Hohe Heizkosten: Welche neuen Entlastungen nun geplant sind
Die Regierung hat sich nun darauf geeinigt, auch Menschen mit Öl- und Pelletheizungen zu unterstützen.
Berlin – Menschen, die mit Öl, Pellets oder Flüssiggas heizen, sollen angesichts der hohen Preise entlastet werden. Darauf hat sich die Ampel-Koalition geeinigt. „Ich bin sehr froh, dass wir im parlamentarischen Verfahren nun auch Lösungen für Haushalte gefunden haben, die nicht mit Gas- oder Fernwärme heizen“, sagte der Vizechef der SPD-Bundestagsfraktion, Matthias Miersch am Dienstag (13. Dezember) in Berlin.
Für Gas- und Stromkunden waren bereits Preisbremsen geplant, über die der Bundestag am Donnerstag abstimmen soll. „Ein Grundbedarf von Energie bleibt bezahlbar.“

Heizen mit Öl oder Pellets: Regierung plant weitere Entlastungen
Nach einem Eckpunktepapier der Ampel-Fraktionen SPD, Grüne und FDP sollen Haushalte, die mit sogenannten „nicht leitungsgebundenen Brennstoffen“ heizen, wie etwa Heizöl, Pellets oder Flüssiggas, für den Zeitraum vom 1. Januar bis zum 1. Dezember 2022 rückwirkend entlastet werden. Die Obergrenze soll bei 2000 Euro pro Haushalt liegen. Grundlage ist demnach eine eidesstattliche Erklärung des Antragsstellers zu seiner Brennstoffrechnung. Bei Häusern mit Mietwohnungen soll der Vermieter die Erklärung abgeben und die Entlastung an seine Mieter weitergeben.
Wer bekommt die Entlastungszahlung? | Haushalte, die mit Heizöl, Pellets oder Flüssiggas heizen |
Für welchen Zeitraum wird die Entlastung gezahlt? | Rückwirkend für den Zeitraum vom 1. Januar bis zum 1. Dezember 2022 |
Obergrenze der Entlastung: | 2000 Euro pro Haushalt |
„Gerade im ländlichen Raum sind Öl-, Pellet- oder andere Heizträger sehr verbreitet“, erklärte Miersch. „Der Bund stellt 1,8 Milliarden Euro zu Verfügung, mit denen wir Härtefälle gezielt abfedern. Die Auszahlung wird möglichst unkompliziert über die Bundesländer organisiert.“ (dpa)