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Missbrauchsprozess: Neues Opfer sagte vor dem Landgericht Kassel aus

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Prozess wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern in 177 Fällen: Hier der Angeklagte und sein Verteidiger im Gerichtssaal. Zeichnung:  Christine Reinckens
Prozess wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern in 177 Fällen: Hier der Angeklagte und sein Verteidiger im Gerichtssaal. Zeichnung:  Christine Reinckens

Kassel/Wolfhagen. Eine Überraschung gab es im Missbrauchs-Prozess vor dem Landgericht gegen einen ehemaligen Amtsleiter der Wolfhager Stadtverwaltung.

Oberstaatsanwältin Andrea Boesken hat gestern eine 31-jährige Frau aus Kassel als Zeugin aufgerufen, die bereits Ende der 1980-er Jahre zum Opfer sexueller Übergriffe durch den Angeklagten geworden ist.

Weil die Taten verjährt sind, waren sie weder im ersten Verfahren noch im heutigen Gegenstand der Anklage. Der 57-Jährige hatte das Mädchen, das aus seinem erweiterten familiären Umfeld stammt, im Alter von vier Jahren und dann über einen langen Zeitraum regelmäßig sexuell missbraucht.

Erst im Dezember letzten Jahres hatte er in einem Brief um Vergebung gebeten und über „den schönen Körper, an dem alles stimmt“ und das „schöne Gesicht“ der lernbehinderten jungen Frau fabuliert, die „auch schon früher schön“ gewesen seien. Sie hatte den Brief zerrissen, der von einer Betreuerin an die Staatsanwaltschaft übergeben worden war. Neu ist, dass die Übergriffe auch 2007 bis 2010 weiter gingen, als die Zeugin selbst Mutter eines Kindes geworden war.

Das sexuelle Interesse des Angeklagten an einer erwachsenen Frau wirft Zweifel auf, ob seine sexuelle Präferenz tatsächlich ausschließlich auf Kinder gerichtet ist.

Der Göttinger Psychiater und Gutachter Dr. Georg Stolpmann stellte fest, dass „von den Kriterien einer schweren seelischen Störung wenig übrig“ bleibe. Dies lasse die Aussichten einer erfolgreichen Therapie eher günstiger erscheinen.

Entscheidender sei wohl, dass der Angeklagte weder bei den Kindern noch bei der erwachsenen Frau, die er geschickt für sich einzunehmen verstand, das Risiko der Zurückweisung bei seinen sexuellen Annäherungen fürchten musste.

Die Plädoyers von Verteidigung und Anklage wurden gestern ohne Öffentlichkeit gehalten. Das Urteil soll am Dienstag fallen. 

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