Neu ab Mai: Diese Corona-Regeln gelten in Niedersachsen
Mit Beginn des neuen Monats haben sich auch die Corona-Regeln geändert. Einzelhandel, Schulen, Masken- und Testpflicht – was jetzt in Niedersachsen gilt.
Hannover – „Die Pandemie ist bei Weitem noch nicht vorbei“, warnt die Landesregierung Niedersachsen auf ihrer Homepage. Tatsächlich ist die Anzahl an Neuinfektionen im Bundesland derzeit rückläufig, mit einer Sieben-Tage-Inzidenz von über 1000 jedoch alles andere als entspannt. Kreise wie der Landkreis Diepholz belegen Top-Plätze bei der bundesweiten Corona-Inzidenz.
Wie viele andere Bundesländer auch lockerte Niedersachsen in den vergangenen Wochen immer wieder die Corona-Regeln. An einigen hält das Land aber nach wie vor fest. Einzelhandel, Schulen, Masken- und Testpflicht – hier ein Überblick, was jetzt bis zum 25. Mai in Niedersachsen gilt.
Neu ab Mai: Diese Corona-Regeln gelten jetzt in Niedersachsen
Hier sind die wichtigsten Regeln im Überblick:
- Die FFP2-Maskenpflicht entfällt im Einzelhandel. Im öffentlichen Nahverkehr hingegen bleibt sie bestehen.
- Es gibt keine Kontaktbeschränkungen für den privaten Bereich mehr – weder für geimpfte noch für ungeimpfte Personen.
- In Diskotheken, Clubs und Shisha-Bars sind alle Corona-Beschränkungen aufgehoben worden. Dieselbe Regelung greift auch bei Großveranstaltungen.
- Hier entfallen sämtliche Beschränkungen: Gastronomie, Hotels und Pensionen, Kinos und Theater. Ebenso in anderen Kulturstätten sowie in den Innenbereichen von Zoos oder Freizeitparks
- Keine Beschränkungen für Sporthallen und auf Sportanlagen mehr. Das schließt Fitnessstudios mit ein.
Corona-Regeln in Niedersachsen: Hier gilt die FFP2-Maskenpflicht
Die Pflicht, eine FFP2-Maske zu tragen, besteht unter anderem noch im öffentlichen Nahverkehr und gilt für jede Person ab dem 14. Lebensjahr. Auch in Pflege- und Krankeneinrichtungen, in Heimen sowie in Arztpraxen bleibt die FFP2-Maskenpflicht bestehen. Ausnahme: Wenn die Maske für eine medizinische Untersuchung abgenommen werden muss.

Ebenso müssen Besucher von Intensivpflege-Wohngemeinschaften und Einrichtungen der Tagespflege sowie Gäste in unterstützenden Wohnformen eine FFP2-Maske tragen. Auch, wenn die Tragepflicht nicht mehr generell in Gaststätten und bei Veranstaltungen besteht, Betreiber und Unternehmer können die medizinische Maske mittels Hausrecht anordnen.
Corona-Regeln an Niedersachsens Schulen
Für den Schul- oder Kita-Besuch ist in Niedersachsen seit Montag, 2. Mai 2022, kein negativer Corona-Test mehr verpflichtend vorgesehen. Wer sich freiwillig testen möchte, erhält dafür im Mai laut Kultusministerium drei Testkits pro Woche. Das gilt für alle Schüler sowie für Kita-Kinder ab drei Jahren. Diese Änderungen hatte das Ministerium bereits angekündigt. Die Maskenpflicht lief bereits aus.
Als zusätzlichen Schutz nach den Osterferien hatte Niedersachsen eine tägliche Testpflicht für alle Schüler verhängt, für den Kita-Besuch waren Tests für Kinder ab drei Jahren seit Mitte Februar dreimal wöchentlich notwendig.
Corona-Regeln an Niedersachsens Schulen gelockert: Grüne halten Schritt für zu früh
Kultusminister Grant Hendrik Tonne (SPD) betonte jüngst, dass sich mit der Rücknahme der meisten Corona-Vorgaben wieder ein Gefühl von Normalität einstelle. Gerade Kinder und Jugendliche hätten „mit erheblichen Einschränkungen wie Schulschließungen, Wechselunterricht, Maskentragen und Testpflicht mehr dazu beigetragen als andere, die Pandemie zu bremsen und andere zu schützen.“ Er forderte, dass Niedersachsens Schüler weiter Maske tragen sollen.
Den Grünen kommt dieser Schritt noch zu früh. Angesichts derzeit wieder steigender Inzidenzen halte sie es für verfrüht, das Testen in Kitas und Schulen jetzt vollständig einzustellen, sagte die Grünen-Fraktionsvorsitzende Julia Willie Hamburg. „Zumindest in Einrichtungen mit hohem Infektionsgeschehen sollte weiterhin verpflichtend getestet werden.“
Corona-Regeln in Niedersachsen: Das gilt für Testpflicht, Kontaktbeschränkungen und Quarantäne
Wie bei der Maskenpflicht können Gastronomen und Veranstalter von ihrem Hausrecht Gebrauch machen und eine Testpflicht in ihrem Betrieb beziehungsweise auf ihrem Event anordnen. Wer zudem eine Pflegeeinrichtung, ein Heim, ein Krankenhaus, eine Schule, eine Kita oder eine Justizvollzugsanstalt betreten will, muss einen negativen Test nachweisen.
Kontaktbeschränkungen im privaten Bereich entfallen hingegen völlig. Allerdings wird weiter um Vorsicht gebeten. Für die Quarantäne gilt: Kontaktpersonen, die bereits eine Booster-Impfung erhalten haben, sind von der Quarantäne-Regel ausgenommen. So auch Personen, die innerhalb der vergangenen 90 Tage eine zweite Impfung erhalten haben oder „geboostert“ gelten – etwa, nach einer Kombination aus Impfung und überstandener Infektion.
Für alle anderen gilt: Die Quarantänezeit ist aktuell auf 10 Tage festgelegt, nach sieben Tagen ist es möglich, sich aus der Corona-Quarantäne frei zu testen. Derzeit ist eine Verkürzung auf fünf Quarantäne-Tage in der Diskussion.
Das müssen Sie bei Reisen ins Ausland beachten
Bei Einreisen aus dem Ausland nach Deutschland greift die 3G-Regelung. Heißt: Man muss geimpft, genesen oder negativ getestet sein. Und: Das Testergebnis darf nicht älter als 48 Stunden sein. Kinder unter zwölf Jahren sind von der Regelung ausgenommen und müssen keinen Nachweis erbringen.
Die Einreisebestimmungen der einzelnen Länder können auf der Internetseite des Auswärtigen Amts eingesehen werden. Auch bietet die Corona-Warn-App die Möglichkeit, sich über die Corona-Regeln des Ziellandes zu informieren.
So könnten sich die Corona-Regeln in Niedersachsen wieder ändern
Die Corona-Regeln sollen zunächst bis zum 25. Mai 2022 gelten. Niedersachsen hat Corona-Regeln für den Sommer geplant. Sollten die Zahlen wieder massiv steigen und das Landesparlament „die konkrete Gefahr einer sich dynamisch ausbreitenden Infektionslage“ feststellt, dann kann Niedersachsen zum Corona-Hotspot erklärt werden. Dann können auch weitgehende Beschränkungen wieder eingeführt werden.
Zudem soll die vierte Corona-Impfung für alle im Herbst kommen. (Mit dpa-Material)