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Verwaltungsgericht: AfD darf Halle in Lüneburg für Parteitag nutzen

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Von: Raphael Digiacomo

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AfD-Fähnchen liegen bei einem Landesparteitag auf einem Tisch.
 Die AfD Niedersachsen darf ihren Landesparteitag am 11. und 12. Juni 2022 in Lüneburg abhalten, so das Urteil des Verwaltungsgerichts. Der Landkreis Lüneburg ist verpflichtet, der Partei die Halle der LKH-Arena in Lüneburg zu überlassen. (Symbolbild) © Daniel Karmann/dpa

Der Landkreis Lüneburg ist verpflichtet, der AfD Niedersachsen die Halle der LKH-Arena in Lüneburg zu überlassen. So lautet das Urteil des Verwaltungsgerichts.

Lüneburg – Die niedersächsische AfD darf ihren Landesparteitag am 11. und 12. Juni in Lüneburg abhalten. Das hat das Verwaltungsgericht nach einem vorhergehenden Gerichtsurteil am Donnerstag (12.05.2022) bekanntgegeben. Folglich ist der Landkreis Lüneburg verpflichtet, der rechten Partei die LKH-Arena in Lüneburg zu überlassen (Aktenzeichen 1 B 17/22).

Das Urteil gilt auch für von der Partei genannte spätere Ausweichtermine. Noch zu Wochenbeginn hatte das Verwaltungsgericht Oldenburg einen Antrag der AfD Niedersachsen auf Überlassung der Sparkassen-Arena in Aurich abgelehnt.

Verwaltungsgericht: Landkreis Lüneburg muss AfD Nutzung von Halle in Lüneburg gestatten

Das Lüneburger Gericht begründete sein Urteil damit, dass dem AfD-Landesverband als politischer Partei nach dem Parteien- wie auch dem Grundgesetz ein Überlassungsanspruch zustehe. Bei der LKH-Arena handele es sich ungeachtet ihrer privaten Trägerschaft um eine öffentliche Einrichtung, da der Landkreis Lüneburg 100 Prozent der Anteile an der Betreibergesellschaft halte.

Dem Überlassungsanspruch steht dem Gericht zufolge auch nicht entgegen, dass die AfD vom Verfassungsschutz als Verdachtsfall eingeordnet und beobachtet wird. Das Diskriminierungsverbot gelte nur dann nicht, wenn das Bundesverfassungsgericht eine Partei für verfassungswidrig erklärt habe.

Befürchtung von Gegendemos rechtfertigen nicht Verweigerung

Die vom Landkreis geäußerte Befürchtung, es könne anlässlich des Parteitags zu Gegendemonstrationen kommen, rechtfertige es nicht, der AfD die Halle zu verweigern. Noch ist der Beschluss des Verwaltungsgerichts nicht rechtskräftig. Der Kreis Lüneburg kann innerhalb von zwei Woche Beschwerde beim Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht einlegen. (rdg/epd)

Auch in Göttingen soll die AfD Niedersachsen versucht haben, auf Corona-Rebellen mit Rechtshilfetipps Einfluss zu nehmen. 2021 wurde die AfD Opfer einer Wahlpanne in Göttingen, bei der die Partei auf den Wahllisten fehlte.

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