Urteil
„Herr“ und „Frau“ reicht nicht: Deutsche Bahn muss geschlechtsneutrale Anrede anbieten
Eine Auswahl zwischen „Herr“ oder „Frau“ reicht nicht und verletzt das Persönlichkeitsrecht von Personen nicht-binären Geschlechts. Daran muss sich jetzt nicht nur die Deutsche Bahn halten.
- Die Deutsche Bahn bietet bei der Anrede beim Ticketkauf die Auswahl zwischen „Herr“ und „Frau“ an.
- Das Landgericht Frankfurt gibt der Klage einer Person nicht-binären Geschlechts nun teilweise statt.
- Das allgemeine Persönlichkeitsrecht der Person wird durch die verpflichtende Angabe verletzt.
Frankfurt – Wer im Internet etwas kauft, muss oftmals zwischen einer Anrede als „Herr“ oder „Frau“ wählen – das reicht allerdings nicht, wie das Landgericht Frankfurt urteilte. Eine Person, die sich weder dem weiblichen noch dem männlichen Geschlecht zugehörig fühlt, darf eine neutrale Anrede verlangen.
Frankfurt: Deutsche Bahn muss geschlechtsneutrale Anrede anbieten
Im konkreten Fall, der vor dem Landgericht Frankfurt verhandelt wurde, ging es um die Buchung einer Fahrkarte der Deutschen Bahn im Internet. Bei Kauf und Registrierung musste zwischen „Herr“ und „Frau“ entschieden werden. Die als „Herr“ angesprochene Person nicht-binären Geschlechts reichte deshalb Klage wegen Diskriminierung ein und verwies auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts. Das Landgericht Frankfurt gab der Klage teilweise statt.
Nach dem Urteil der Richter in Frankfurt schütze das allgemeine Persönlichkeitsrecht unter anderem auch die geschlechtliche Identität. In diesem Zusammenhang sei die Anrede nach dem allgemeinen Verständnis von „zentraler Bedeutung“. Eine zwangsweise Festlegung auf „Herr“ oder „Frau“ verletzte insofern das Persönlichkeitsrecht. Für die Erbringung der Dienstleistung im vorliegenden Fall sei das Geschlecht außerdem „völlig irrelevant“. Die Deutsche Bahn könne alternativ etwa eine Grußformel wie „Guten Tag“ einführen oder auf eine geschlechtsspezifische Anrede gänzlich verzichten, führten die Frankfurter Richter aus.
Firmen müssen ihren Kund*innen eine geschlechtsneutrale Anrede anbieten, hat das Landgericht Frankfurt/M. im Fall @HornsteinRene_ gegen @DB_Bahn verkündet (3.12.2020). Die Pressemitteilung des BUGs könnt ihr auf unserer Website finden.https://t.co/e77Z6DLhfl
— TIN-Rechtshilfe (@TIN_Rechtshilfe) December 4, 2020
Frankfurt: Deutsche Bahn kann andere, geschlechtsneutrale Grußformel nutzen
Eine Entschädigung durch die Deutsche Bahn gibt es für die Person nicht-binären Geschlechts allerdings nicht. Die Persönlichkeit wurde weder schwerwiegend noch böswillig verletzt, sondern sei „als Reflex massenhafter Abwicklung standardisierter Vorgänge“ erfolgt. Voraussetzungen für eine Entschädigung seien demnach nicht erfüllt. Der Beschluss ist zudem noch nicht rechtskräftig. Er kann noch durch eine Berufung vor dem Frankfurter Oberlandesgericht angefochten werden.
Als unerheblich stufte das Landgericht Frankfurt die Frage ein, ob Betroffene schon eine Änderung im Personenstandsregister veranlasst hätten sowie beim Standesamt die Eintragung eines diversen Geschlechts erfolgt sei. Der Schutz allgemeinen Persönlichkeitsrechts sowie das Recht auf eine der geschlechtlichen Identität entsprechenden Anrede beginne nicht erst mit einer offiziellen Personenstandsänderung, sondern laut Verfassungsgericht schon bei „gefühlter Geschlechtsidentität“. (lrg mit afp)