Bundespräsident: Das sind Amt, Aufgaben und Pflichten

Der Bundespräsident ist das Staatsoberhaupt Deutschlands. Doch tatsächlich hat er nur wenige Befugnisse. Was genau macht ein Bundespräsident eigentlich?
Berlin - Wer Regierungschef oder -chefin ist, ist nicht gleichzeitig Staatsoberhaupt und bekleidet auch nicht das höchste Amt in der Bundesrepublik Deutschland - denn das tut der Bundespräsident. Er ist dafür nicht in das politische Tagesgeschäft eingebunden und mischt sich traditionell auch selten mit tagesaktuellen Stellungnahmen in jenes ein. Von seinem Amtssitz Schloss Bellevue in Berlin aus geht er eher repräsentativen Aufgaben nach.
Die Befugnisse und Aufgaben des Bundespräsidenten sind im Grundgesetz in Artikel 54 bis 61 festgelegt. Demnach repräsentiert und vertritt er die Bundesrepublik Deutschland nach innen und außen. Er gilt als Vertreter aller Deutschen und ist dazu angehalten, parteipolitische Neutralität zu wahren.
Aufgaben eines Bundespräsidenten
Zu den Aufgaben eines Bundespräsidenten gehören:
- Völkerrechtliche Vertretung des Bundes
- Schließen von Verträgen mit auswärtigen Staaten
- Empfang und Beglaubigung von diplomatischen Vertretern
- Ausfertigung von Bundesgesetzen durch seine Unterschrift
- Vorschlag, Ernennung und Entlassung des Bundeskanzlers / der Bundeskanzlerin
- Ernennung und Entlassung von Bundesrichtern, Bundesbeamten, Offizieren und Unteroffizieren, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist
- Ausübung des Begnadigungsrechts für den Bund im Einzelfall
Die oberste außenpolitische Aufgabe eines Bundespräsidenten ist es, als völkerrechtliche Vertretung Deutschlands zu fungieren. Aktive Außenpolitik darf der Bundespräsident dabei jedoch nicht betreiben. Nur in Abstimmung mit der Bundesregierung ist es ihm möglich, eigene Akzente in seinen Reden auf Auslandsreisen zu setzen.
Innenpolitische Aufgaben des Bundespräsidenten: Ernennung des Bundeskanzlers
Innenpolitisch hat der Bundespräsident unter anderem die Aufgabe, dem Deutschen Bundestag einen Kandidaten zur Wahl des Bundeskanzlers vorzuschlagen. Nach dem entsprechenden Votum durch den Bundestag ernennt und entlässt der Bundespräsident den Bundeskanzler oder die Bundeskanzlerin. Darüber hinaus kann der Bundespräsident, sofern es gesetzlich nicht anders geregelt ist, Bundesrichter, Bundesbeamte, Offiziere und Unteroffiziere ernennen.
Der Bundespräsident prüft die zu erlassenden Gesetze auf ihren Einklang mit dem Grundgesetz und unterschreibt sie, nachdem sie zuvor vom Bundeskanzler unterzeichnet worden sind. Im ersten Jahr seiner Amtszeit beruft das Staatsoberhaupt eine Kommission unabhängiger Fachleute zu Fragen der Parteienfinanzierung. Außerdem kann der Bundespräsident zu besonderen Anlässen Staatsakte ausrichten lassen. So fällt auch die Verleihung von Auszeichnungen und Staatsorden an besonders verdiente Bürger in seinen Aufgabenbereich.
Seit 1970 gehört es außerdem zu den Aufgaben des Bundespräsidenten, eine Weihnachtsansprache zu halten. Diese wird traditionell am 25. Dezember gehalten und auch im Fernsehen ausgestrahlt. Der Bundeskanzler oder die Bundeskanzlerin hält die Silvesteransprache. Bis 1970 war das genau umgekehrt.
Wie wird man Bundespräsident?
