Syrer bleibt in Haft
Arbeitskreis Asyl Witzenhausen kritisiert Vorgehen der Polizei
Der vor zwei Wochen in Witzenhausen festgenommene und in Abschiebehaft verbrachte Syrer, befindet sich nach wie vor im Gefängnis in Darmstadt, von wo aus er bereits vor einer Woche nach Pakistan abgeschoben werden sollte. Das teilt der Arbeitskreis (AK) Asyl Witzenhausen mit, der das Vorgehen der Polizei erneut kritisiert.
Witzenhausen – Die Abschiebung von Herrn S. habe nicht vollzogen werden können, da der Betroffene keinen Reisepass bei sich gehabt habe, heißt es vom AK Asyl. Daraufhin sei Herr S. wieder nach Darmstadt gebracht worden, wo die Haftbeschwerde seines Rechtsanwaltes abgelehnt und die Abschiebehaft gerichtlich bis zum 17. März verlängert wurde. Gegen diese Entscheidung habe die Ehefrau von Herrn S. Klage eingereicht.
In der vergangenen Woche hätten Polizisten die Wohnung, die Herr S. in Witzenhausen zusammen mit seiner Frau bewohnte, durchsucht. „Im Gegensatz zum letzten Mal konnten die Beamten dieses Mal einen Durchsuchungsbeschluss vorweisen“, schreibt der AK Asyl. Weiter heißt es, im Zuge der Hausdurchsuchung hätten die Beamten ein Passfoto und eine Versichertenkarte des Herrn S. beschlagnahmt und seine Ehefrau gefragt, warum sie sich an den Arbeitskreis Asyl und die Öffentlichkeit gewandt habe.
Der Arbeitskreis Asyl Witzenhausen kritisiert die Verlängerung der Abschiebehaft und fordert weiterhin seine sofortige Freilassung und eine sichere Bleibeperspektive. Er wirft den Polizisten Machtmissbrauch während der Hausdurchsuchung vor, sie hätten versucht, die Ehefrau von Herrn S. einzuschüchtern. Jörg Künstler, Pressesprecher der Polizeidirektion Eschwege, versichert, dass alle Beteiligten vorschriftsmäßig gehandelt hätten.
Hintergrund sei ein ausgestellter Durchsuchungsbeschluss des Amtsgerichts Eschwege gewesen, beantragt durch die Ausländerbehörde des Regierungspräsidiums Kassel, der zum Auffinden von Ausweisdokumenten erlassen wurde.
Ein gesonderter Durchsuchungsbeschluss bei der Festnahme des 44-Jährigen sei nicht erforderlich gewesen. Denn zu einem Vollzugshilfeersuchen durch die zentrale Ausländerbehörde gehöre auch immer eine Durchsuchung der Wohnräume. Mitarbeiter der örtlich zuständigen Polizeistation Witzenhausen hätten im Auftrag der Polizeidirektion Werra-Meißner die Wohnung der Ehefrau des Herrn S. mit einem neutralen Zeugen der Stadt Witzenhausen aufgesucht. Zu den weiteren Vorwürfen des Arbeitskreis Asyl Witzenhausen wollte sich Künstler nicht äußern. (Wiebke Huck)