Verkehrsminister will Fernstraßenprojekte beschleunigen
Berlin. Planung und Bau von Bundesfernstraßen ziehen sich oft über Jahre hin - auch weil Bürger mehrfach klagen können. Künftig sollen die Verfahren deutlich schneller werden.
Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU) will die Planungsverfahren bei insgesamt 46 größeren Fernstraßenprojekten - darunter 15 neue - um bis zu eineinhalb Jahre verkürzen. Letztlich soll per Gesetz unterbunden werden, dass sich Verbände und Anwohner mit mehrfachen Klagen gegen diese Vorhaben zur Wehr setzen, wie die "Rheinische Post" (Donnerstag) schrieb.
"Mit der Gesetzesänderung konzentrieren wir den Klageweg für wichtige Bundesfernstraßenvorhaben auf eine Instanz", sagte Dobrindt. Der Rechtsschutz sei weiterhin gewährleistet, die Bürgerbeteiligung bleibe erhalten, betonte das Ministerium. Der Entwurf zur Änderung des Bundesfernstraßengesetzes soll noch im Januar ins Kabinett.
Mögliche Klagen gegen die 46 gelisteten Vorhaben (alle Vorhaben finden Sie am Ende dieses Textes) sollen künftig sofort vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig verhandelt werden statt in den sonst üblichen zwei Gerichtsinstanzen. "Die Planungsbeschleunigung ist ein zentraler Schritt, um die Leistungsfähigkeit unserer Verkehrsinfrastruktur an neuralgischen Punkten sicherzustellen", erklärte Dobrindt.
15 Projekte wurden neu in die Liste aufgenommen, darunter zwei Bereiche der Autobahn 1 in Nordrhein-Westfalen, zwei Autobahnkreuze der A 3 sowie drei Vorhaben in und um Hamburg (Autobahnen 1, 7 und 26). 17 weitere Projekte würden unverändert fortgeschrieben, außerdem 14 in geänderter Form.
Der Gesetzentwurf befindet sich derzeit in der Länder- und Verbändeanhörung. Im vorigen Juli hatte Dobrindt das "Innovationsforum Planungsbeschleunigung" ins Leben gerufen, um die oft mehrjährige Planung von Infrastrukturprojekten voranzubringen.
Der stellvertretende SPD-Fraktionsvorsitzende im Bundestag, Sören Bartol, signalisierte die Zustimmung des Koalitionspartners. Er sagte der "Rheinischen Post": "Wir müssen bei der Planung von Straßenbauprojekten schneller werden." Er sieht in dem Gesetz ein geeignetes Instrument, um wichtige Bauvorhaben voranzutreiben. Man achte darauf, dass die Interessen der Anwohner weiterhin berücksichtigt würden.
Dagegen kritisierte der Linke-Bundestagsabgeordnete Herbert Behrens, Obmann im Verkehrsausschuss, den Gesetzentwurf: "Anstatt durch bessere Bürgerbeteiligung Klagen zu vermeiden, wird die Hürde für Klagen erhöht. Dadurch wird kein Bauprojekt besser, das Machtgefälle aber weiter zu Ungunsten der betroffenen Bürgerinnen und Bürger verschoben." (dpa)
Überblick zu den Bauprojekten
15 Projekte, die neu aufgenommen wurden
- A 1 Dreieck Hamburg-Südost – Dreieck Hamburg-Stillhorn (A 26)
- A 1 Kreuz Wuppertal-Nord (A 43)
- A 1 Westhofener Kreuz (A 45)
- A 2 Kreuz Bottrop (A 31)
- A 3 Kreuz Kaiserberg (A 40)
- A 3 Kreuz Oberhausen (A 2/ A 516)
- A 4 Kreuz Köln-Süd (A 555)
- A 6 Saarbrücken-Fechingen – St. Ingbert-West
- A 7 Hamburg/Heimfeld – Hamburg/Volkspark
- A 26 Drochtersen – Dreieck Hamburg-Stillhorn (A 26)
- A 66 Kreuz Wiesbaden-Schierstein – Kreuz Wiesbaden
- A 100 Dreieck Neukölln (A 113) – Storkower Straße
- A 111 Landesgrenze Berlin/Brandenburg – einschließlich Rudolf-Wissell-Brücke (A 100)
- A 643 Dreieck Mainz (A 60) – Mainz-Mombach
- B 402/ B 213/ B 72 (E 233) Meppen (A 31) – Cloppenburg (A 1)
17 Projekte unverändert
- A 1 Köln-Niehl – Kreuz Leverkusen
- A 1 Blankenheim – Kelberg
