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Masern-Schutz: Bisher 67 Meldungen beim Gesundheitsamt des Werra-Meißner-Kreises

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Von: Nicole Demmer

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Verpflichtend: In Kindergärten und Schulen und für Mitarbeiter dieser Einrichtungen und Pflegepersonal ist der Nachweis der Masern-Impfung notwendig.
Verpflichtend: In Kindergärten und Schulen und für Mitarbeiter dieser Einrichtungen und Pflegepersonal ist der Nachweis der Masern-Impfung notwendig. © Ole Spata/dpa

Seit gut drei Jahren müssen Kita- und Schulkinder eine Masern-Impfung oder -Immunität nachweisen – ebenso wie etwa Mitarbeiter von Gemeinschafts- und Gesundheitseinrichtungen. Gibt es diese nicht, werden die Fälle an das Gesundheitsamt gemeldet.

Werra-Meißner – 67 dieser Meldungen gab es bisher, berichtet Kreissprecherin Sylvia Weinert auf Anfrage unserer Zeitung.

So kam der überwiegende Anteil der Meldungen aus Schulen. Aufgrund fehlender Impfungen wurden auch bereits Bußgelder gegen Sorgeberechtigte von Schülerinnen und Schülern ausgesprochen.

Mitarbeitende aus Kitas und Schulen wurden laut Weinert bisher nicht gemeldet – aus dem medizinischen Bereich waren es wenige. „Wir erwarten aus diesem Bereich noch weitere Meldungen und erinnern auf diesem Wege gerne noch einmal daran, der Meldepflicht baldmöglichst nachzukommen.“

Laut Bundesgesundheitsministerium können nicht geimpfte Kinder vom Kita-Besuch ausgeschlossen werden. Aber: Schulpflicht steht über Impfpflicht. Schüler dürfen auch ohne Impfung die Schule besuchen. Das stellt allerdings eine Ordnungswidrigkeit dar, die Schulen melden solche Fälle an das Gesundheitsamt, so Weinert.

Die Masern-Mumps-Rötel-Impfung (MMR) erhalten Kinder regelmäßig zum ersten Mal mit rund zwölf Monaten, die zweite Impfung gibt es mit 18 Monaten, erklärt Dr. Klaudia Ress, Vorsitzende des Ärztebündnisses Werra-Meißner. Eine verstärkte Nachfrage – auch als Nachholimpfung für ältere Kinder – gibt es nicht. Bei der Aufnahme in eine Kita gibt es eine Untersuchung für ein Gesundheitsattest mit einer Bescheinigung für durchgeführte Impfungen. Eine Aufklärung sei meist nicht nötig, da die Einrichtungen auf die MMR-Impfungen bestehen.

„Alle Eltern wissen Bescheid über die durchzuführenden Impfungen“, so Ress. Die Aufklärung gebe es auch bei den U-Kinderuntersuchungen. Probleme könne es für Eltern, die absolute Impfgegner sind, spätestens nach der Schuluntersuchung geben. „Hier ist ein Aufklärungsgespräch meist schwierig.“

Das Gesundheitsamt bietet laut Weinert allen gemeldeten Personen eine individuelle Beratung an. Auch Arbeitgeber, Träger und Leitungen, die der Meldepflicht nachkommen müssen, haben diese schon in Anspruch genommen. Das soll – neben den gesetzlich vorgeschriebenen Kontrollen – weiter erfolgen. (nde)

Bis zu 2500 Euro Geldbuße drohen

Bis zu 2500 Euro Geldbuße kann gegen Eltern verhängt werden, die ihre in Gemeinschaftseinrichtungen betreuten Kinder nicht gegen Masern impfen lassen. Laut Bundesgesundheitsministerium können mit dieser Geldbuße auch Leitungen belegt werden, die in ihren Einrichtungen nicht geimpfte Kinder zulassen – gleiches gilt für nicht geimpftes Personal in Gemeinschafts- und Gesundheitseinrichtungen und Asylbewerberunterkünften. (nde)

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