Putin-Festnahme bei Gipfelbesuch möglich? Südafrika weicht brisanter Frage aus
Der Internationale Strafgerichtshof in Den Haag erlässt einen Haftbefehl gegen Russlands Präsidenten Wladimir Putin. Nun gibt es erste Reaktionen.
- Internationaler Strafgerichtshof erlässt Haftbefehl: Schwere Vorwürfe gegen Wladimir Putin.
- Haftbefehl gegen Wladimir Putin erlassen: Russland reagiert schnell.
- Lob aus Kiew: Wolodymyr Selenskyj begrüßt Entscheidung des Strafgerichtshofs
Update vom 19. März, 19.10 Uhr: Könnte Wladimir Putin bei einer Südafrika-Reise im August verhaftet werden? Die Regierung von Südafrikas Präsident Cyril Ramaphosa hat nun eher ausweichend reagiert. Man sei sich der „rechtlichen Verpflichtung“ bewusst und habe die Berichte über einen Haftbefehl des Internationalen Strafgerichtshofs zur Kenntnis genommen, erklärte ein Sprecher, wie unter anderem Kyiv Independent am Sonntagabend berichtete.
Südafrika ist zusammen mit Russland Mitglied des „BRICS“-Bündnisses. Die Grüne-Außenpolitikerin Jamila Schäfer sieht unter den Diplomaten des Landes allerdings gewisse Vorbehalte, wie sie im Februar FR.de erklärte. Im August findet ein BRICS-Gipfel in Südafrika statt - Putin hatte diese Termine bislang stets besucht. Die neuen Entwicklungen könnten die Reise aber vereiteln, wie etwa die Süddeutsche Zeitung am Wochenende spekulierte. Offiziell bestätigt sind mögliche Reisepläne Putins aber ohnehin noch nicht.
Putin-Haftbefehl: Buschmann äußert sich - Russland will Minister-Aussagen „rechtlich prüfen“
Update vom 19. März, 11.19 Uhr: Moskau reagiert auf Aussagen von Justizminister Marco Buschmann zum Haftbefehl gegen Kremlchef Putin. Der Vorsitzende des russischen Untersuchungsausschusses, Alexander Bastrykin, kündigte an, sie „rechtlich prüfen“ zu lassen. Das berichtet die staatliche Nachrichtenagentur Tass.
Der FDP-Politiker Buschmann hatte zuvor der Bild am Sonntag gesagt: „Ich rechne damit, dass der IStGH zügig auf Interpol sowie die Vertragsstaaten zugehen und sie um Vollstreckung ersuchen wird.“ Deutschland sei dann verpflichtet, Putin zu verhaften, sobald er deutsches Territorium betritt.

Scholz zu Haftbefehl gegen Putin: „Niemand steht über Recht und Gesetz“
Update vom 18. März, 12.38 Uhr: Auch Olaf Scholz hat sich positiv über den Haftbefehl des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH) gegen den russischen Präsidenten Wladimir Putin geäußert. „Niemand steht über Recht und Gesetz“, sagte der Bundeskanzler laut der Nachrichtenagentur AFP am Samstag bei einem Staatsbesuch in Tokio (Japan).
Haftbefehl gegen Putin: Biden freut sich, trotz Vorbehalten gegen Gerichtshof
Update vom 18. März, 10.08 Uhr: Joe Biden hat die Entscheidung des Internationalen Strafgerichtshofs, Haftbefehl gegen Wladimir Putin zu erlassen, gelobt. Es wäre „ein starker Punkt“, den man in Den Haag gemacht habe, so der Präsident. Biden betonte aber auch, dass die USA den Internationalen Strafgerichtshof weiter nicht anerkennen würden. Neben Russland und den USA erkennt auch die Volksrepublik China den 1998 gegründeten Strafgerichtshof nicht als juristisches Organ an.

Selenskyj begrüßt Entscheidung des Internationalen Strafgerichtshofs
Update vom 17. März, 21.44 Uhr: Auch der ukrainische Präsident Wolodymyr Selenskyj hat sich inzwischen zu dem Haftbefehl gegen Wladimir Putin geäußert. Auf Telegram schrieb er: „Kinder von ihren Familien zu trennen; ihnen jede Möglichkeit zu nehmen, Kontakt zu ihren Verwandten aufzunehmen; Kinder auf russischem Territorium zu verstecken; sie in abgelegene Regionen zu verstreuen – all das ist offensichtlich russische Staatspolitik, staatliche Entscheidungen, staatliches Übel.“ Er bezeichnete die Entscheidung des Gerichts als eine „historische“ Entscheidung, „mit der die historische Verantwortung beginnt“.
Haftbefehl gegen Putin könnte seine „Ablösung“ beschleunigen
Update vom 17. März, 21.26 Uhr: Der Haftbefehl könnte „den Prozess der Ablösung [Putins] beschleunigen“, erklärt Geoffrey Nice, ehemaliges Mitglied des Internationalen Strafgerichtshofs, laut Sky News. Dass der IStGH einen Haftbefehl gegen Wladimir Putin erlassen hat, hält er demnach für „äußerst wichtig und nicht nur symbolisch“.
