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Werra-Meißner-Kreis: Verfahren wegen schwerer Körperverletzung eingestellt

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Von: Stefanie Salzmann

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Justita-Symbolbild
Eine Zeugin entlastete den Angeklagten mit ihrer Aussage. (Symbolbild) © Peter Steffen/dpa

Gegen einen 20-Jährigen aus dem Werra-Meißner-Kreis hatte Anklage bestanden, weil er seine damals 18-jährige Freundin schwer misshandelt haben sollte. Das Verfahren wurde nun eingestellt.

Eschwege – In der „Hoffnung, dass es ein Wendepunkt“ in seinem Leben ist, wurde am Mittwoch das Verfahren gegen einen 20-jähriger Mann aus dem Landkreis in einem Jugendstrafverfahren eingestellt. Angeklagt war der 20-Jährige, im April vorigen Jahres seine damals 18-jährige Freundin schwer misshandelt zu haben. Zuvor soll er die Nacht mit Kumpels verbracht haben, als er morgens nach Hause kam, habe er seine Freundin ins Gesicht und zu Boden geschlagen und sie vielfach getreten und gewürgt.

Die junge Frau war seinerzeit nach dem Vorfall auf Drängen ihrer Mutter ins Krankenhaus gebracht worden, wo die Ärzte zahlreiche Prellungen am ganzen Körper sowie mehrere Würgemale feststellten. Ebenfalls auf Drängen der Mutter hatte sie noch am gleichen Tag Anzeige gegen ihren Freund erstattet.

Zeugin entlastete Angeklagten

Als Zeugin vor Gericht schilderte die heute 19-jährige die Ereignisse aber ganz anders und entlastete damit den Angeklagten, mit dem sie bis heute ein Paar ist.

Sie habe seinerzeit aufgrund privater Ereignisse unter einer Borderline-Störung gelitten und starke Medikamente gegen Panik- und Angstattacken eingenommen. „Ich bin auf ihn losgegangen, als er nach Hause kam, weil ich dachte, dass er fremdgegangen ist“, sagte sie. Sie habe auf ihn eingeschlagen, er habe sich versucht zurückzuziehen, dann habe sie sich selbst verletzt, mit dem Kopf gegen die Tür geschlagen und sich mit einem Stromkabel versucht zu erwürgen. „Die Dinge, die in der Anklage stehen, kann ich nicht bestätigen“, sagte sie vor Gericht.

Sie selbst habe sich dann in die Psychiatrie einweisen lassen und danach eine ambulante Therapie begonnen. In Therapie begab sich auch der Angeklagte, der zum Zeitpunkt der Tat stark drogenabhängig war und eigenen Angaben zufolge bis zu zwölf Joints am Tag konsumierte.

Beide wollen Ausbildung beginnen

„Wir haben uns um 180 Grad gedreht und sind jetzt sehr glücklich miteinander“, sagte die Zeugin. Sie und der Angeklagte wollen in diesem Jahr eine Ausbildung beginnen. Aufgrund der Zeugenaussage der Freundin stellte Richterin Sprenger das Verfahren wegen schwerer Körperverletzung gegen den 20-Jährigen ein.

Angeklagt war der 20-Jährige allerdings nicht nur wegen Körperverletzung, sondern auch wegen des Besitzes von größeren Mengen Marihuana, die die Polizei samt Feinwaage, Portionstütchen und dazugehörigen Verschlüssen sicherstellte. Weil er den Besitz der Drogen am Mittwoch vor Gericht aber einräumte, die er laut seiner Aussage nur für den Eigenkonsum brauchte, wurde dieses Verfahren gegen die Ableistung von 50 Sozialstunden eingestellt. Zudem verzichtete der Angeklagte auf Anraten seines Verteidigers Dr. Kevin Faber auf Rückgabe eines Handys, das die Polizei ebenfalls sichergestellt und ausgewertet hatte. Die Einstellung des Verfahrens begründete die Richterin auch damit, dass Ausbildung und Arbeit eine gute Grundlage für ein geordnetes Leben seien. (Stefanie Salzmann)

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