Jede und jeder Deutsche mit Wahlrecht und älter als 40 kann zum Bundespräsidenten oder zur Bundespräsidentin gewählt werden. Gewählt wird man von der Bundesversammlung. Diese besteht aus den Bundestagsabgeordneten einerseits und einer gleichen Anzahl von Wahlberechtigten, die von den Volksvertretungen der Länder nach den Grundsätzen der Verhältniswahl gewählt werden, andererseits. Die Bundesversammlung wird nur dann einberufen, wenn sich die Amtszeit eines Bundespräsidenten dem Ende neigt. Für gewöhnlich sind auch Personen des öffentlichen Lebens bei der Bundesversammlung dabei. Diesmal etwa der Fußballspieler Leon Goretzka.
Gewählt ist, wer die Stimmen der Mehrheit der Mitglieder der Bundesversammlung erhält. Das Amt des Bundespräsidenten dauert fünf Jahre, dann findet die nächste Bundespräsidentenwahl statt. Anschließende kann man nur einmal wiedergewählt werden. Im Gegensatz zu beispielsweise Bundestagsabgeordneten dürfen Bundespräsidenten keine Nebentätigkeiten ausführen: „Während man das Amt ausführt, darf man keinem anderen Beruf nachgehen. Der Bundespräsident darf kein anderes besoldetes Amt, kein Gewerbe und keinen Beruf ausüben und weder der Leitung noch dem Aufsichtsrate eines auf Erwerb gerichteten Unternehmens angehören“, heißt es in Artikel 55 des Grundgesetzes. Auch einer Regierung oder ähnlichem darf er nicht angehören.
Wo wohnt der Bundespräsident?
Auch wenn der Amtssitz Schloss Bellevue womöglich genug Platz bieten würde, wohnt der Bundespräsident nicht dort. Bundespräsident Roman Herzog war laut bundespraesident.de das einzige Staatsoberhaupt, das in Schloss Bellevue gearbeitet und auch gewohnt hat. Stattdessen kann der Bundespräsident als Amtswohnung die Villa Wurmbach in der Pücklerstraße in Berlin-Dahlem nutzen. Neben dem Schloss Bellevue hat er Bundespräsident noch einen zweiten Amtssitz in der ehemaligen Hauptstadt der BRD, Bonn, namens Villa Hammersbach.

Alle Bundespräsidenten der Bundesrepublik Deutschland
Die Bundesrepublik Deutschland hatte bislang zwölf Bundespräsidenten. Davon waren Theodor Heuss und Richard von Weizsäcker bisher die einzigen, die zwei vollständige Amtszeiten absolviert haben. Heinrich Lübke, Horst Köhler und Christian Wulff beendeten durch ihren Rücktritt vom Amt des Bundespräsidenten ihre Amtszeit vorzeitig. Für gewöhnlich wurde der Bundespräsident im Sommer gewählt. Da Wulff jedoch im Februar 2012 zurücktrat, verschob sich der Rhythmus.
Obwohl bereits mehrfach Frauen für das Amt der Bundespräsidentin vorgeschlagen wurden, haben die Wahl bisher nur Männer für sich entschieden. Die deutschen Bundespräsidenten im Überblick:
- Theodor Heuss (1949-1959)
- Heinrich Lübke (1959-1969)
- Gustav Heinemann (1969-1974)
- Walter Scheel (1974-1979)
- Karl Carstens (1979-1984)
- Richard von Weizsäcker (1984-1994)
- Roman Herzog (1994-1999)
- Johannes Rau (1999-2004)
- Horst Köhler (2004-2010)
- Christian Wulff (2010-2012)
- Joachim Gauck (2012-2017)
- Frank-Walter Steinmeier (seit 2017)
Der gegenwärtige Bundespräsident ist Frank-Walter Steinmeier. Er hat drei Gegenkandidaten. Steinmeier könnte bei der Bundespräsidentenwahl am 13. Februar 2022 wiedergewählt werden und somit seine zweite und letzte Amtszeit als Staatsoberhaupt der Bundesrepublik Deutschland beginnen.
Am Wahlsonntag kann nach dem ersten Wahlgang mit Prognosen und Hochrechnungen gerechnet werden. Das Ergebnis kann live im TV und Live-Stream mitverfolgt werden. Hier können Sie die Bundespräsidentenwahl live mitlesen. (Ines Alberti)