1. Startseite
  2. Politik

89-Jährige festgenommen: Holocaust-Leugnerin wollte nicht ins Gefängnis

Erstellt: Aktualisiert:

Von: Wolfgang Riek

Kommentare

Die wegen Volksverhetzung angeklagte Ursula Haverbeck sitzt im Verhandlungssaal im Landgericht.
Wurde wegen Volksverhetzung verurteilt: Die inzwischen 89-jährige Ursula Haverbeck. Die betagte Frau gilt in rechtsextremen Kreisen für viele als Idol. Gern wird sie von Sympathisanten als Dissidentin bezeichnet. © Bernd Thissen/dpa

Verden. Jetzt wird es ernst für Ursula Haverbeck: Weil die Holocaust-Leugnerin nicht zum Haftantritt in der JVA Bielefeld-Senne erschienen war, wurde sie am Montag in ihrem Heimatort verhaftet.

Aktualisiert um 10.53 Uhr - Zunächst hatte die greise Rechtsextremistin, die vom Landgericht Verden wegen Volksverhetzung in acht Fällen 2017 zu zwei Jahren Haft ohne Bewährung verurteilt wurde, der Staatsanwaltschaft Verden per Brief abgesagt: Vor 10. Mai 2018 gehe nichts. Erst müsse sie zum Augenarzt, ihr Grundstück brauche noch ausgiebige  Frühjahrspflege. Offenbar blieb also auch wegen der Gartenarbeit keine Zeit fürs Gefängnis.

Die Staatsanwaltschaft reagierte mit einem Vollstreckungshaftbefehl und setzte die greise Rechtsextremistin schließlich auf die Fahndungsliste. Am Montag ging's für die 89-Jährige im Polizeiauto von zuhause (dem ostwestfälischen Vlotho) in den Knast - eine Einrichtung mit extra großer Seniorenabteilung. Dass Haverbeck sich für unschuldig verfolgt hält, kann man auf ihrer Homepage nachlesen – in insgesamt 104 Übersetzungen von Arabisch bis Zulu.

Schon vor der Wende im Jahr 1989 versuchte die Frau mit dem weißen Dutt, ein großes rechtsnationales Bündnis zu schmieden. Derzeit firmiert Ursula Haverbeck als Spitzenkandidatin der Partei „Die Rechte“ zur Europawahl im Jahr 2019.

Haverbeck kassierte Urteile wegen Volksverhetzung

Schlagzeilen machte die Symbolfigur der Szene, die Adolf Hitler „von einem göttlichen Auftrag“ her verstanden haben will, mit einer Reihe von Urteilen wegen Volksverhetzung. Zwei Beispiele: 

Weil die Rechtsextremistin stets durch alle Instanzen ging, zogen sich die Verfahren immer längere Zeit hin. Bis jetzt: Das Urteil des Landgerichts Verden wurde rechtskräftig, nachdem Haverbecks Revision vor dem Oberlandesgericht Celle gescheitert war.

Ein Archivbild aus dem Jahr 2009: Ursula Haverbeck, damals noch die Vorsitzende des Collegium Humanum e.V., posiert im Bundesverwaltungsgericht in Leipzig. Hier focht die Entscheidung an, den Verein zu verbieten.
Ein Archivbild aus dem Jahr 2009: Ursula Haverbeck, damals noch die Vorsitzende des Collegium Humanum e.V., posiert im Bundesverwaltungsgericht in Leipzig. Hier focht sie die Entscheidung an, den Verein zu verbieten. © Peter Endig dpa/lsn

Neonazis feiern die 89-Jährige als „Dissidentin“ und „Kämpferin für die Meinungsfreiheit“. Getreue saßen, wenn sie vor Gericht stand, immer mit im Zuschauerraum. Auch Fans aus der Region: Der NDR entdeckte dort etwa den selbst ernannten Druiden Burghard B., gebürtig aus Grebenstein in Nordhessen, den die Bundesanwaltschaft 2017 wegen Volksverhetzung und später nicht erhärtetem Terrorverdacht in U-Haft nahm.

Haverbeck leitete in Kassel Neonazi-Tarnorganisation

Haverbeck wiederum hatte selbst auch in Kassel zu tun: Sie führte zeitweise die im Kasseler Vereinsregister gelistete „Bauernhilfe“. Dies war eine 2008 vom damaligen Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) verbotene Neonazi-Tarnorganisation. Mitverboten wurde das „Collegium Humanum (CH)“. Leiterin des Seminarhauses am Rande von Vlotho war Ursula Haverbeck. 

Wegen antisemitischer Hetze und NS-Verherrlichung wurde der CH-Verein, den der im nordhessischen Knüll ansässige Rechtsextremist Manfred Roeder mitgegründet hatte, als „Sammelbecken organisierter Holocaustleugner“ aufgelöst. Vorher soll er über Jahre sogar als gemeinnützig anerkannt gewesen sein – Spenden waren steuerlich absetzbar.

Auch interessant

Kommentare

Liebe Leserinnen und Leser,
wir bitten um Verständnis, dass es im Unterschied zu vielen anderen Artikeln auf unserem Portal unter diesem Artikel keine Kommentarfunktion gibt. Bei einzelnen Themen behält sich die Redaktion vor, die Kommentarmöglichkeiten einzuschränken.
Die Redaktion