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Balzerborn-Klinik: Eintrag vom Amtsgericht wieder gelöscht – Betreiber spricht von Irrtum

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Von: Stefan Forbert

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Die Balzerborn-Rehaklinik wird derzeit nur mit einer Station betrieben. Jetzt gab es Aufregung um eine Bekanntmachung des Insolvenzgerichts.
Die Balzerborn-Rehaklinik wird derzeit nur mit einer Station betrieben. Jetzt gab es Aufregung um eine Bekanntmachung des Insolvenzgerichts. © Nicole Demmer

In Bad Sooden-Allendorf machte die Bekanntmachung schon am Dienstag die Runde, am Mittwoch war die für die Kurstadt nicht unbedeutende Nachricht im Internet aber wieder verschwunden: „In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Balzerborn Kliniken“ (...) wurde am 9. Mai um 9.30 Uhr „die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragsgegnerin angeordnet“.

Bad Sooden-Allendorf – Später, aber noch am gleichen Tag, hieß es in einer weiteren Bekanntmachung unter dem gleichen Aktenzeichen, dass „die Anordnung der vorläufigen Verwaltung am 9. Mai aufgehoben worden“ sei. Beide Eintragungen waren am Mittwochvormittag wieder aus der offiziellen Liste der bekanntgemachten Insolvenzen herausgenommen worden.

Ekkehart Eymer (Lübeck) der geschäftsführende Eigentümer der Balzerborn-Kliniken, antwortete auf Anfrage, es handele sich „dabei um einen Irrtum, der umgehend korrigiert wurde“. Es gebe „kein Insolvenzverfahren über die Klinik“.

Das zuständige Insolvenzgericht am Amtsgericht Eschwege spricht nicht von einem Irrtum. Vielmehr sei die Bekanntmachung über die vorläufige Anordnung der Insolvenzverwaltung wieder aufgehoben worden, „nachdem die Antragstellerin den Antrag für erledigt erklärt hat“.

Wer die Antragstellerin ist, wird vom Gericht mit Hinweis auf den Datenschutz nicht mitgeteilt. Klar ist allerdings, dass nicht die Balzerborn-Klinik-Gesellschaft selbst einen Antrag auf Insolvenz gestellt hat. Denn in der Bekanntmachung wird die Klinik-Gesellschaft als „Antragsgegnerin“ bezeichnet.

Üblicherweise treten ansonsten Unternehmen, die noch Geldforderungen haben, oder Sozialkassen bei nicht abgeführten Beiträgen als Gläubiger auf.

Auch von dem vom Gericht zunächst mit der vorläufigen Insolvenzverwaltung beauftragten Rechtsanwalt Henning Jung gab es keine Aufklärung dazu. „Mangels Legitimation“, wie der Fachanwalt für Insolvenzrecht und Sanierung bei der renommierten Anwaltskanzlei Westhelle und Partner in Kassel am Mittwochvormittag gegenüber unserer Zeitung begründete.

Wieso es sich um einen „Irrtum“ handeln soll, wie es dazu gekommen sein soll und wer dafür verantwortlich wäre, klärte Geschäftsführer Ekkehard Eymer allerdings trotz Nachfrage unserer Zeitung vom Mittwochvormittag bis Redaktionsschluss seinerseits auch nicht auf.

Neues über den Stand der beabsichtigten kompletten Wiedereröffnung der Reha-Klinik, die wegen schwerer Hygienemängel kurz vor Ostern geschlossen werden musste und zwei Wochen später mit zunächst einer Station und maximal 45 Patienten wieder in Betrieb gehen durfte, vermeldete Eymer jetzt auch nicht.

Vor gut zwei Wochen hatte er die angestrebte schrittweise Eröffnung der anderen Stationen zum 28. April und 9. Mai angekündigt – wenn das Gesundheitsamt des Werra-Meißner-Kreises das genehmigt.

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