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Gericht weist Klage der Gemeinde Meinhard gegen das Land Hessen ab

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Von: Stefanie Salzmann

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Verwaltungsgerichtshof Hessen
Verwaltungsgericht Wiesbaden © Swen Pförtner/dpa

Bittere Enttäuschung bei den Bürgermeistern des Werra-Meißner-Kreises und schlechte Nachrichten für die Zukunft des Brandschutzes.

Wiesbaden –In einem öffentlichen Verfahren hat das Verwaltungsgericht Wiesbaden gestern die Klage der Gemeinde Meinhard gegen das Land Hessen abgewiesen, mit der sich die Kommune gegen eine ihrer Ansicht nach nicht angemessene und deutlich zu geringe Zuwendung des Landes beim Bau eines neuen Feuerwehrgerätehauses im Ortsteil Schwebda wehren wollte (WR berichtete).

Der gestern in der Landeshauptstadt verhandelte Fall galt als Präzedenzfall für alle hessischen Gemeinden, die als Träger des Brandschutzes unter den vor allem im Baubereich explodierenden Kosten ächzen, während die Zuwendungen vom Land nicht angemessen angepasst werden und die Gemeindehaushalte somit stark belastet sind. Kern der Klage ist deshalb die Brandschutzförderrichtlinie des Innenministeriums, erläuterte Martin Jung vom Hessischen Städte- und Gemeindebund, der Meinhard juristisch vertrat.

Kurzer Prozess mit Meinhard

Zur Urteilsbegründung sagte die Vorsitzende Richterin, dass es sich bei der Brandschutzförderrichtlinie des Landes um eine Verwaltungsvorschrift handelt, die keiner Gesetzesnorm unterliegt, sondern vielmehr eine verwaltungsinterne Vorgabe sei. „Das Gericht kann die Förderrichtlinie deshalb nicht als rechtswidrig einordnen.“ Es gebe keinen Anspruch der Gemeinden auf Zuwendung, daher seien die Möglichkeiten des Gerichtes hier begrenzt.

Zu einer angemessenen Erhöhung der Landeszuschüsse für den Bau von Gerätehäusern oder den Kauf von Feuerwehrfahrzeugen spielte das Gericht den Ball gestern an den Gesetzgeber – in diesem Fall den hessischen Landtag – zurück. „Das wird eher eine politische als eine juristische Entscheidung sein“, sagte die Richterin.

Gericht weist Klage der Gemeinde Meinhard ab

Zu der Verhandlung in Wiesbaden hatten sich gestern auch die Bürgermeister von Meinhard, Wehretal, Ringgau, Weißenborn und Bad Sooden-Allendorf sowie Feuerwehrleute und Gemeindevertreter aufgemacht. Nach dem Urteilspruch sagte Meinhards Bürgermeister Gerhold Brill: „Ich hätte im Mindesten erwartet, dass das Gericht feststellt, dass das Land die Förderrichtlinien überarbeiten muss.“ Sein Wehretaler Amtskollege Timo Friedrich schloss sich an: „Es ist schlicht enttäuschend, dass die Belange der Kommunen nicht mal bei Gericht Gehör finden.“ (Stefanie Salzmann)

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