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Wahlplakate in Kassel früher als sonst - dank Sondernutzung

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Von: Florian Hagemann, Andreas Hermann, Frank Thonicke

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Wahlplakate hängen schon: Besonders früh war SPD-Kandidat Wolfgang Decker dran. © Dieter Schachtschneider

Kassel. Bereits neun Wochen vor der hessischen Landtagswahl hängen in Kassel viele Plakate. Eigentlich dürfen die erst sechs Wochen vorher aufgestellt werden. Die SPD nutzt eine Sonderregelung.

Vom Zeitpunkt des Aufhängens über die Frage des Standorts bis hin zum Platzierungsverbot zum Beispiel an Ampelanlagen: Die Plakatierung im Wahlkampf sorgt in der Stadt Kassel immer wieder für Diskussionen. 

Im Vorfeld der Landtagswahl am 28. Oktober hängen bereits seit vergangener Woche wieder Wahlplakate im Stadtgebiet. Das waren zunächst nur die der SPD-Direktkandidaten Wolfgang Decker und Patrick Hartmann. 

Nun sind auch andere sichtbar: in Kirchditmold etwa welche der CDU-Direktkandidatin Eva Kühne-Hörmann. Fragen und Antworten rund um das Thema Wahlkampfplakatierung in Kassel.

Ab wann ist das Plakatieren vor der Wahl erlaubt?

Eine bundeseinheitliche Regelung gibt es dazu nicht. Die Städte und Gemeinden können den Zeitpunkt selbst festlegen, wann die Plakate aufgehängt werden dürfen. In der Regel sind das sechs bis sieben Wochen vor einer Wahl. Ob dies auch für Kassel gilt, auf diese Anfrage gab es aus dem Rathaus zunächst keine Antwort. Zuständig dafür ist das Ordnungsamt, das wiederum Dezernent Dirk Stochla (SPD) unterliegt. Allerdings: Einer, um den es in diesem Zusammenhang geht, konnte uns Antworten geben: Kandidat Patrick Hartmann, dessen Plakate schon überall hängen.

Er sagt, SPD-Taktik sei es schon immer gewesen, zwei Wochen vor dem offiziellen Plakatierungsstart schon die Plakate aufzuhängen. Nach dem Motto: Der frühe Vogel fängt den Wurm. Dies sei auch keine Nacht- und Nebelaktion, sondern völlig legal. Dazu müsse man beim Ordnungsamt eine Sondernutzung beantragen. Dafür ist dann eine Gebühr pro Plakat fällig. Wie hoch diese sei, könne er nicht sagen, so Hartmann. Das regele das SPD-Büro. Hartmanns Fazit: „Alles korrekt bearbeitet und bezahlt.“

Gibt es für die Parteien gewisse Kontingente über die Anzahl an Plakaten, die sie im Stadtgebiet aufhängen dürfen?

Nein, es gibt keine Kontingente für die Plakatierung, wie es früheren Ausführungen der Stadt zu entnehmen ist. Keiner Partei steht demnach nur eine bestimmte Anzahl von Plakaten zu.

Was ist, wenn ein Kandidat von sich selbst Plakate herstellen lässt und diese einfach in der Stadt aufhängt?

Wenn eine Partei oder ein Kandidat Plakate ohne Erlaubnis anbringt, begeht er eine unerlaubte Sondernutzung. Die Erlaubnis für eine Wahlkampfplakatierung ist jedoch unproblematisch beim Ordnungsamt zu erhalten.

Wie ist es mit der Verkehrssicherungspflicht, wenn Plakate oder Teile davon wegen durch die Straßen wehen?

Die Verkehrssicherungspflicht obliegt den werbenden Parteien. Im öffentlichen (Verkehrs-)Raum herumfliegende Plakate müssen die Parteien selbst beseitigen. Es kann vorkommen, dass die Stadt ihnen Hinweise gibt. Die Verantwortung bleibt aber bei den Aufstellern.

Hier geht es zu unserer Übersicht über die Kasseler Kandidaten für die Landtagswahl. 

Diese Auflagen gelten beim Plakatieren

Die Erlaubnis zur Plakatierung ist in der Stadt Kassel mit Auflagen verbunden. Nachfolgend einige der wichtigsten Regelungen zu den Wahlkampfplakaten: 

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