Corona in Nordhessen: Neuartige Lungenkrankheit - das sollte man wissen
Die Informationen zu dem Coronavirus in Nordhessen. Die Fallzahlen steigen wieder in die Höhe. Das ist wichtig.
- Corona-Maßnahmen zielen in Nordhessen auf die Eindämmung des Coronavirus ab
- Das neuartige Virus verbreitet sich weiterhin in Deutschland
- Noch immer gelten Corona-Auflagen im Bundesland
Kassel - Bereits seit März herrschen im ganzen Land gewisse Corona-Auflagen und Regelungen, die die Ausbreitung des Coronavirus verhindern sollen. Folgende Corona-Maßnahmen gelten im Bundesland Hessen weiterhin. Diese zielen auf eine Eindämmung des neuartigen Virus ab. Die Informationen gehen auf die Homepage des Bundeslandes zurück.
- Der gemeinsame Aufenthalt im öffentlichen Raum ist nur alleine, in einer Gruppe von höchstens zehn Personen oder mit den Angehörigen des eigenen und eines weiteren Hausstandes gestattet.
- Bei Begegnungen mit anderen Personen gilt ein Mindestabstand von 1,5 Metern.
- Kultur- und Bildungsangebote, Zusammenkünfte und Veranstaltungen sind unter Einhaltung der Hygiene-Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts erlaubt.
- Tanzveranstaltungen sind weiterhin verboten - Clubs und Diskotheken bleiben weiterhin geschlossen.
- Sportbetriebe unterliegen ebenfalls Corona-Auflagen.
- Das Eintreten in Verkaufsstätten ist nur mit einem Mund-Nasen-Schutz gestattet - das gilt ebenfalls für körpernahe Dienstleistungen wie beispielsweise Friseurbesuche.
- Andere Dienstleistungen und Handwerkstätigkeiten sind unter Einhaltung der Corona-Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts gestattet.
- In Gastronomien dürfen Speisen und Getränke zur Abholung, Lieferung und zum Verzehr vor Ort angeboten werden - es gelten Abstands- und Hygieneregeln.
Corona in Nordhessen: Auflagen aufgrund der Pandemie
Die bestehenden Corona-Maßnahmen wurden vorerst bis zum 31.10.2020 verlängert. Die Teilnehmerzahl bei Zusammenkünften und Veranstaltungen darf die Zahl von 250 Personen nicht überschreiten. Ein vollständiges Verbot gilt nur noch für Großveranstaltungen, Clubs und Diskotheken sowie Bordellen. Schlechte Nachrichten auch für Chöre: Es wird dringend empfohlen auf ein gemeinsames Singen in geschlossenen Räumen oder ohne Mindestabstand von drei Metern zu verzichten. Eine Einschränkung für organisierte Zusammenkünfte gilt auch für Personen über 65 Jahren, da diese zur Corona-Risikogruppe gehören. Hier liegt die Teilnehmerzahl bei 100 Personen.
In öffentlichen Verkehrsmitteln muss ein Mund-Nasen-Schutz getragen werden. Der Mindestabstand von 1,5 Metern gilt dort nicht. Die Bedeckung von Mund und Nase gilt ebenfalls in Bahnhöfen und Flughafengebäuden sowie in geschlossenen Orten wie beispielsweise U- und S-Bahn-Stationen, die benutzt werden, um in den ein Transportmittel einzusteigen. Die Bußgeldregelungen für Maskenverweigerer wurden verschäft - künftig müsse 50 Euro Bußgeld gezahlt werden, sagt der stellvertretende Ministerpräsident und Verkehrsminister Tarek Al-Wazir von den Grünen. Bislang musste zuvor eine Verwahnung ausgesprochen werden.
Corona in Nordhessen: Ausnahmen bei Demonstrationen
Bei Demonstrationen - Artikel 8 des Grundgesetzes - sind in der Verordnung keine versammlungsspezifischen Regelungen enthalten. Die Regeln für Veranstaltungen sind somit nicht auf Demonstrationen anwendbar. Teilnehmerlisten können dort nicht gefordert werden.
Corona in Nordhessen: Das gilt für Schulen im kommenden Schuljahr
Am 14. August startet in Hessen das nächste Schuljahr. Aufgrund der Corona-Pandemie war der Präsenzunterricht wochenlang ausgesetzt. Durch eine Sonder-Regelung musste kein Schüler und keine Schülerin das Schuljahr wiederholen. Das Hessische Kultusministerium hat für das kommende Schuljahr einen Hygieneplan vorbereitet. Die Kitas in Hessen haben seit dem 06.07.2020 ihren Regelbetrieb wieder aufgenommen. Für Erzieherinnen und Erzieher wird ab 17.08.2020 ein kostenloser Corona-Test zur Verfügung gestellt.
- Der Mindestabstand von 1,5 Metern ist aufgehoben innerhalb des Klassenverbands. Bei Konferenzen und Schulveranstaltungen gilt die Regelung weiterhin.
- Am Mittwoch (12.08.2020) wurde zum Schulstart am 17.08. eine Maskenpflicht in den hessischen Schulen angeordnet. Der Mund-Nasen-Schutz soll aber nur außerhalb des Klassenzimmers getragen werden.
