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Brisante Dokumente verschwunden? Fluchtversuch des Halle-Terroristen bleibt ohne Konsequenzen

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Von: Andreas Schmid

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Der Attentäter von Halle, Stephan B., wird von Polizisten abgeführt.
Stephan B. wird von Polizisten abgeführt. Der Rechtsextremist verübte vor zwei Jahren den Anschlag auf die Synagoge in Halle (Saale) © Christian Schroedter/Imago

Der Fluchtversuch des Halle-Attentäters Stephan B. bleibt für die Verantwortlichen der Justiz folgenlos. Die Situation scheint diffus: Beweise seien „nicht rekonstruierbar“.

Halle (Saale) - Am Pfingstsonntag 2020 unternahmen Gefangene in der halleschen Justizvollzugsanstalt Roter Ochse einen beinahe geglückten Fluchtversuch. Direkt involviert: Stephan B., der rechtsextreme Synagogen-Attentäter von Halle. Der Mann konnte sich damals minutenlang unbeobachtet in der Justizvollzugsanstalt bewegen. Stephan B. hatte Berichten zufolge einen Zaun innerhalb der JVA Halle überklettert und war daraufhin im Innenbereich der Anstalt unbeaufsichtigt. Anschließend konnte er wieder in Gewahrsam genommen worden. Die Aufarbeitung der Ereignisse ist mittlerweile abgeschlossen. Konsequenzen gibt es keine.

Stephan B.: Fluchtversuch von Halle-Attentäter hat wohl keine Konsequenzen

Denn nach Informationen der Mitteldeutschen Zeitung bleibt der Vorfall für das Gefängnispersonal und die Verantwortlichen im Justizministerium folgenlos. Nach einem Bericht der Disziplinarermittler seien zehn Beschuldigte vom Vorwurf pflichtwidrigen Verhaltens entlastet worden.

Dem Bericht zufolge hatten zentrale Ministeriumsmitarbeiter allerdings bei der Aufklärung gemauert. Ein Referent habe sich „trotz mehrfacher Aufforderung“ einer Befragung „entzogen“. Auch der damals verantwortliche und im Zuge der Affäre entlassene Staatssekretär Hubert Böning (CDU) habe sich „nicht geäußert“, welche Anweisungen er zur Bewachung des Gefangenen gegeben habe.

Brisant: Es sollen auch Dokumente verschwunden sein. Wörtlich heißt es: „Nach Mitteilung des Referats 102 lässt sich der Sachverhalt nicht weiter aufklären, der E-Mail-Verkehr ist nicht mehr vorhanden und auch nicht rekonstruierbar.“

Stephan B.: Halle-Attentäter zu lebenslanger Haft verurteilt

Stephan B. war Ende 2020 zu lebenslanger Haft und Sicherungsverwahrung verurteilt worden. Der Rechtsextremist wollte einen Anschlag auf die Synagoge in Halle* verüben, scheiterte aber daran, in das Gebäude zu gelangen. Daraufhin erschoss er zwei Menschen auf offener Straße, eine Passantin und einen Gast in einem Döner-Imbiss*. Auf der Anklagebank hatte sich der Täter zu seinem Judenhass bekannt: Er habe weitere Extremisten zu Anschlägen motivieren wollen. Ein Gutachter diagnostizierte bei ihm eine Persönlichkeitsstörung. (as/AFP) *Merkur.de ist ein Angebot von IPPEN.MEDIA

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