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56 Jahre alter Sontraer hat alkoholisiert und ohne Führerschein Unfall gebaut

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Von: Mario Reymond

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Justitia (Symbolbild). © Agentur, dpa

Der Mann aus Sontra wurde zu einer Bewährungsstrafe von vier Monaten verurteilt. Laut seiner Aussage habe er aufgrund eines familiären Vorfalles getrunken.

Bad Hersfeld – „Hören Sie mit dem Saufen auf. Und zwar für immer“, hat Strafrichter Elmar Schnelle jetzt am Amtsgericht in Bad Hersfeld einem 56 Jahre alten Sontraer mit auf den Weg gegeben, der sich vor Gericht wieder einmal wegen einer Trunkenheitsfahrt ohne Führerschein hatte verantworten müssen.

Diesmal endete seine Fahrt über die Lange Heide nach Kirchheim am frühen Morgen des 4. März 2022 zudem mit einem Verkehrsunfall. Der Mann touchierte mit seinem Smart drei Bäume und das Auto landete auf dem Dach. Die zu dem Unfall gerufenen Polizeibeamten ließen den Mann ins Röhrchen pusten. Ergebnis: 1,42 Promille Atemalkohol.

Er habe nur getrunken, weil er zuvor einen Anruf von seinem Schwager erhalten habe. Dieser hätte ihm mitgeteilt, dass seine Schwester im Sterben liegen würde. Immer, wenn er schlechte Nachrichten erhalte, greife er zur Flasche. „Ich bin Stresstrinker“, versuchte der 56-Jährige sein Verhalten zu entschuldigen.

Und weil der seit einem Jahr arbeitslose Mann innerhalb von vier Jahren bereits zum vierten Mal alkoholisiert ohne Führerschein mit einem Auto unterwegs war und dabei von der Polizei ertappt wurde, hätte er sich auch in diesem Fall sicher wieder eine saftige Geldstrafe eingefangen. Doch Richter Schnelle stellte dem Angeklagten – der ohne Rechtsbeistand vor Gericht erschienen war – frei, zwischen einer Geldstrafe und einer Freiheitsstrafe auf Bewährung zu wählen. Da den 56-Jährigen, der aktuell 800 Euro Arbeitslosengeld erhält, auch noch Altschulden von mehreren zehntausend Euro drücken, entschied er sich für die Freiheitsstrafe.

Der Vertreter der Staatsanwaltschaft hatte in seinem Plädoyer eine viermonatige Freiheitsstrafe gefordert, die zur Bewährung ausgesetzt werden könnte. Und genau diesem Vorschlag folgte Richter Schnelle, der die Bewährungszeit auf drei Jahre festsetzte und dem Verurteilten einen Bewährungshelfer zur Seite stellte.

In den kommenden 18 Monaten darf der 56-Jährige zudem keine neue Fahrerlaubnis beantragen. Auch seine Alkoholproblematik muss er weiterhin mit Suchtgesprächen bei der Diakonie angehen. Um eine Geldauflage von 500 Euro – zahlbar in Monatsraten zu 50 Euro – an die Organisation Fleckenbühler in Cölbe, die sich um Suchtkranke kümmert, kam der 56-Jährige auch nicht herum.

Die aktuelle Strafe wird nun mit einer bereits bestehenden viermonatigen Haftstrafe verknüpft. Daraus werde dann eine Gesamtstrafe hervorgehen, die sich im Bereich von sechs Monaten einpendeln dürfte, hatte Richter Schnelle dem 56-Jährigen abschließend erklärt.

(Mario Reymond)

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