Werra-Meißner. Ein 56-jähriger Staufenberger war wegen Schwarzfahrens zu 22 Monaten Haft verurteilt worden. Dass das so bleibt, wurde nun in einer Berufsverhandlung entschieden.
Das Gesetz zur Erschleichung von Leistungen sei 1935 von den Nazis - also geradezu von Hitler persönlich - erlassen worden - und man wisse ja, wo das hingeführt habe, mahnte der Angeklagte. Der 56-jährige Staufenberger war im November vom Amtsgericht wegen Schwarzfahrens zu 22 Monaten Haft verurteilt worden und sitzt seit September in der Justizvollzugsanstalt Kassel.
Dass das so bleibt, entschied Richter Reichhardt jetzt in der Berufsverhandlung. Schwarzfahren sei eigentlich ein Bagatelldelikt, für das man normalerweise nicht ins Gefängnis geht, eine Häufung von 49 Fällen sei aber selten. Und da sich der Angeklagte auch durch zahlreiche Vorstrafen nicht von weiteren Straftaten habe abhalten lassen, sei eine erneute Bewährung nicht möglich.