Gemeinderat des Fleckens Bodenfelde beschließt neue Kostensatzung für Einsätze der Feuerwehr

Bodenfelde. Die bisherige Kostenersatz- und Gebührensatzung der Bodenfelder Feuerwehr war 22 Jahre alt. Jetzt hat der Gemeinderat in seiner jüngsten öffentlichen Sitzung im Restaurant Kretaliano einer Neufassung mehrheitlich zugestimmt und sich noch vor dem Beschluss Unmut eingehandelt.
Anne Kraus sitzt für die SPD im Gemeinderat und hatte Mitte Dezember die Feuerwehr alarmiert, weil es auf der Straßenbaustelle zur Erneuerung der Ortsdurchfahrt der Landesstraße in ihrer direkten Nachbarschaft einen Wasserrohrbruch gegeben hatte. Dadurch lief eine Baugrube mitten auf der Straße voll und über den Abwasserkanal gelangte Wasser ins Haus ihrer Nachbarin. Die erhielt jetzt eine Rechnung über 560 Euro fürs Auspumpen ihres Kellers. Kraus findet die Forderung auf Grundlage der bisherigen Satzung der Gemeinde nicht angemessen, weil die Hauseigentümerin ja nicht Verursacher gewesen sei. Verantwortung für den Wasserrohrbruch hatte inzwischen der Wasser- und Abwasserzweckverband Solling (WAZ/Dassel) übernommen. Die Baufirma, wie es zunächst beim Feuerwehreinsatz hieß, deren Baugrube mit Wasser volllief, traf demnach keine Schuld.
Die SPD-Ratsfrau ist der Ansicht, der Flecken habe „Ermessensspielraum“ und müsse „mehr Bürgernähe“ zeigen. Kraus enthielt sich bei der Abstimmung über die neue Satzung und missbilligte den Hinweis des Ratsvorsitzenden Klaus Glaesner (Wählergemeinschaft Neue Gruppe), dass dem Hausbesitzer ja der Klageweg gegen den Bescheid der Gemeindeverwaltung offenstehe.
Bürgermeister Gerald Wucherpfennig (parteilos) sagte, dass die Verwaltung die Feuerwehr-Einsatzprotokolle gelesen habe und es sich demnach beim Auspump-Einsatz nicht um eine Notlage gehandelt habe und deshalb der Einsatz bezahlt werden müsse.
Laut Bürgermeister war der Einsatz eine „freiwillige Leistung“ und müsse deshalb laut Gebührensatzung bezahlt werden. Die Verwaltung müsse das konsequent so machen, weil es ein schmaler Grat zwischen Ermessensspielraum und Willkür sei.Bodenfelde – Die Allgemeinheit trägt die Kosten für Feuerwehreinsätze, die Pflichtaufgaben sind. Dazu gehören die Brandbekämpfung und die Rettung von Menschen etwa bei Unfällen und anderen Großlagen, also Notständen durch Naturereignisse.
In Rechnung gestellt werden indes auf Grundlage der jetzt vom Bodenfelder Gemeinderat mehrheitlich beschlossenen neuen Satzung über die Erhebung von Kostenersatz und Gebühren für Dienst- und Sachleistungen der Feuerwehr etwa für Fehlalarme, eine Tierrettung oder auch von in Fahrzeugen verbauten Notrufen, ohne dass ein Einsatz zur Hilfeleistung zur Rettung eines Menschen aus akuter Lebensgefahr notwendig war. Geld an die Gemeinde muss man auch zahlen, wenn Feuerwehrleute bei Aufräumarbeiten eingesetzt waren, für die Absicherung von Gebäuden oder die Gestellung von Feuerwehrleuten und technischem Gerät in anderen Fällen.
Gemeindebrandmeister Jens Rölke gab vor der Abstimmung in der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates zu bedenken, dass somit auch Einsätze an Osterfeuern oder Veranstaltungen von Vereinen wie etwa der Schüttenhoff-Gesellschaft in Rechnung gestellt werden könnten. In der Sitzung hieß es von den Lokalpolitikern, dass man auf Antrag im Einzelfall entscheiden müsse.
Die angesetzten Kosten seien entsprechend den Ansätzen in vergleichbaren Nachbarkommunen angepasst worden, sagte Bodenfeldes Bürgermeister Gerald Wucherpfennig.
So werden als Grundbetrag pro Feuerwehrperson 29 Euro für jeweils eine halbe Einsatzstunde fällig. Der Einsatzleitwagen und ein Mannschaftstransportfahrzeug kosten jeweils für 30 Minuten 74 Euro, ein Löschfahrzeug und Tanklöschfahrzeug jeweils 294 Euro und ein Tragkraftspritzenfahrzeug 147 Euro. Ist ein Anhänger mit Geräten nötig, werden 30 Euro pro halbe Stunde fällig. Und Verbrauchsmaterial aller Art sowie Ersatzfüllungen und Ersatzteile werden zum jeweiligen Anschaffungspreis berechnet, sieht die neue Gebührenordnung vor. Auch die tatsächlichen Kosten fürs Reinigen von Schutzkleidung und Ausrüstung werden weitergegeben.
Für eine missbräuchliche Alarmierung wird – soweit der Verursacher ermittelt wird – ein Grundbetrag von 300 Euro verlangt plus der oben aufgeführten Kosten für Freiwillige, Fahrzeuge und Gerätschaften. Für Missbräuche nach 22 und vor 6 Uhr ist die doppelte Summe zu zahlen, sieht der Gebührentarif vor.
Von Jürgen Dumnitz