1. Startseite
  2. Lokales
  3. Wolfhagen
  4. Wolfhagen

Gerichtsurteil: Keine Psychiatrie für 27-Jährigen aus Wolfhagen

Erstellt:

Von: Peter Kilian

Kommentare

Ein großes Gebäude
Das Landgericht Kassel lehnte die Sicherungsverwahrung für einen 27-Jährigen aus Wolfhagen ab. © Schachtschneider, Dieter

Ein 27-Jähriger aus Wolfhagen musste sich wegen Einbruchs und Sachbeschädigung vor dem Landgericht verantworten. Nun fällte das Gericht ein Urteil.

Wolfhagen – Die mehrjährige Zwangseinweisung in eine psychiatrische Klinik drohte einem 27-Jährigen aus Wolfhagen, der wegen Einbruchs und Sachbeschädigungen vor dem Landgericht stand. Am Ende sah die Kammer allerdings nicht die dafür strengen Auflagen als erfüllt an. Der Angeklagte bleibt frei. Auffällig war auch am letzten Sitzungstag sein Verhalten. Der vorsitzende Richter musste ihn immer wieder auffordern, Ruhe zu bewahren. Ständig verfiel der 27-Jährige in Monologe, kommentierte Zeugenaussagen und die Urteilsverkündung.

Der Gutachter, ein Facharzt für Psychiatrie, attestierte dem Angeklagten eine paranoide Schizophrenie und Alkoholabhängigkeit. Wie der Sachverständige ausführte, verlief die Kindheit und Jugend des Mannes normal. 2014 gab es dann erste Anzeichen der Erkrankung. Das Studium wurde abgebrochen, er verlor nach und nach jeglichen Halt. 2018 gab es den ersten Aufenthalt in einer psychiatrischen Klinik, weitere folgten. Das Krankheitsbild, schilderte der Arzt, verschlechterte sich trotzdem. Wahnvorstellungen, ein ungehemmter Redefluss und die Annahme, Stimmen zu hören, nahmen immer mehr Raum ein. Auf Fragen antworte er, bilde grammatikalisch richtige Sätze, nur der Inhalt sei gar nicht nachvollziehbar, hieß es weiter.

Keine übermäßige Gefahr für die Allgemeinheit

Der Sachverständige schloss mit der Einschätzung, dass bei dem 27-Jährigen keine Einsicht bestehe, was seine Krankheit betreffe. Das berge im Umkehrschluss das Risiko weiterer Straftaten. Die jedoch dürften sich auf Diebstähle beschränken, um Geld zu beschaffen. Aggressive Gewalttaten seien unwahrscheinlich. Somit gehe von ihm keine übermäßige Gefahr für die Allgemeinheit aus, die eine Zwangseinweisung zur Folge haben müsse. Dieser Einschätzung folgten Staatsanwaltschaft und Verteidigung. Der Einbruch und die Sachbeschädigungen könnten auch keine Strafe nach sich ziehen, da sie im Zustand der Schuldunfähigkeit begangen worden seien.

Auch das Gericht lehnte die Sicherungsverwahrung ab. Keinen Hehl machte es aber daraus, dass es sich um eine emotional schwierige Verhandlung gehandelt habe. Dennoch würden die hohen Anforderungen, die mit einer Zwangseinweisung verbunden seien, nicht erfüllt. Die Gefahr schwerer Straftaten durch den Angeklagten seien derzeit nicht erkennbar. Welch unfassbare Belastung die Krankheit für die Familie bedeute, machte das Gericht gleichfalls noch einmal deutlich. Der Vater des Angeklagten hatte zuvor lautstark sein Unverständnis zum Ausdruck gebracht, dass sein Sohn nicht in eine Klinik eingewiesen wird. (Peter Kilian)

Auch interessant

Kommentare