Welche Möglichkeiten gibt es, die Daten zu übertragen?
Um die Grundsteuererklärung schnell und digital zu erledigen, gibt es das Steuerportal elster.de. Auf Antrag mit Begründung geben die Fainazämter die Fragebögen auch in Papierform heraus.
Was brauche ich auf jeden Fall, um die Erklärung auszufüllen?
Es braucht nur vier Angaben. Wenn diese Zahlen bereitstehen, gelingt die Abgabe in weniger als einer Stunde:
- Adresse des Grundstücks
- Den Brief vom Finanzamt zur Grundsteuererklärung, darin finden sich: Aktenzeichen, Flurstück (Fläche, Gemarkung, Nummer, Zähler und evtl. Nenner), Nummer des Grundbuchblatts. Online kann man die Angaben unter gds.hessen.de/INTERSHOP/web/WFS/HLBG-Geodaten-Site/de_DE/-/EUR/Default-Start abrufen. „Innerhalb einer Minute bekommt man ein PDF per E-Mail“, verspricht Helmut Welsch vom Amt für Bodenmanagement.
- Den Bodenrichtwert
- Die Wohnfläche (aus den Bauplänen oder Kaufvertrag)
Da ist mir doch alles zu kompliziert. Kann ich das jetzt noch einem Steuerberater übergeben?
„Sofern der Mandat alle benötigten Daten zusammen hat, was erfahrungsgemäß recht selten der Fall ist, könnte die Erklärung noch fristgerecht versendet werden“, sagt Steuerberater Ralf Rathgeber. Wenn noch notwendige Nachweise fehlen, werde der Termin kaum zu halten sein.
Was kostet es ungefähr, wenn der Steuerberater die Arbeit übernimmt?
Die Gebühren werden nach § 24 der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) berechnet. „Der Gegenstandswert ist dabei beim Bundesmodell ziemlich kompliziert zu berechnen“, sagt Rathgeber. Er nennt zwei Beispiele für Eschwege im Werra-Meißner-Kreis:
- Grundstück 800 m², Wohnfläche 130 m², Lage: Außenbezirk/Stadtteil, Wert: 231.984 Euro. Die Gebühr beträgt dann zwischen 241,40 und 603,50 Euro.
- Lage Innenstadt, Wert: 297,40 Euro. Die Gebühr beträgt dann zwischen 269,70 und 674,25 Euro. „Es können auch Pauschalen mit dem Steuerberater vereinbart werden“, sagt Rathgeber.
Was passiert, wenn ich die Daten verspätet übermittele?
Es müsste dann mit Verspätungszuschlägen gerechnet werden. „In der Regel sind das 25 Euro je angefangenem Monat der Verspätung“, so Rathgeber. (Tobias Stück)