„Es gibt genügend Informationen, die darauf hindeuten, dass einige mit seiner Führung unzufrieden sind“, sagte er. Angesichts dessen könnte ein Regimewechsel für die Bevölkerung „attraktiver“ werden, wenn ihr „Staatsoberhaupt in der ganzen Welt als Verbrecher bezeichnet und behandelt wird“, fügt er hinzu.
Chefankläger nennt Details - Internationaler Strafgerichtshof erlässt Haftbefehl gegen Putin
Update von Freitag, 17. März, 20.45 Uhr: Der Haftbefehl gegen Russlands Machthaber Wladimir Putin hat für Aufsehen gesorgt. Karim Ahmad Khan, Chefankläger des Internationalen Strafgerichtshofs, hat sich inzwischen gegenüber der BBC genauer erklärt.
„Man beginnt mit den Beweisen und schaut, wohin die Beweise einen führen“, betonte er und fügte hinzu: Es spiele keine Rolle, ob man ein Staatsoberhaupt, ein Mitglied des Militärs oder ein normaler Bürger sei, es gebe keine Straffreiheit. „Für diese Art von Verbrechen muss man kein Jurist sein, es genügt, ein normaler Mensch zu sein, um zu wissen, wie ungeheuerlich sie sind“, erklärte er mit Blick auf Putin.
Haftbefehl gegen Putin erlassen – Russland reagiert schnell
Update von Freitag, 17. März, 18.49 Uhr: Der Kreml hat auf das Urteil des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH) reagiert und erklärt, man erkenne die Entscheidung nicht an. Kreml-Sprecher Dmitri Peskow nannte die vom IStGH aufgeworfenen Fragen „empörend und inakzeptabel“. Peskow erklärte, alle Entscheidungen des Gerichtshofs seien in Bezug auf Russland „null und nichtig“. Auf die Frage, ob Putin nun befürchte, in Länder zu reisen, die den IStGH anerkennen, antwortete der Sprecher: „Zu diesem Thema habe ich nichts hinzuzufügen. Das ist alles, was wir sagen wollen.“
Zuvor hatte bereits Maria Zakharova, Sprecherin des russischen Außenministeriums, erklärt: „Die Entscheidungen des Internationalen Strafgerichtshofs haben für unser Land keine Bedeutung, auch nicht aus rechtlicher Sicht. Russland ist nicht Vertragspartei des Römischen Statuts des Internationalen Strafgerichtshofs und hat keine Verpflichtungen aus diesem Statut.“
Internationaler Strafgerichtshof erlässt Haftbefehl gegen Putin
Erstmeldung von Freitag, 17. März: Frankfurt – Die Ukraine fordert immer wieder ein Verfahren gegen Russland vor dem Haager Tribunal wegen mutmaßlicher russischer Kriegsverbrechen im Ukraine-Krieg. Nun hat der Internationale Strafgerichtshof eine brisante Entscheidung getroffen: Gegen Wladimir Putin wurde ein Haftbefehl erlassen. Das verkündete der ICC am Freitag in einem Beitrag auf seiner offiziellen Website. Neben dem russischen Präsidenten betrifft der Haftbefehl auch Maria Alexejewna Lwowa-Belowa, zuständige Kommissarin für Kinderrechte im Büro des Präsidenten.
Auslöser für den Schritt war die Deportation von ukrainischen Kindern nach Russland oder in von Russland besetzte Gebiete in der Ukraine. Diese hatten Ermittler der Vereinten Nationen am Donnerstag als Kriegsverbrechen eingestuft. „Es gibt vernünftige Gründe zu der Annahme, dass Herr Putin die individuelle strafrechtliche Verantwortung für die oben genannten Verbrechen trägt“, schreibt der ICC in seiner Stellungnahme.
Der Internationale Strafgerichtshof habe sich für eine öffentliche Bekanntgabe der Haftbefehle entschieden, weil „das in der vorliegenden Situation angesprochene Verhalten angeblich andauert und die öffentliche Wahrnehmung der Haftbefehle zur Verhinderung weiterer Straftaten beitragen kann.“
Den Haag erlässt Haftbefehl gegen Putin: Droht ihm nun die Verhaftung?
Es ist aber unwahrscheinlich, dass Putin tatsächlich auch vor dem Gericht in Den Haag erscheinen wird. Russland erkennt das Gericht nicht an. Die Sprecherin des russischen Außenministeriums, Maria Sacharowa, hatte erst am Donnerstag in einer Pressekonferenz zu möglichen Haftbefehlen gegen Russen gesagt: „Mit dem Organ arbeitet Russland nicht zusammen. Und mögliche Haft-„Rezepte“, die von dem Internationalen Gericht ausgehen, sind für uns juristisch nichtig.“ Die Entscheidungen des Gerichts hätten keine Bedeutung für Russland. Das Gericht darf außerdem keine Prozesse in Abwesenheit der Angeklagten führen.
Obgleich die Ukraine das Römische Statut des Internationalen Gerichtshofs nicht ratifiziert hat, erkennt Kiew die Befugnis der Richter für seit 2014 auf ukrainischem Staatsgebiet verübte Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen gegen die Ukraine an. 2015 übergab der ukrainische Außenminister Pawlo Klimkin in Den Haag eine entsprechende Erklärung. Kurz nach Ausbruch des Krieges hatte Chefankläger Khan bereits Ermittlungen in der Ukraine aufgenommen. (fd/bb/AFP)