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Gewerbegebiet Reichensachsen: Unterlagen werden nach Überarbeitung erneut ausgelegt

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Von: Emily Spanel

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„Auf den goldenen Äckern“ in Reichensachsen: Um aus den Flächen ein Gewerbegebiet entstehen zu lassen, werden jetzt weitere Änderungen im Bebauungs- und Flächennutzungsplan nötig. Archi
„Auf den goldenen Äckern“ in Reichensachsen: Um aus den Flächen ein Gewerbegebiet entstehen zu lassen, werden jetzt weitere Änderungen im Bebauungs- und Flächennutzungsplan nötig. (Archivfoto) © Constanze Wüstefeld

Mehrere Beschlüsse bezüglich des Gewerbegebiets sind auf der jüngsten Sitzung der Gemeindevertretung gefast worden. Wir geben einen Überblick.

Reichensachsen – Die Gemeinde Wehretal beabsichtigt im Ortsteil Reichensachsen die Erweiterung ihrer gewerblich nutzbaren Flächen (wir berichteten).

Um das Verfahren voranzutreiben, sind im Zuge der jüngsten Sitzung der Gemeindevertretung gleich mehrere Beschlüsse den Bebauungsplan für das Gewerbegebiet „Auf den Goldenen Äckern“ und die Änderung des Flächennutzungsplans in diesem Bereich betreffend gefasst worden. Ein Überblick über Rechtslage und Status quo.

Das Gewerbegebiet

Auf einer überwiegend landwirtschaftlich genutzten Fläche im Bereich „Auf den goldenen Äckern“ soll ein Gewerbegebiet ausgewiesen werden. Hierfür wurde bereits am 14. März 2016 der entsprechende Aufstellungsbeschluss in der Gemeindevertretung gefasst.

Das Gewerbegebiet wird aufgrund der aktuellen und sich abzeichnenden Bedarfslage benötigt, denn die bestehenden Gewerbeflächen sind bereits vergeben oder befinden sich in Privathand.

Bebauungs- und Flächennutzungsplan

Der Hauptgeltungsbereich des Bebauungsplanes für das Gewerbegebiet umfasst rund 13 Hektar. Zudem sind zum Teilausgleich der mit der Umsetzung des Bebauungsplans einhergehenden Eingriffe externe Kompensationsmaßnahmen innerhalb von vier Zusatzgeltungsbereichen mit einer Gesamtgröße von rund 9,79 Hektar vorgesehen.

Parallel zur Aufstellung des Bebauungsplans wird für Teile des Geltungsbereiches der Flächennutzungsplan (FNP) der Gemeinde Wehretal geändert. Mit der FNP-Änderung werden die gewerblichen Bauflächen an den aktuell geplanten Trassenverlauf der Ortsumfahrung angeglichen und im Westen des Geltungsbereichs an die neu festgelegten Grenzen des Überschwemmungsgebiets angepasst.

Beteiligung

Die Entwürfe des Bebauungsplans sowie der Flächennutzungsplanänderung einschließlich der zugehörigen Begründungen wurden in der Zeit vom 27. September 2022 bis 27. Oktober 2022 öffentlich ausgelegt.

Die Behörden und die sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden beteiligt und ebenfalls bis zum 27. Oktober 2022 um eine Stellungnahme gebeten.

Aus der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange haben sich für die Planung wesentliche Änderungen ergeben, die eine Überarbeitung der Entwurfsunterlagen erforderlich machen und eine erneute Offenlage sowie eine erneute Beteiligung der Träger öffentlicher Belange begründen. (Emily Hartmann)

Diese Änderungen haben sich unter anderem ergeben

Die Festsetzung zum Ausschluss von Einzelhandel wird präzisiert.

Ein Werbepylon im nordöstlichen Plangebiet wird aus der Planung entnommen.

Bei Gehölzanpflanzungen sind ausschließlich heimische Arten zu verwenden (bisher bei 80 Prozent der Bepflanzung).

Die bauordnungsrechtlichen Festsetzungen werden ergänzt: zur Gestaltung baulicher Anlagen ist eine Dach- und/oder Fassadenbegrünung zulässig.

Im Bereich südlich der Kläranlage werden Sportanlagen sowie Tankstellen ausgeschlossen; die Beleuchtung ist in diesem Bereich bedarfsgerecht zu steuern (kein Dauerlicht) und ist so zu installieren, dass eine Abstrahlung zur Wehre hin vermieden wird. (esp)

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