Finanzausschuss Bad Sooden-Allendorf fasst keinen Beschluss zum Bootshaus

Die Debatte um die Nutzung des Bootshauses in Bad Sooden-Allendorf geht weiter.
Bad Sooden-Allendorf – In der umstrittenen Frage der Nutzung des alten Bootshauses in Bad Sooden-Allendorf ist eine Einigung weiterhin nicht in Sicht. Das ist das Ergebnis der Sitzung des Finanzausschusses, der am Mittwochabend zur Vorbereitung der heutigen Stadtverordnetensitzung ohne eine Beschluss-Empfehlung für die Parlamentarier auseinander gegangen ist.
Nach wie vor im Raum steht somit ein Antrag des Mehrheitsbündnisses aus SPD, Grünen und FWG, wonach dem Eschweger Unternehmen Hessensound als Veranstalter des Open-Air-Festivals Soundgarten die alleinige Nutzung der Immobilie für fünf Wochen während des Festivals gestattet wird. Befürwortet wird in dem Antrag auch der von Hessensound gewünschte Rückbau des Gebäudes, um Platz zu schaffen für eine größere Bühne.
Allerdings müsse dieser Umbau mit Auslaufen der auf fünf Jahre befristeten Rahmenvereinbarung wieder rückgängig gemacht werden, was nach Überzeugung der Kritiker das Ende des Festivals bedeuten würde.
Deshalb hatte Bürgermeister Frank Hix (CDU) Widerspruch gegen den (noch nicht verabschiedeten) Antrag eingelegt. Der wurde am Mittwoch aber ebenso wenig behandelt wie ein Antrag der CDU-Fraktion, welche die Position des Rathauschefs stützt, wonach der Magistrat mit Hessensound einen Pachtvertrag über fünf Jahre für die ganzjährige Nutzung des Bootshauses inklusive eines Rückbaus abschließen soll.
Sie sei davon ausgegangen, dass sich in der umstrittenen Frage alle Beteiligten nochmals zusammensetzen, um eine Kompromisslösung zu finden, bemerkte für die Koalition Heike Krumpholz (Bündnis 90/Die Grünen). Warum das nicht geschehen ist, blieb offen. Möglicherweise auch deshalb, weil der Geo-Naturpark Frau-Holle-Land bereits signalisiert hatte, kein Interesse am Bootshaus zu haben, und auch der Werra-Meißner-Kreis als Schulträger für einen Kanu-Sport ein neues Bootshaus in zentraler Lage am Franzrasen favorisiert.
Die CDU, bekräftigte Fraktionschef Peter Siebold, orientiere sich am Bürgerwillen. Damit zielte er auf das erfolgreiche Bürgerbegehren zur Erzwingung eines Bürgerentscheids. Per Unterschrift hatten sich, wie berichtet, mehr als 1400 Einwohner der Sichtweise von Bürgermeister und Union angeschlossen.
Das Bürgerbegehren, über dessen Zulässigkeit das Parlament entscheidet, entfalte „keine aufschiebende Wirkung in dem Sinne, dass die Gemeindeorgane innehalten müssten, um den Bürgerentscheid abzuwarten“, heißt es dazu in einem Leitfaden des Landes Hessen. Gleichwohl empfehle sich, aus Respekt vor dem Bürgerwillen auf ein laufendes Bürgerbegehren Rücksicht zu nehmen.
Und weiter heißt es in dem Leitfaden: Sofern durch das Handeln der Gemeinde vollendete Tatsachen geschaffen würden, werde im aller Regel sogar die rechtliche Verpflichtung bestehen, den bereits für zulässig erklärten Bürgerentscheid abzuwarten. Eventuell sei zu überlegen, beim zuständigen Verwaltungsgericht den Erlass einer einstweiligen Anordnung zu beantragen. (zcc)