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Landtagswahl in Hessen 2018: So wird gewählt

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Von: Christina Schröder

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Landtagswahl Hessen 2018
Im Herbst 2018 ist es soweit: Dann wählen Bürger in Hessen den Landtag. © dpa

Im Herbst 2018 wird der Hessische Landtag gewählt. Von Wahlzettel bis zum Stimmrecht: In der Übersicht erklären wir alles rund um die Hessische Landtagswahl 2018.

Die nächste Landtagswahl in Hessen steht bevor: Im Herbst 2018 dürfen wahlberechtigte Bürger in Hessen wieder ihre Stimmen abgeben. Bis zum Jahr 1999 wurde der Hessische Landtag alle vier Jahre gewählt. Seit 2003 dauert eine Legislaturperiode fünf Jahre.

Landtagswahl Hessen 2018: Wer darf wählen?

Wahlberechtigt sind alle Bürger, die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben und seit mindestens drei Monaten vor dem Wahltag ihren Wohnsitz in Hessen haben. Passives Wahlrecht besitzt jeder Wahlberechtigte, der das 21. Lebensjahr vollendet hat und seit mindestens einem Jahr in Hessen wohnt. Das Besondere dabei ist, dass Hessen das einzige Bundesland in Deutschland ist, bei dem in den Landtagswahlen das passive Wahlalter über 18 Jahren liegt.

Wie viele Stimmen hat man bei der Landtagswahl Hessen 2018? 

Alle Wähler haben zwei Stimmen bei der Landtagswahl Hessen 2018. Das bedeutet, dass sie zwei Kreuze auf dem Wahlzettel machen dürfen. Die erste Stimme, die Wahlkreisstimme, kann man für die Wahl eines Wahlkreisabgeordneten abgeben; die zweite Stimme, die Landesstimme, für die Wahl einer Partei.

Man muss aber nicht beide Stimmen abgeben, es besteht keine Pflicht. Die nicht abgegebene Stimme wird als ungültig gewertet, die korrekt abgegebene für das Ergebnis gezählt. Bei mehr als zwei Kreuzen verliert der Wahlzettel seine Gütigkeit.

Warum gibt es eine Erst- und eine Zweitstimme? 

Wähler von kleineren Parteien sollen durch das Zweistimmensystem nicht unberücksichtigt bleiben. Damit eine Partei in den Hessischen Landtag einziehen kann, muss sie allerdings mindestens fünf Prozent der abgegebenen Stimmen erhalten, das besagt die 5-Prozent-Klausel.

Wie wird gewählt bei der Landtagswahl in Hessen? 

Der Hessische Landtag hat 110 Sitze. Das bedeutet, dass so viele Abgeordnete gewählt werden können. 55 Abgeordnete werden im Wahlkreis gewählt, 55 Abgeordnete aus Landeslisten. „Auf diese Weise sollen die Vorteile der beiden Wahlsysteme – der Mehrheitswahl und der Verhältniswahl – kombiniert werden“, schreibt der Landeswahlleiter für Hessen auf seiner Homepage.

Über die Zahl der Sitze, die eine Partei im Landtag erhalten wird, entscheidet die Anzahl der gültigen Landesstimmen (Zweitstimme). Die direkt gewählten Abgeordneten (Erststimme) erhalten zuerst einen Sitz aus diesen Sitzen, die für eine Partei vorgesehen ist. Gewählt ist der, der die meisten gültigen Stimmen im Wahlkreis erhalten hat. Die restlichen Sitze werden nach der Reihenfolge auf der Landesliste vergeben. Gewählte Direktbewerber werden dabei nicht noch einmal berücksichtigt.

Hessen ist für die Landtagswahl in 55 Wahlkreise eingeteilt 

Durch das Gesetz zur Änderung es Landtagswahlgesetzes vom 18. Dezember 2017 sich einige Zuschnitte der Wahlkreise gegenüber der Landtagswahl 2013 geändert. Das Gesetz trat am 29. Dezember 2017 in Kraft. Die Liste zeigt die Wahlkreise in Nordhessen. Änderungen anderer Wahlkreise in Hessen gibt es hier.

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