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Info der Kreisverwaltung: Zuschuss für Heizkosten

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Von: Evelyn Ludolph

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Das Heizen ist teuer geworden. Einige Menschen haben einen Anspruch auf Sozialleistungen bei den Heizkosten.
Das Heizen ist teuer geworden. Einige Menschen haben einen Anspruch auf Zuschüsse bei den Heizkosten. © Hauke-Christian Dittrich/dpa

Heizöl, Pellets, Hackschnitzel und Co. werden bezuschusst

Werra-Meißner – Bei der Zahlung der Heizkosten können private Haushalte nun einen Zuschuss beantragen. Das Land Hessen hat dafür seit heute eine Online-Plattform freigeschalten. Das gilt für alle nicht leitungsgebundenen Energieträger wie Heizöl, Flüssiggas, Holzpellets, Hackschnitzel, Holzbriketts, Scheitholz und Kohle, teilt Jörg Klinge, Pressesprecher des Kreises mit.

Mit dem Bundesprogramm sollen die Mehrkosten der nicht leitungsgebundenen Energieträger im Jahr 2022 abgefedert werden, informiert das Hessische Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen in einer Pressemitteilung.

„Bei der Antragsstellung werden die Rechnungen vom 1. Januar bis 1. Dezember 2022 zugrunde gelegt“, sagt Klinge. Das Lieferdatum sei maßgeblich dafür, ob die Kosten im Entlastungszeitraum angefallen sind, heißt es vom Land. Ausnahmsweise könnten die Länder aber auch das Bestelldatum akzeptieren, wenn nachgewiesen werden könnte, dass die Bestellung im entsprechenden Zeitraum getätigt wurde, die Lieferung aber erst später erfolgte.

Die Härtefallhilfe ist für Privathaushalte vorgesehen, die mindestens eine Verdopplung ihrer Energiekosten hinnehmen mussten, teilt das Ministerium mit. Es würden 80 Prozent der Mehrkosten über diesem verdoppelten Betrag gegenüber einem bundesweit festgelegten Referenzpreis des jeweiligen Energieträgers im Jahr 2021 erstattet werden. Haushalte könnten so eine Entlastung von bis zu maximal 2000 Euro bekommen. Es gibt allerdings eine Bagatellgrenze von 100 Euro.

Es können sowohl Privathaushalte, Vermieter als auch Wohnungseigentumsgemeinschaften einen Antrag stellen, berichtet Klinge. Eigentümer können als Direktantragstellende selber die Hilfe beantragen, heißt in der Pressemitteilung des Ministeriums. Unternehmen, wie Wohnungsbaugesellschaften, können ihre Firmenakte bei der Kasse Hamburg beantragen. Das sei notwendig, um die Identifikation für die Antragsstellung zu ermöglichen und vereinfache den Antrag für unterschiedliche Wohngebäude. Antragsberechtigte Vermieter müssen erklären, dass sie die erhaltene Förderung an die Mieter weiterleiten.

Den Antrag gibt es online über das zentrale Antragsportal der Finanzkasse Hamburg sowie weitere Informationen dazu vom Land Hessen unter zu.hna.de/Heizkostenantrag sowie zu.hna.de/Heizkosteninfo (elu)

Referenzpreise der Energieträger

Die Referenzpreise betragen laut Informationen des Landes Hessen für das Jahr 2021 inklusive der Umsatzsteuer für Heizöl 71 Cent pro Liter, Flüssiggas 57 Cent pro Liter, Holzpellets 24 Cent pro Kilogramm, Holzhackschnitzel 11 Cent pro Kilogramm, Holzbriketts 28 Cent pro Kilogramm, Scheitholz 85 Euro pro Raummeter und Kohle und Koks 36 Cent pro Kilo. Kosten, die über eine Verdopplung gegenüber 2021 hinausgehen, werden bis zu 80 Prozent erstattet. (elu)

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