte der Rentner. „Irgendjemand geht in meine Wohnung wenn ich nicht da bin.“ Bekannte hätten ihn darauf aufmerksam gemacht, dass es sein Nachbar war. Er hätte ihnen am Telefon mit rechtlichen Schritten gedroht, auf keinen Fall mit Schlägen.

Er wolle bald wegziehen, erklärte der Angeklagte, der in einem Methadonprogramm ist. Er könne die Treppe in sein Badezimmer kaum noch bewältigen. Am liebsten würde der frühere Erzieher in eine Einrichtung für betreutes Wohnen.

Seine 81-Jährige Nachbarin, deren Mann er bedrohte, berichtete von einem bis dahin guten Nachbarschaftsverhältnis. „Unser Sohn ist mit dem Angeklagten zusammen aufgewachsen, auch seine Eltern kannten wir gut. Vor allem die Mutter ist mir ans Herz gewachsen. Früher waren wir oft bei ihm im Garten und haben den mit bewirtschaftet. Leider ist das alles eingeschlafen.“

Sie und ihr Mann wollten nur in Ruhe ihren Lebensabend verbringen. Nach dem Anruf sei das Ehepaar verängstigt gewesen. Auch der Beschuldigte trauerte um das gute Nachbarschaftsverhältnis und entschuldigte sich. Nach ihrer Aussage herzte die rüstige 81-Jährige den Angeklagten. (Philipp Knoch)

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