Trotz zwei Veilchen und einer Schädelprellung wird Verfahren eingestellt

Nach Kneipenschlägerei in Bad Sooden-Allenorf wird das Verfahren gegen 29-jährigen Mann gegen Zahlung von 500 Euro vorläufig eingestellt.
Eschwege – Weil er einem 52-jährigen Kontrahenten nicht nur zwei blaue Augen verpasst, sondern ihn durch Faustschläge so heftig traktiert haben soll, dass der Mann eine Schädelprellung und Einblutungen im Gesicht erlitt, musste sich ein 29-Jähriger aus dem Werra-Meißner-Kreis am Mittwochmorgen vor dem Amtsgericht Eschwege verantworten.
Unstrittig blieben im Verlauf der Beweisaufnahme einzig die Verletzungen des 52-Jährigen, der sich nach der Tat im Klinikum behandeln lassen musste und seiner Arbeit eine Woche lang nicht nachgehen konnte. Wie genau sich der Tatabend im Februar des vergangenen Jahres in einer Bad Sooden-Allendorfer Gaststätte aber abspielte, wer der Aggressor und was überhaupt der Grund für die Eskalation war – das ließ sich nicht mehr eindeutig feststellen. Strafrichterin Sprenger, Verteidiger Rechtsanwalt Frank Graßnick und die Vertreterin der Staatsanwaltschaft kamen schließlich überein, den Vorwurf der gefährlichen Körperverletzung fallenzulassen und das Verfahren vorläufig einzustellen. Der 29-Jährige erklärte sich bereit, innerhalb von drei Monaten 500 Euro an die Telefonseelsorge Nordhessen zu zahlen.
Der Angeklagte hatte sich zu Beginn der Beweisaufnahme umfassend zu den gegen ihn erhobenen Vorwürfen eingelassen. So habe er am Tatabend das Lokal betreten, ein Getränk bestellt und den 52-Jährigen an der Theke stehen sehen. Er sei zu ihm gegangen, „um mit ihm zu reden und Dinge richtigzustellen“.
Er habe Behauptungen des Mannes aus der Welt räumen wollen, laut denen er regelmäßig Partys in einer Tiefgarage gefeiert und dort eine große Menge Müll hinterlassen haben soll.
Der „alkoholisierte“ 52-Jährige habe ihm daraufhin einen Faustschlag verpasst, der ihm die Brille von der Nase rutschen ließ. Wütend habe er ihm einen Barhocker vor die Füße geschleudert und das Lokal verlassen, so der 29-Jährige, der nicht vorbestraft ist. Der 52-Jährige sei ihm gefolgt und habe ihm mit einem 30 Zentimeter langen, stockähnlichen Flaschenöffner auf den Rücken geschlagen.
Gestürzt sei der 52-Jährige wegen seines Alkoholisierungsgrades. „Faustschläge, die ich ihm verpasst habe, sind im Bereich des Möglichen“, räumte der Angeklagte ein. Ein Bekannter sowie die Besitzerin der Gaststätte hätten die Kontrahenten schließlich getrennt.
Anders hat der 52-Jährige, der als Zeuge vernommen wurde, die Situation erlebt. „Seltsam, wie unter Strom stehend“ sei ihm der 29-Jährige schon beim Betreten der Gaststätte vorgekommen. Zwar habe er ihn in der Vergangenheit dort bereits das ein oder andere Mal gesehen, habe aber keinen persönlichen Kontakt gepflegt.
Warum er überhaupt angegriffen worden sei – „er bestellte ein Getränk, kam zwei Minuten später zu mir und schlug mich mit der Faust“ – könne er bis heute nicht verstehen.
Nach draußen gefolgt sei er ihm, weil er den 29-Jährigen wegen des Hiebs ins Gesicht zur Rede stellen wollte. „Wie ein Trommelfeuer“ seien Barhocker auf dem Weg nach draußen auf ihn eingeprasselt – und vor der Tür angekommen, hagelte es Schläge. Der 29-Jährige habe sogar noch Bekannte aus der Gaststätte hinausrufen wollen.
Die Besitzerin des Lokals stützte im Wesentlichen die Aussage des 52-Jährigen, der dort Stammgast ist. Dieser habe den 29-Jährigen auch nicht mit einem Flaschenöffner traktiert.
Ein weiterer Zeuge, an besagtem Abend ebenfalls Gast, wollte hingegen einen Griff des 52-Jährigen zu dem knüppelähnlichen Gegenstand bemerkt haben – hat der Auseinandersetzung aber sonst keine große Bedeutung beigemessen. „Solche Rangeleien passieren doch ständig.“ (Emily Hartmann)