1. Startseite
  2. Lokales
  3. Wolfhagen
  4. Wolfhagen

Hundertfacher Missbrauch: Wolfhager muss zwölf Jahre in Haft

Erstellt: Aktualisiert:

Kommentare

null
© Zeichnung: Christine Reinckens

Wolfhagen. Weil er fünf kleine Mädchen missbraucht hat, ist ein Wolfhager vom Landgericht Kassel zu zwölf Jahren Haft mit anschließender Sicherungsverwahrung verurteilt worden.

Damit entspricht das neue Urteil genau dem alten.

Vorsitzender Richter Volker Mütze übernahm damit das Strafmaß, das im ersten Verfahren von der 10. Strafkammer im Februar 2014 verhängt wurde und gegen das der Bundesgerichtshof in Teilen eine Revision zugelassen hatte.

Artikel wurde aktualisiert um 16.25 Uhr

Der frühere Leiter des Wolfhagener Einwohnermeldeamtes hatte gestanden zwischen 1994 und 2013 fünf Mädchen im Alter zwischen vier und zehn Jahren unzählige Male sexuell missbraucht zu haben. Immer wieder hatte er die Taten auf Video gefilmt und die Dateien auf seinen Computern abgespeichert.

Angeklagt und abgeurteilt wurden 149 Taten. Die dafür fällige Haftstrafe addierte Richter Mütze auf 121 Jahre, die zu den zwölf Jahren zusammengezogen wurden.

Die Sicherungsverwahrung begründete Mütze mit der anhaltenden Gefährlichkeit des Mannes, der noch im letzten Dezember mit Briefen an seine Opfer versucht hatte, wieder Kontakt zu den heute jungen Frauen oder der Mutter der beiden jüngsten, heute neun und 13 Jahre alten Opfer zu knüpfen.

Dies lasse erwarten, dass der Mann an seinen eingeschliffenen Verhaltensmustern festhalten werde. Der Schutz von Kindern vor neuen Übergriffen sei aber das oberste Anliegen der Kammer.

«Das Urteil ist keine Überraschung. Die Briefe waren keine hervorragende Idee meines Mandanten», sagte Verteidiger Ullrich Goetjes nach dem Schuldspruch.

Zu Beginn des Revisionsprozesses hatte der Angeklagte sein umfassendes Geständnis aus dem ersten Verfahren erneuert. Die Mädchen waren entfernt mit ihm verwandt oder die Kinder von Bekannten. Nach eigener Aussage hat er den Hang zur Pädophilie bereits seit den 80er Jahren.

Der Angeklagte hatte das Urteil mit unbewegtem Gesicht und ins Leere gerichtetem Blick aufgenommen und gegenüber Verteidiger Ullrich Goetjes sofort seinen Verzicht auf eine erneute Revision erklärt. Das Urteil ist damit rechtskräftig. Im jetzt beginnenden Regelvollzug muss dem Angeklagten eine Therapie angeboten werden. (tom/lhe)

Lesen Sie auch:

- Missbrauchsprozess: Neues Opfer sagte vor dem Landgericht Kassel aus

- Kindesmissbrauch: Opfer würdigen den Angeklagten keines Blickes

- Missbrauch von Kindern: Ex-Amtsleiter aus Wolfhagen erneut vor Gericht

Auch interessant

Kommentare

Liebe Leserinnen und Leser,
wir bitten um Verständnis, dass es im Unterschied zu vielen anderen Artikeln auf unserem Portal unter diesem Artikel keine Kommentarfunktion gibt. Bei einzelnen Themen behält sich die Redaktion vor, die Kommentarmöglichkeiten einzuschränken.
Die Redaktion