Räumung im Hambacher Wald rechtswidrig - Brandschutz von Laschet-Regierung nur vorgeschoben
Die Räumung im Hambacher Forst im Jahr 2018 war rechtswidrig. Offenbar hatte die Laschet-Regierung den Räumungsgrund nur vorgeschoben.
Köln - Einem Gerichtsurteil zufolge ist die Räumung der Baumhäuser im Hambacher Forst im Herbst 2018* durch die Landesregierung von Nordrhein-Westfalen sowie der Kommunen Kerpen und Düren rechtswidrig gewesen. Diese Entscheidung verkündete das Verwaltungsgericht Köln am Mittwoch (08.09.2021), nachdem ein Baumhaus-Bewohner von damals geklagt hatte.
Wie aus dem Urteil hervorgeht, seien die damals als Begründung genannten Brandschutz-Bestimmungen nur vorgeschoben gewesen. Letztlich habe die Aktion der Entfernung von Braunkohlegegnern aus dem Hambacher Forst gedient. Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig.
Räumung des Hambacher Forst: Begründung nur vorgeschoben
Damals hatte die NRW-Landesregierung die Stadt Kerpen und den Kreis Düren angewiesen, die Baumhäuser zu räumen, die Braunkohlegegner über mehrere Jahre hinweg errichtet hatten. Im September 2018 wurde die Räumung mit Unterstützung eines massiven Polizeiaufgebots aus ganz Deutschland durchgeführt. Damals galt und gilt der Hambacher Forst, der am Rand des Braunkohletagebaus* liegt, als Symbol der Auseinandersetzung zwischen Klimaschützern und der Kohlebranche.

Räumung des Hambacher Forst: Video zeigt offenbar Laschets Schuldeingeständnis
Mehrere Gutachten hatten zuvor nahegelegt, dass der offizielle Grund der Landesregierung für den Polizeieinsatz nur vorgeschoben war. Schon Anfang des Jahres hatte etwa ein Videoausschnitt für Aufsehen gesorgt. Umweltaktivisten hatten Armin Laschet* im September 2019 nach einer CDU*-Veranstaltung in Düren abgefangen.
In dem Video ist Laschets Stimme zu hören – der CDU-Ministerpräsident und Kanzlerkandidat zur Bundestagswahl 2021* scheint dort zuzugeben, dass die Brandschutz-Begründung nur ein Vorwand sei. „Ja, ich brauche auch einen Vorwand, sonst kann man doch nicht tätig werden“, sagte Laschet in dem Video. „Ich wollte den Wald räumen, ich wollte den Wald räumen.“
Räumung des Hambacher Forst: Steinkohlekraftwerk ebenfalls rechtwidrig
Schon Ende August hatte das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen in einem anderen Klima-Fall gegen die Laschet-Regierung entschieden. Das umstrittene Steinkohlekraftwerk Datteln IV*, das erst letztes Jahr ans Netz ging, hätte nie gebaut werden dürfen, entschied das Gericht. (Luisa Ebbrecht) *fr.de ist ein Angebot von IPPEN.MEDIA.