Gegen seinen Kontrahenten von Wellen/Wega verhängte das Sportgericht wegen Tätlichkeit eine Sperre für vier Partien. Strafmindernd habe sich ausgewirkt, dass er durch das besagte Foul provoziert worden sei.
Zwei weitere Korbacher waren beschuldigt worden, Tätlichkeiten begangen zu haben. „Das ließ sich in der Form nicht nachweisen“, sagte Rinninsland. Einer wurde freigesprochen, der andere wegen eines anderen Fehlverhaltens für drei Spiele gesperrt: Er habe nach dem Abpfiff vor allem Zuschauerinnen massiv beleidigt.
Eine weitere Anklage wegen Bedrohung endete mit Freispruch – mutmaßlich wegen einer Namensverwechslung. Möglicherweise müsse gegen die Person, die für das Vergehen tatsächlich in Betracht komme, ein Verfahren eingeleitet werden, sagte Rinninsland.
Das Sportgericht schöpfte mit seinem milden Urteil den Strafrahmen bei weitem nicht aus. Die Vertreter des SC Blau-Gelb hätten die Schuld am Abbruch eingeräumt und das Urteil, soweit es ihren Verein betreffe, akzeptiert, sagte der Vorsitzende. Die Begegnung wurde mit 5:0 für Wellen/Wega gewertet; weil die von Personalnöten geplagte Blau-Gelb-Reserve zudem drei Zähler abgezogen bekommt, steht sie nun ohne jeden Punkt am Tabellenende.
Rinninsland unterstrich, dass ein Verlassen des Platzes wegen einer Schiedsrichter-Entscheidung nicht toleriert werden kann. „So etwas geht nicht. Ansonsten würden wir ja kaum ein Spiel mehr zu Ende kriegen“, sagte er.
Die mitunter auch emotional verlaufene Sitzung in der Walmetalhalle musste wegen der sich verschärfenden Coronalage unter 2G-Regeln abgehalten. Da aber nicht jeder der mehr als einem halben Dutzend Zeugen geimpft oder genesen war, verlagerte das Sportgericht eine Befragung kurzerhand nach draußen. „Das ging völlig problemlos“, sagte Gert Rinninsland. Man müsse ja nicht so formal handeln wie bei normalen Gerichtsverhandlungen.