Logistikgebiet: Gemeindevertreter aus Neu-Eichenberg stimmen für Akteneinsicht

Neu-Eichenberg. Noch in der November-Sitzung stimmten Neu-Eichenbergs Gemeindevertreter von CDU und SPD gegen den Antrag der Grünen, einen Akteneinsichtsausschuss zu gründen.
Einer modifizierten Variante des Antrags stimmten während der jüngsten Sitzung am Montag nun alle Parlamentarier zu.
Der Beschluss sieht vor, dass CDU- und Grünen-Fraktion jeweils zwei Vertreter in den Ausschuss entsenden, die SPD drei Vertreter. Sie sollen Akteneinsicht in den mit der Dietz AG geschlossenen städtebaulichen Vertrag ebenso erhalten wie in die Vereinbarungen zwischen Gemeinde und Hessischer Landgesellschaft zum Sondergebiet Logistik.
Nicht durchsetzen konnten sich die Grünen hingegen mit ihrem Antrag, ein Lärmgutachten zu veranlassen, das die B 27 mit einbezieht. Neun Gemeindevertreter von SPD und CDU folgten hier der Empfehlung vom Haupt- und Finanz- sowie vom Bau- und Umweltausschuss und votierten dagegen.
Um Lärm drehte sich auch der Antrag der SPD-Fraktion, dem die Gemeindevertreter mit großer Mehrheit zustimmten. Der Gemeindevorstand soll mit der Dietz AG einen städtebaulichen Vertrag über Lärmschutz für betroffene Häuser an der B 27 abschließen. Diese sollen Schallschutzfenster und Belüftungsanlagen erhalten.
Den Anträgen von Joanna Marienhagen (Grüne), die Vorlage im Bau- und Umweltausschuss zu beraten und den Vertrag nicht zwischen Dietz AG und dem Gemeindevorstand, sondern mit den Gemeindevertretern abschließen zu lassen, stimmten die Abgeordneten nicht zu. Laut Bürgermeister Jens Wilhelm (SPD) könne nur der Gemeindevorstand den städtebaulichen Vertrag abschließen. Er erklärte zudem, dass ein Wall als passiver Lärmschutz laut Hessen Mobil nicht möglich sei, da die Bankette der Straße dafür zu schmal sei und durch den Wall die Sicht der Einfahrt nach Hebenshausen verschlechtert werde.
Aus dem Magistrat berichtete Wilhelm, dass die zweite Offenlegung des Bebauungsplans für das Sondergebiet Logistik am 19. Dezember beginnt. Wegen der Feiertage werde die Offenlegung länger als üblich bis zum 25. Januar 2019 dauern. Der Entwurf kann zu den üblichen Öffnungszeiten in der Gemeindeverwaltung eingesehen werden und wird zudem auf der Internetseite der Gemeinde veröffentlicht in der Rubrik „Rathaus & Politik“ unter „Amtliche Bekanntmachungen“.