In der Erläuterung steht, dass mit dem vom Bauherrn beim Landkreis eingereichten Bauantrag vom 14. Juni 2022 die Zulässigkeit des Bauvorhabens „Errichtung einer Ferien- und Reitanlage“ in der Gemarkung Uslar geklärt werden sollte.
Geplant ist, den alten Reiterhof abzureißen und eine neue Ferien- und Reitanlage zu errichten. Der Landkreis Northeim habe als Bauaufsichtsbehörde dem Antragsteller am 10. August 2022 schriftlich auf die Notwendigkeit einer gemeindebezogenen Bauleitplanung für das Bauvorhaben hingewiesen – mit Flächennutzungsplanänderung und Aufstellung eines Bebauungsplans.
In den Erläuterungen steht ferner: Mit der 8. Änderung des Flächennutzungsplanes werde ein Sondergebiet „Ferien- und Reitanlage“ ausgewiesen. Der Bebauungsplan „Reittherapiezentrum“ werde ergänzend hierzu die Detailplanung des Bauherrn aufnehmen. Die Kosten für den neuen Bebauungsplan einschließlich der Anpassung des Flächennutzungsplanes müssen vom Bauherrn übernommen werden, heißt es in der Vorlage. Und so geht es weiter: Der Fall geht zur Abstimmung in den Verwaltungsausschuss: Nach einem Aufstellungsbeschluss können die Planungsgrundlagen vorbereitet und in die erste Phase des öffentlichen Beteiligungsverfahrens gegeben werden. Die eingehenden Stellungnahmen sind vor der zweiten öffentlichen Beteiligung in den städtischen Gremien auszuwerten. fsd