Geflüchtete dürfen vorerst im Blumenhaus bleiben
Verwaltungsgericht Kassel beschließt im Eilverfahren über die Lage in der Unterkunft in Witzenhausen
Die Bewohner der Gemeinschaftsunterkunft Blumenhaus müssen vorerst nicht ausziehen. Das entschied gestern das Verwaltungsgericht Kassel im Eilverfahren. Auf Anfrage der HNA bestätigte Mathias Metzner, Vizepräsident des Kasseler Verwaltungsgerichts: „Die Klage gegen die Umverlegung hat eine aufschiebende Wirkung. Das bedeutet, die Bewohner dürfen vorerst bleiben.
Witzenhausen – Rechtsanwalt Sven Adam hatte im Namen von sechs Familien und Einzelpersonen, die im Blumenhaus wohnen, beim Verwaltungsgericht gegen den Bescheid der Umverteilung Klage eingereicht. Die Bewohner sollten laut einem Schreiben vom Dezember des vergangenen Jahres in andere Einrichtungen umziehen, da der Mietvertrag für das Blumenhaus zum 31. März ausläuft (wir berichteten).
Die ersten Bewohner hätten bereits am vergangenen Montag ausziehen, alle anderen im Laufe der kommenden zwei Wochen folgen solle. Ihnen wurden vom Werra-Meißner-Kreis Unterkünfte in Bad Sooden-Allendorf, Reichensachsen und in einer anderen Unterkunft in Witzenhausen zugewiesen.
Dagegen hatten sich die insgesamt 28 Bewohner mithilfe des Arbeitskreises (AK) Asyl Witzenhausen gewehrt. Am Sonntag waren sie sogar mit Plakaten auf die Straße gegangen. Ihre Forderung: Ein Umzug solle nicht in Zeiten von Corona stattfinden. Eine Umsiedlung in Unterkünfte ohne Einzelzimmer und mit Gemeinschaftsbädern sei unzumutbar und eine Gefahr für die Gesundheit, so die Bewohner. Ihren Wunsch in der gewohnten Umgebung bleiben zu dürfen, hatten sie zuvor bereits in Briefen an Bürgermeister Daniel Herz und an den Landkreis formuliert. Als dies nichts änderte, schalteten sie Rechtsanwalt Sven Adam ein. Mit Erfolg: „Die Bewohner des Blumenhauses können nun vorerst in ihrem Zuhause bleiben. Der Werra-Meißner-Kreis wäre gut beraten, in den nächsten Wochen ergebnisoffen über den Erhalt des Blumenhauses nachzudenken“ sagt Adam. „Das Blumenhaus entspricht besonderen Anforderungen insbesondere, was den Schutz von Frauen und Familien angeht“, so der Rechtsanwalt weiter. Laut Adam kritisierte das Gericht, dass die Bescheide über die Umverteilung keine Ausübung von Ermessen erkennen ließen: Die Betroffenen hätten demnach besser in die Erwägungen des Kreises zu einem Umzug einbezogen werden müssen.“
Auch Mathias Metzner bestätigt: „Was jetzt folgt, hängt vom weiteren Vorgehen des Werra-Meißner-Kreises ab.“
„Wir freuen uns über den Entscheid, so können die Betroffenen einen Moment durchatmen“, sagt Alina Drach vom AK Asyl. Sie gibt aber zu bedenken, dass der Beschluss nur für die gilt, die Klage eingereicht haben. Außerdem hofft sie auf Gespräche zwischen Kreis und Bewohnern: „Die Geflüchteten wissen selbst am besten, was gut für sie ist.“ Darum sollte man sich ihre Sorgen und Nöte anhören, sagt sie. (hbk)