- A 6 Heilbronn/Untereisesheim – Heilbronn/Neckarsulm
- A 7 Kreuz Rendsburg – Rendsburg/Büdelsdorf
- A 33 Bielefeld/Brackwede – Borgholzhausen einschl. Zubringer Ummeln
- A 39 Lüneburg – Wolfsburg
- A 40 Duisburg-Homberg – Duisburg-Häfen
- A 44 Ratingen (A 3) – Velbert
- A 45 Hagen (A 46) – Westhofen (A 1)
- A 46 Westring – Kreuz Sonnborn (L 418)
- A 81 Böblingen/Hulb – Sindelfingen Ost
- A 94 Malching – Pocking
- A 281 Eckverbindung in Bremen
- A 445 Werl-Nord – Hamm-Rhynern (A 2)
- B 19 OU Meiningen
- B 85 Untertraubenbach – südlich Altenkreith
- B 180 Aschersleben – Quenstedt
14 Projekte geändert
- A 1 Neuenkirchen/Vörden – Münster-Nord
Begründung der Änderung (ursprünglich A 1 Lohne/Dinklage – Münster/Nord): Der Plan-feststellungsbeschluss für den Ausbau Lohne/Dinklage – Neuenkirchen/Vörden ist seit November 2015 bestandskräftig. Daher wird nur noch der verbleibende Streckenabschnitt der A1 zwischen Neuenkirchen/Vörden und Münster-Nord in der Liste aufgeführt.
- A 3 Köln-Mülheim – Kreuz Leverkusen (A 1)
Begründung der Änderung (ursprünglich A 3 Köln-Dellbrück – Leverkusen): Der Abschnitt von Köln-Dellbrück bis Köln-Mülheim ist ausgebaut und seit Juli 2012 für den Verkehr freigegeben. Daher wird nur noch der verbleibende Streckenabschnitt der A 3 in der Liste aufzuführen.
- A 3 Wiesbadener Kreuz (A 66)
Begründung der Änderung (ursprünglich A 3 Offenbach – Hanau): Das Wiesbadener Kreuz ist im BVWP als Vordringlicher Bedarf – Engpassbeseitigung eingestuft, weshalb es weiterhin als Projekt nach § 17 e Abs. 1 Nr. 5 FStrG in der Liste aufzuführen ist. Die übrigen Abschnitte der A 3 Offenbach – Hanau weisen ein frühes Planungsstadium auf, obwohl das Projekt seit Inkrafttreten des Gesetzes zur Beschleunigung von Planungsverfahren für Infrastrukturvorhaben am 17. Dezember 2006 in der Vorhabenliste ist, so dass hierfür die Voraussetzungen des § 17e nicht mehr vorliegen.
- A 3 Kreuz Biebelried (A 7) – Erlangen
Begründung der Änderung (ursprünglich A 3 Hösbach – Erlangen): Der Abschnitt von Hösbach bis Biebelried ist bereits ausgebaut oder derzeit in Bau. Daher wird nur noch der Abschnitt vom Kreuz Biebelried bis Erlangen in der Liste aufgeführt.
- A 6 Kreuz Weinsberg (A 81) – Kreuz Feuchtwangen/Crailsheim (A 7)
Begründung der Änderung (ursprünglich A 6 Kreuz Weinsberg – Kupferzell (B 19)): Der Projektzuschnitt wurde für die Vorhabenliste erweitert und entspricht dem geplanten ÖPP-Projekt der Neuen Generation. Es handelt sich um ein Projekt im Sinne von § 17 e Abs. 1 Nr. 5 FStrG.
- A 8 Mühlhausen – Hohenstadt
Begründung der Änderung (ursprünglich A 8 Mühlhausen – Ulm): Der Abschnitt zwischen Mühlhausen und Ulm ist derzeit in Bau, weshalb dieser Projektabschnitt entfallen kann. Der verbleibende Streckenabschnitt von Mühlhausen bis Hohenstadt ist der Albaufstieg, der zum Ausbau vorgesehen ist, ist ein Projekt nach § 17 e Abs. 1 Nr. 5 FStrG.
- A 8 Kreuz München Süd (A 99) – Bundesgrenze Deutschland/Österreich
Begründung der Änderung (ursprünglich A 8 Rosenheim – Felden): Der Projektzuschnitt wurde für die Vorhabenliste erweitert. Der Abschnitt vom Autobahnkreuz München-Süd (A 99) bis zur Bundesgrenze D/A zählt zu den prioritären Ausbauabschnitten in Bayern und ist im Bundesverkehrswegeplan 2030 im Vordringlichen Bedarf – Engpassbeseitigung bzw. im Weiteren Bedarf mit Planungsrecht eingestuft. Der Abschnitt Rosenheim bis zur Bundesgrenze D/A entspricht zudem dem geplanten ÖPP-Projekt der Neuen Generation. Es handelt sich um ein Projekt im Sinne von § 17 e Abs. 1 Nr. 5 FStrG.