- Für Lehrerinnen und Lehrer und Erzieherinnen und Erzieher gibt es bis zu fünfmal einen kostenlosen Corona-Test von August bis Oktober. Eine Lieferung persönlicher Schutzausrüstung hat das Kultusministerium angekündigt.
- Der Sportunterricht findet statt - die Begrenzung auf zehn Personen gilt nicht mehr. Jedoch soll Körperkontakt vermieden werden. Jeder Schülergruppe wird ein Bereich in der Sportstätte zugewiesen. Die Gruppen dürfen sich nicht mischen und es finden keine Wettkämpfe zwischen Schulen statt.
- Musikunterricht wird ohne Singen im Klassenraum stattfinden - bis Ende 2021 müssen sie dafür nach draußen gehen.
- Die Hygieneregeln gelten weiterhin und Menschen mit Krankheitssymptomen dürfen die Schulen nicht betreten. Körperkontakt ist zu vermeiden. Es wurde außerdem ein „Schnupfen-Papier" erstellt, dass den Umgang mit der Erkältungssaison erleichtern soll - Kinder mit Schnupfen sollen künftig nicht mehr nach Hause geschickt werden.
Corona in Nordhessen: Testzentren in Kassel und Korbach
Wie das Gesundheitsamt Region Kassel mitteilt, sollen Patienten aus Nordhessen, bei denen ein begründeter Verdacht auf durch das Coronavirus Sars-CoV-2 ausgelöste Erkrankung Covid-19 besteht, ab sofort einen Termin im Klinikum Kassel bekommen. Hier gilt ebenso: Termine werden nur telefonisch vom Ärztlichen Bereitschaftsdienst und vom Gesundheitsamt vergeben.
Auch im Kreis Waldeck-Frankenberg in Nordhessen gibt es zwei Testzentren für Abstrich-Untersuchungen. Das Testzentrum befindet sich in der Nähe der Kreisverwaltung in Korbach, da man einen möglichst großen Abstand von dicht besiedelten Wohnquartieren gewährleisten möchte. Wer unangekündigt und ohne Termin kommt, kann nicht untersucht werden. Ein weiteres Testzentrum für den südlichen Kreisteil befindet sich derzeit noch in Planung.
„Wir sorgen mit der Aufstockung der Testcenter dafür, dass fast jeder Bürger Hessens innerhalb eines Radius von 30 Kilometern ein Testcenter erreichen kann. Wir bedanken uns bei den Landräten, die uns an dieser Stelle unterstützt haben, Örtlichkeiten zur Verfügung stellen oder sogar Personal aufbringen. All das hilft uns bei der schwierigen Aufgabe, ein Netz von Corona-Testcentern über Hessen zu spannen“, erklärten die Vorstandsvorsitzenden der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen, Frank Dastych und Dr. Eckhard Starke.
Coronavirus in Nordhessen: Was tun bei einem Verdacht?
Personen, die Symptome des Coronavirus aufweisen oder Kontakt zu nachweislich Infizierten hatten, sollen sich telefonisch beim Hausarzt oder beim medizinischen Bereitschaftsdienst unter der Nummer 116117 melden, sowie über die hessenweite Hotline 0800/5554666 informieren. Auch Reiserückkehrer wenden sich an ihre Hausärzte.
Wer unter schweren grippalen Symptomen leidet und falls ein begründeter Verdachtsfall besteht, helfen die Kliniken in Nordhessen weiter, darunter auch das Klinikum Kassel. Aufgrund der nötigen Isolationsmaßnahmen wird allerdings dringend gebeten, die Kliniken nicht persönlich, sondern telefonisch zu kontaktieren.
Sollte sich ein Verdacht bestätigen und eine Corona-Infektion nachgewiesen werden, werden die Kontaktpersonen der infizierten Person ermittelt und ebenfalls auf das Virus getestet. Die erkrankte Person und Menschen, die in engem Kontakt zu ihr standen, werden isoliert.
Was gilt für Unternehmen und Arbeitnehmer beim Coronavirus in Nordhessen?
Im Arbeitsumfeld sowie am eigenen Arbeitsplatz sollten die allgemeinen Hygienemaßnahmen unbedingt eingehalten werden. Zusätzlich gilt, auf das Händeschütteln zu verzichten und es zu vermeiden, Arbeitsmaterialien oder Geschirr zu teilen. Unternehmen in Nordhessen sollen zudem eine Pandemieplanung für ihren Betrieb entwickeln.
Muss ein Arbeitnehmer aufgrund des Coronavirus in Quarantäne, bekommt der Infizierte weiterhin sein Netto-Gehalt ausgezahlt, so der Arbeitsrechtler Prof. Dr. Peter Wedde. Der Staat erstattet dem Arbeitgeber diesen Betrag. Selbiges gilt übrigens auch für Selbständige: Auf Basis ihres Durchschnittseinkommens kann eine staatliche Erstattung beantragt werden. Außerdem verhängen Unternehmen wegen Corona Kurzarbeit.(Von Nail Akkoyun, Lucas Maier und Katharina Ahnefeld)