Corona-Regeln im Herbst im Überblick: Das gilt ab Oktober
Die Bundesregierung hat einen Entwurf vorgelegt, welche Corona-Regeln im Herbst gelten sollen. Besonders geschützt, werden weiterhin Krankenhäuser.
Berlin – Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) und Justizminister Marco Buschmann (FDP) haben sich auf ein neues Infektionsschutzgesetz geeinigt. Um gut durch den Herbst zu kommen, wurde ein Entwurf mit neuen Corona-Regeln vorgestellt. Diese sollen ab dem 01. Oktober 2022 in Kraft treten. Gegenüber den Zeitungen der Funke-Mediengruppe zeigte sich Lauterbach zufrieden. „Ich glaube, dass das Paket sehr gut ist. Wir sind für den Herbst gerüstet.“
Die Regelungen geben den Bundesländern die Möglichkeit, je nach Infektionsverlauf der Corona-Pandemie zu strengeren Maßnahmen zu greifen. Grundsätzlich bleibt es bei den Regelungen, die auch über die Sommermonate galten. Ein besonderer Fokus wird weiterhin auf Pflegeeinrichtungen und Krankenhäuser gelegt, die einen besonderen Schutz erfahren. Hier finden Sie die geplanten Corona-Regeln im Überblick.

Diese Corona-Regeln sollen ab Oktober 2022 gelten
- Maskenpflicht: Eine Maske soll weiterhin in Bus, Bahn und Flugzeug getragen werden. Ausgenommen von dieser Regelung sind Kinder unter sechs Jahren und Menschen mit bestimmten Erkrankungen. Offen steht es den Bundesländern, in öffentlich zugänglichen Räumen eine Maskenpflicht zu verhängen.
- Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen: In Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen gilt die Maskenpflicht ebenfalls. Zudem gilt eine Testpflicht. Von dieser sind frisch geimpfte und genesene Personen ausgenommen. Für Personen, die in den jeweiligen Einrichtungen wohnen oder behandelt werden, gilt diese Regelung ebenfalls nicht.
- Bildungseinrichtungen: Die Bundesländer können Corona-Tests oder eine Maskenpflicht in den Einrichtungen vorschreiben, wenn ansonsten der Präsenzunterricht in Gefahr ist. Diese Regelung gilt jedoch erst ab der fünften Klasse. Schulschließlungen sollen unter allen Umständen vermieden werden.
- Freizeit und Sport: In einer ersten Phase soll in Einrichtungen wie Restaurants oder Bars sowie auf Freizeit- und Sportveranstaltungen eine Testpflicht oder das Vorlegen eines Impfnachweises möglich sein, um eine Maskenpflicht zu verhindern. Der Impfnachweis oder der Genesenennachweis, der ebenfalls gelten würde, darf dann aber nicht älter als drei Monate sein. Bei stärkerem Infektionsgeschehen könnten die Bundesländer auch hier wieder eine Maskenpflicht beschließen.
- Epidemische Lage: Um noch schärfere Corona-Regeln zu verhängen, müsste wieder eine „epidemische Lage nationaler Tragweite“ festgelegt werden. Dann könnten auch wieder Vorschriften wie in den vergangenen Jahren gelten. 2G oder 3G-Regelungen, Verbote von Großveranstaltungen oder Einschränkungen in Geschäften und Gastronomie wären wieder möglich. Lockdowns und Ausgangssperren soll es dagegen auf keinen Fall geben.
Die vereinbarten Regelungen zeigen, dass man weiterhin einen Basisschutz gewähren möchte. Die Optionen für die Bundesländer bieten flexible Anpassungsmöglichkeiten an das jeweilige Infektionsgeschehen. Zu den striktesten Maßnahmen, wie Lockdowns mit Schulschließungen und Ausgangssperren möchte man dieses Jahr auf keinen Fall zurückkehren. Alle Corona-Maßnahmen sollen bis zum 07. April 2023 gelten. (jo)