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Feldgehölze bei Naumburg vernichtet
Zwei ökologisch bedeutsame Hecken, die eine 65 Meter lang, die andere 40, wurden nahe der Naumburger Weingartenkapelle ohne Erlaubnis gerodet.
Naumburg - Wo bis vor kurzem noch Büsche Feldweg und Acker säumten, ist außer ein paar kurzen, blanken Stängeln, die aus der Erde ragen nichts mehr übrig vom einst dicht gewachsenen Schwarzdorn. Mit Stumpf und Stiel wurde an zwei Stellen zwischen der Weingartenkapelle und dem Waldrand in der Gemarkung auf dem Sterz das Feldgehölz herausgerissen. Hier, da besteht kaum ein Zweifel, sollte künftig kein Gebüsch mehr austreiben.
Wer das Geäst der Schlehen als so störend empfunden hat, dass er statt zurückzuschneiden aufs Roden setzte, ist bislang noch nicht bekannt. Vor dem Sterz oberhalb des Hasenackers, direkt am Premiumwanderweg Habichtswaldsteig wurde das Gehölz auf einer Länge von 40 Metern beseitigt. Hier haben Treckerreifen tiefe Spuren hinterlassen. Hinter der Weingartenkapelle oberhalb des Dörmesgrabens wurde auf einer Länge von 65 Metern der Weißdorn abgeräumt.
„Ich bin fassungslos, wie man so was machen kann“, sagt Hable, als er sich am Donnerstag den Schaden ansieht. Wer für den Umweltfrevel verantwortlich ist, wisse man nicht. Offen ist auch noch, wann genau ans Gebüsch Hand angelegt wurde. Die Stadt, so der Bürgermeister, werde den Vorgang nun an die Untere Naturschutzbehörde beim Landkreis Kassel weitergeben.
Roman Krettek, Leiter der Behörde, betont, dass es schon beim Zurückschneiden klare Regelungen gibt. So sei ab dem 1. März bis Ende September wegen der beginnenden Vogelbrut kein Gehölzschnitt mehr erlaubt. Nur, wenn es aus Gründen der Verkehrssicherung nicht anders gehe oder wenn bei genehmigten Projekten ein Baufenster geräumt werden müsse, seien Ausnahmen möglich. Im eigenen Garten sei auch während der Brutsaison ein vorsichtiger Pflegeschnitt erlaubt, sofern das Brutgeschäft nicht gestört werde.
Das Entfernen sei überhaupt nicht erlaubt, „denn in der Feldgemarkung ist die Hecke per se geschützt“. Eine behördliche Eingriffsgenehmigung sei die Voraussetzung, „wenn ich eine Struktur vernichte“, sagt der Leiter der Unteren Naturschutzbehörde. „Und die wird nur erteilt, wenn es dafür einen wirklich guten Grund gibt.“ Dass eine Hecke störe, sei jedenfalls kein Grund.
Er werde jetzt zunächst nach Naumburg fahren, sich den Schaden ansehen und dokumentieren, sagt Krettek zum weiteren Verfahren. „Dann werden wir versuchen, den Verursacher zu ermitteln und anzuhören.“ Den mutmaßlichen Verantwortlichen werde man anschreiben und mit dem Vorwurf konfrontieren. „Dann kann er sich dazu äußern.“
Ziel sei, die Wiederherstellung der zerstörten Hecke. In der Feldgemarkung hätten derartige Gehölze eine besondere Bedeutung. Sie seien sehr wichtig für Heckenbrüter, gliedern die Landschaft und geben Wildtieren Deckung. Außerdem seien sie ein Schutz gegen Bodenerosion. Und gerade die Schlehe, der Schwarzdorn, sei während der Blüte für Insekten ein Paradies.
Dass Hecken derart abgeräumt würden wie jetzt bei Naumburg, sei eher selten. „Was uns mehr Sorgen macht, ist, dass die Hecken immer stärker zurückgeschnitten werden“ – sowohl von der Wegeseite, als auch von der Feldseite. Der Grund sei, sagt Krettek, dass die landwirtschaftlichen Fahrzeuge immer breiter werden. (Norbert Müller)