Neue Corona-Regel: Im Bundestag soll Ausnahme gelten

Im Bundestag soll es offenbar eine Ausnahmeregelung beim Genesenen-Status geben – erste Details im Überblick.
Berlin – Die vom Robert Koch-Institut kürzlich verkündete Änderung bei Genesenen-Statuten soll offenbar nicht im Bundestag gelten. Die Corona-Ausnahmeregelung* bestätigte der Bundestag der Bild-Zeitung.
Die Begründung hierfür: Die Allgemeinverfassung des Parlaments, welche den Zutritt zum Plenum regelt, sei verfasst worden, als noch die Sechs-Monats-Regel galt. Ob und wenn ja, wann, die Allgemeinverfassung angepasst werden soll, ist laut Bericht noch unklar. (tu) *fr.de ist ein Angebot von IPPEN.MEDIA.