1. Startseite
  2. Lokales
  3. Witzenhausen
  4. Eschwege

Nach schwerem Unfall auf B 27 bei Berneburg: Verfahren vorläufig eingestellt

Erstellt:

Von: Emily Spanel

Kommentare

justitia-statue-als-symbol-fuer-einen-prozess
Der Angeklagte soll 1.200 Euro zugunsten des verletzten Kindes zahlen. (Symbolbild) © Agentur, dpa

Ein 34-Jähriger aus dem Vogelsbergkreis hat die Auflage erhalten, innerhalb von sechs Monaten 1.200 Euro zugunsten des verletzten Kindes zu zahlen. Der Unfall hatte sich auf der Bundesstraße bei Berneburg ereignet.

Werra-Meißner – Vorläufig eingestellt worden ist am Donnerstagmorgen (23. März) das Verfahren vor dem Amtsgericht Eschwege gegen einen 34-Jährigen aus dem Vogelsbergkreis. Der Mann stand im Verdacht, im Januar des vergangenen Jahres einen Verkehrsunfall auf der Bundesstraße 27 bei Sontra-Berneburg verursacht zu haben, bei dem ein dreijähriges Kind schwere Verletzungen erlitt – unter anderem eine Lungenquetschung, Schnittwunden und ein Schädel-Hirn-Trauma. Drei Erwachsene wurden bei dem Frontalzusammenstoß zudem leicht verletzt; an beiden beteiligten Unfallautos war wirtschaftlicher Totalschaden entstanden. Der 34-Jährige erhielt die Auflage, innerhalb von sechs Monaten 1.200 Euro zugunsten des Kindes zu zahlen.

„Es war Gottes Fügung, dass es nach diesem Unfall keine Toten zu beklagen gab“, erklärte der Verteidiger, Rechtsanwalt Klaus Dippel. „Und doch stellt sich die Frage nach der persönlichen Schuld des Angeklagten.“ Dieser lies sich im Zuge der Beweisaufnahme umfänglich zu den Vorwürfen ein. Mehrfach entschuldigte er sich bei den Unfallgegnern für ihr erlittenes Leid. So habe der 34-Jährige am Tag des Unfalls zunächst einen sehr langsam vor ihm fahrenden Wagen überholt. Gleiches hatte schon ein 56 Jahre alter Autofahrer vor ihm getan. Als ihm das Wiedereinscheren zwischen den beiden Autos nicht gelang, gab der 34-Jährige Gas und überholte auch den Wagen des 56-Jährigen.

Der Angeklagte habe auch diesen Überholvorgang nach übereinstimmenden Aussagen der gehörten Zeugen abgeschlossen, als er „aus mir unerklärlichen Gründen anfing zu schlingern“, erklärte der 56 Jahre alte Autofahrer. Das Heck des Wagens des Angeklagten sei ausgebrochen. Er habe „völlig die Kontrolle verloren“, so der 34-Jährige selbst und erklärte seine Notsituation mit einem geplatzten Reifen auf der Beifahrerseite. „Keine Chance“ gegenzusteuern habe er gehabt und sei folglich in den Gegenverkehr geraten. Dort stieß er mit einem Auto zusammen, das mit dem Paar und ihrem dreijährigen Kind besetzt war. Erfolglos hatte der Fahrer noch versucht, dem ihm entgegenschleudernden Fahrzeug des 34-Jährigen auszuweichen.

Sofort nach dem Unfall war dem 34-Jährigen sein Führerschein für rund fünf Monate vorläufig entzogen worden. Der Mann verzichtete nach dem Beschluss auf eine Entschädigung für die Fahrerlaubnisentziehung. (Emily Hartmann)

Einstellung nach Paragraf 153a

Die Einstellung eines Verfahrens nach Paragraf 153a der Strafprozessordnung (StPO) ist möglich, wenn das Vergehen und die Schuld nicht allzu schwer wiegen und die beschuldigte Person bestimmte Auflagen oder Weisungen erfüllt, die von der Staatsanwaltschaft angeordnet werden. Auch im vorliegenden Fall wurde dieser Paragraf zugrundegelegt. Werden 1.200 Euro innerhalb eines halben Jahres gezahlt, wird die Akte endgültig geschlossen. (esp)

Auch interessant

Kommentare

Liebe Leserinnen und Leser,
wir bitten um Verständnis, dass es im Unterschied zu vielen anderen Artikeln auf unserem Portal unter diesem Artikel keine Kommentarfunktion gibt. Bei einzelnen Themen behält sich die Redaktion vor, die Kommentarmöglichkeiten einzuschränken.
Die Redaktion