Der Boden der Böschung war zu weich, sagt der 70-Jährige. Wie man es auch gedreht hätte, „der vordere Teil des Hauses hätte in der Luft gehangen“. Kompakter zu planen, sei keine Option gewesen. Dann wären die Räume so klein geworden, dass man sie zu nichts mehr hätte gebrauchen können.
„Damit wir Standfestigkeit bekommen, haben wir die Hälfte des Hauses runtergeschachtet“, erzählt er zu den Problemen. Dort seien Garagen entstanden. Dann sei die Platte für das Kellergeschoss gegossen worden, wobei sich die Platte im Hangbereich auf die – ursprünglich überhaupt nicht vorgesehene – Garage gestützt habe.
Letztlich wurden so zwischen 2020 und 2021 mit Einsatz der ganzen Familie die drei Häuser auf die Fläche gestellt. Ursprünglich, versichert Galjard, hatten es Einfamilienhäuser werden sollen, nun sind es insgesamt sieben Wohnungen. Sechs mit je rund 80 Quadratmetern und noch eine kleine Einliegerwohnung mit 40 Quadratmetern, wobei der geltende Bebauungsplan pro Haus nur 130 Quadratmeter Wohnfläche erlaubt. Zwei junge Familien mit Kindern bewohnen als Mieter geduldet eines der Häuser, sie schlossen die Verträge für die Wohnungen noch ab, bevor wegen des Verstoßes gegen den B-Plan ein Nutzungsverbot erlassen wurde. Der Rest stehe leer.
Die Topografie und die Art des Bodens seien die Gründe für das Ausschachten gewesen. Daraus habe sich alles Weitere ergeben. „Wir hätten dann einen Bauantrag stellen müssen“, sagt der Inhaber einer Firma für Horizontalspülbohrungen, der mit seiner Familie in Balhorn lebt. „Ich gebe zu, wir haben Fehler gemacht.“
Die Bauaufsicht habe die Häuser nicht abnehmen wollen, „dann haben wir mit dem Landkreis und der Gemeinde gesprochen, was wir machen können.“ Man sei zu dem Schluss gekommen, „es geht nur über eine Änderung des B-Plans, den wir selbst bezahlen müssen“, sagt Galjard. Und wenn es nichts wird mit der B-Planänderung? Wird man dann klagen? „Nur ungern“, sagt Tochter Julia Becker. Und der Vater ergänzt: „Wir wollen eine friedliche Lösung.“ „Eine Strafe gibt es auf alle Fälle“, erklärt Julia Becker. „Von der Bauaufsicht wurde schon gesagt, da kommt was. Das wird Geld kosten. Wie viel, wissen wir nicht.“
Die Traufhöhe viel zu hoch, Grund- und Geschossfläche deutlich überschritten. Und das bei allen drei nebeneinanderstehenden Häusern. Das sei schon ein dicker Hund, da will auch Bad Emstals Bürgermeister Stefan Frankfurth überhaupt nichts schönreden. „Wenn es nur um die drei Schwarzbauten ginge, hätte ich auch gesagt: nein.“ Bei der Anpassung des B-Plans gehe es aber um mehr als um die drei Häuser.
Ein wesentlicher Grund für die Gemeinde sei, „dass wir aufgerufen sind, Innenverdichtung zu betreiben, dass auch Bebauung im Garten möglich ist“ und der Verbrauch von Flächen am Ortsrand für Neubauten minimiert wird.
Dem bestehenden B-Plan merke man noch an, dass er einst angelegt wurde für das Gebiet am Emser Berg, auf dem dann Ferienhäuser errichtet wurden, ergänzt Peter Bues vom Bauamt der Gemeinde. Knapp 20 dieser in den 60er- und 70er-Jahren gebauten Häuschen stehen dort oben und sind längst alle zu Dauerwohnhäusern geworden. Über die Änderung des B-Planes könnte man für diese Häuser Möglichkeiten zum Erweitern und Umgestalten erreichen. Außerdem gebe es dort oben noch fünf freie, bereits erschlossene Grundstücke, „die dann noch besser genutzt werden können“.
In dem Verfahren würde man dann auch die Schwarzbauten berücksichtigen. Für die Bauherren wäre die Änderung des B-Planes die einfachste Variante, die sie zwar nicht vor Strafe schützt, aber eine Nutzung der Gebäude ermöglichen würde, sagt Peter Bues. Man müsse jetzt sehen, wie es weitergeht. Denn: „Wir haben den Beschluss gefasst, dass wir uns nochmals mit dem B-Plan befassen und einen Stadtbauplaner an den Tisch holen, der uns in den Ausschüssen berät“, sagt Stefan Frankfurth.
Erst dann komme die Änderungsplanung, die öffentlich auszulegen wäre. „Letztlich würde der Plan dann vom Parlament verabschiedet – oder nicht.“ Nach Frankfurths Einschätzung könnte das nach der Sommerpause der Fall sein. nom