Schwarzarbeit boomt in Südniedersachsen - 2,6 Millionen Euro Schaden entstanden 2022

Das Hauptzollamt Braunschweig hat seine Bilanz gezogen. Das Ergebnis: 2,6 Millionen Euro Schaden entstanden im Jahr 2022 durch Schwarzarbeit in Südniedersachsen.
Braunschweig – 2,6 Millionen Euro – mit dieser Summe beziffert das Hauptzollamt Braunschweig den Schaden durch aufgedeckte Schwarzarbeit 2022 in Südniedersachsen.
Aufgedeckt wurde dies durch die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS). Diese Arbeitseinheit des Zolls soll die Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigungsverhältnisse bekämpfen. Zudem kontrolliert sie die korrekte Zahlung des gesetzlichen Mindestlohns.
„Die Zöllnerinnen und Zöllner leisten somit einen wichtigen Beitrag für faire Arbeits- und Wettbewerbsbedingungen in der Bundesrepublik“, teilt das Hauptzollamt Braunschweig in seiner Bilanz für das vergangene Jahr mit.
Insgesamt überprüften die Zöllner 10 511 Arbeitsverhältnisse bei 1146 Arbeitgebern. Ergebnis: 2877 Ermittlungsverfahren wurden eingeleitet. Dabei wurden 2048 Straf- und 501 Ordnungswidrigkeiten festgestellt. Die Schadenssumme liegt bei 2,68 Millionen Euro.
Über eine halbe Million Euro an Strafgeld wurden verhängt
Der Zoll in Braunschweig verhängte insgesamt 596 170 Euro an Strafgeld und 689 Monaten Freiheitsentzug. Außerdem wurden 434 717 Euro an Verwarnungsgelder, Geldbußen, Einziehungs- und Verfallbeträge verhängt.
Ein Verfahren, das den Beschäftigten des Hauptzollamts Braunschweig besonders in Erinnerung geblieben ist, war ein größerer Verfahrenskomplex bei Nagelstudios. 48 Zöllnerinnen und Zöllner durchsuchten bei diesem Komplex sieben Orte aufgrund der Tatvorwürfe des illegalen Aufenthaltes sowie des Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt in mehreren Fällen.
Nach Abschluss der Ermittlungen wurden zwei Inhaber zu Geldstrafen von 8160 und 4200 Euro verurteilt. Zudem erhielten weitere Nagelstudios Bußgeldbescheide über etwa 18 000 Euro.
Mindestlohnvergehen stehen immer öfter im Fokus
„Die Ahndung der Mindestlohnunterschreitung nimmt immer mehr Raum ein. Neben den Unterschreitungen von Mindestlöhnen bei allgemein verbindlichen Tarifverträgen nach dem Arbeitnehmerentsendegesetz werden seit 2015 immer wieder Verstöße nach dem Mindestlohngesetz festgestellt“, sagt Zolloberamtsrätin Heike Graffstedt, Fachgebietsleiterin beim Hauptzollamt Braunschweig.
„Dies konnten wir auch bereits feststellen, bevor der Mindestlohn zum 1. Oktober 2022 auf zwölf Euro brutto je Zeitstunde erhöht wurde.“ Laut Graffstedt zahlte in einem Fall ein Subunternehmer im Logistikbereich Fahrt- noch Wartezeiten nicht, die rechtlich jedoch als Arbeitszeit bewertet wurden. Die Mindestlohnunterschreitung betrug rund 90 000 Euro – allein durch diese nicht bezahlten Zeiten.
Nachzahlungen an Arbeitnehmer haben hohe Priorität
„Priorität hat natürlich immer die Nachzahlung des nicht gezahlten Lohns an die Arbeitnehmer“, macht Graffstedt deutlich. „Selbst geringe Unterschreitungen führen zu Bußen im vierstelligen Bereich. Bußgeldfestsetzungen ab 10 000 Euro aufwärts sind nicht ungewöhnlich“, sagt Graffstedt. (ams)