- A 20 Bremerhaven (A 27) – Weede
Begründung der Änderung (ursprünglich A 20 Stade (A 26) – Geschendorf): Der Projekt-zuschnitt wurde erweitert und umfasst in Niedersachsen nun auch den Streckenzug östlich der A 27 ab Bremerhaven. Es handelt sich um ein Projekt nach § 17e Abs. 1 Nr. 5 FStrG. Der Abschnitt der A 20 zwischen Geschendorf und Weede ist bereits unter Verkehr.
- A 33 Dreieck Osnabrück-Nord (A 1) – Osnabrück-Belm
Begründung der Änderung (ursprünglich A 33 Osnabrück/Schinkel – nördlich Osnabrück (A 1): Das Projekt ist im BVWP 2030 laufend und fest disponiert. Von Osnabrück-Schinkel bis Osnabrück-Belm ist die Maßnahme in Bau, deshalb kann dieser Projektabschnitt entfallen.
- A 49 Stadtallendorf – A 5
Begründung der Änderung (ursprünglich A 49 Bischhausen – A 5): Nur für den Abschnitt Stadtallendorf – A 5 laufen derzeit noch Vergleichsverhandlungen in einem Rechtsstreit vor dem Bundesverwaltungsgericht, in dieses laufende Verfahren sollte nicht durch eine Veränderung des Rechtswegs eingewirkt werden. Im Übrigen liegt unanfechtbares Bau-recht vor.
- A 57 Kreuz Köln-Nord (A 1) – Kreuz Moers (A 40)
Begründung der Änderung (ursprünglich A 57 Neuss-West (A 46) – Kaarst (A 52) und A 57 Meerbusch (A 44) – Kamp-Lintfort (A 42)): Der noch auszubauende Teilbereich der Gesamtstrecke ist im BVWP 2030 im Vordringlichen Bedarf – Engpassbeseitigung eingestuft. Dieser Ausbau hat eine besondere Funktion zur Beseitigung schwerwiegender Verkehrsengpässe. Es handelt sich um ein Projekt nach § 17e Abs. 1 Nr. 5 FStrG.
- A 61 Kreuz Frankenthal (A 6) – Landesgrenze Rheinland-Pfalz/Baden-Württemberg
Begründung der Änderung (ursprünglich A 61 A 6 – Kreuz Frankenthal): Die Bezeichnung wurde an die Planfeststellungsabschnitte angepasst, mithin eine klarstellende Änderung.
- A 99 Dreieck München Süd-West (A 96) – Kreuz München Süd (A 8)
Begründung der Änderung (ursprünglich A 99 Kreuz München-Nord – Haar): Der Projekt-zuschnitt wurde erweitert und umfasst nun den gesamten im Bundesverkehrswegeplan 2030 im Vordringlichen Bedarf – Engpassbeseitigung eingestuften Streckenzug der A 99. Es handelt sich um ein Projekt nach § 17e Abs. 1 Nr. 5 FStrG. Ein erster Teilabschnitt der A 99 zwischen dem Autobahnkreuz München-Nord und der Anschlussstelle Asch-heim/Ismaning ist bereits in Bau.
- B 112 OU Frankfurt (Oder)
Begründung der Änderung (ursprünglich B 112 OU Frankfurt (Oder), OU Brieskow-Finkenheerd, OU Eisenhüttenstadt, OU Neuzelle, OU Forst): Die OU Brieskow Finken-heerd im Zuge der B 112 ist seit Dezember 2015 unter Verkehr. Die OU Eisenhüttenstadt, die OU Neuzelle und die OU Forst im Zuge der B 112 weisen ein frühes Planungsstadium auf, obwohl sie seit Inkrafttreten des Gesetzes zur Beschleunigung von Planungsverfahren für Infrastrukturvorhaben am 17. Dezember 2006 in der Vorhabenliste sin. Deshalb können diese Projektabschnitte in der Liste entfallen. Für die OU Frankfurt (Oder) im Zuge der B 112 läuft das Planfeststellungsverfahren, weshalb in dieses laufende Planungsverfahren nicht durch eine Veränderung des Rechtswegs eingewirkt werden soll und der Abschnitt daher weiterhin im Gesetz enthalten bleibt. E handelt sich um ein Projekt nach § 17 e Abs. 1 Nr. 1 FStrG.