Teichprozess Neukirchen: Zeugen könnten schweigen

Am Mittwoch (8.2) beginnt am Landgericht in Marburg die Berufungsverhandlung im sogenannten Teichprozess gegen den ehemaligen Neukirchener Bürgermeister Klemens Olbrich.
Marburg/Neukirchen - In dem Berufungsverfahren werden auch wieder Zeugen zu dem Teichunglück in Seigertshausen befragt werden, um die Umstände zu klären – acht sind geladen. Kurios: Drei Zeugen könnten die Aussage verweigern, um sich nicht selbst zu belasten.
Rückblick: Im ersten Prozess vor dem Amtsgericht Schwalmstadt hatten Zeugen laut Anklage wissentlich bei der Befragung nicht von einem Gutachten berichtet, dass die Gefahrenstelle am Seigertshäuser Teich bereits 2014 monierte.
Dies sei eine Schlüsselinformation gewesen, hieß es im vergangenen Jahr in einer Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Marburg.
Wie die Staatsanwaltschaft jetzt auf Anfrage mitteilte, ist das Hauptverfahren gegen drei Männer wegen Falschaussage zwar mittlerweile eröffnet worden, das Landgericht habe aber für sich keine Zuständigkeit gesehen und den Prozess an den Strafrichter beim Amtsgericht – mutmaßlich Schwalmstadt – verwiesen. Dagegen habe die Staatsanwaltschaft wiederum Beschwerde eingelegt, erklärte Timo Ide, Sprecher der Staatsanwaltschaft Marburg, gegenüber unserer Zeitung, „wegen der besonderen Bedeutung“.
Über diese Beschwerde müsse dann letztlich das Oberlandesgericht Frankfurt entscheiden, sagte der Pressesprecher weiter: „Das ist das nächst höhere Gericht.“ Da es sich zumindest formal um zwei voneinander unabhängige Verfahren handele, habe die noch ausstehende Entscheidung des Oberlandesgerichts für den Berufungsprozess zunächst erst mal keine Auswirkung, erklärt Ide.
Warum die Zeugen die Aussage verweigern könnten, ist in der Strafprozessordnung geregelt. Im Paragrafen 55 (Auskunftsverweigerungsrecht) heißt es: Jeder Zeuge kann die Auskunft auf solche Fragen verweigern, deren Beantwortung ihm selbst oder einem [...] Angehörigen die Gefahr zuziehen würde, wegen einer Straftat oder einer Ordnungswidrigkeit verfolgt zu werden.
Über dieses Aussageverweigerungsrecht seien die Zeugen in der Verhandlung zu belehren, so der Sprecher der Staatsanwaltschaft.
Von Matthias Haaß