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Corona in Nordhessen: Neuartige Lungenkrankheit - das sollte man wissen

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Von: Anna-Katharina Ahnefeld, Nail Akkoyun, Lucas Maier

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Die Informationen zu dem Coronavirus in Nordhessen. Die Fallzahlen steigen wieder in die Höhe. Das ist wichtig.

Kassel - Bereits seit März herrschen im ganzen Land gewisse Corona-Auflagen und Regelungen, die die Ausbreitung des Coronavirus verhindern sollen. Folgende Corona-Maßnahmen gelten im Bundesland Hessen weiterhin. Diese zielen auf eine Eindämmung des neuartigen Virus ab. Die Informationen gehen auf die Homepage des Bundeslandes zurück.

Corona in Nordhessen: Auflagen aufgrund der Pandemie

Die bestehenden Corona-Maßnahmen wurden vorerst bis zum 31.10.2020 verlängert. Die Teilnehmerzahl bei Zusammenkünften und Veranstaltungen darf die Zahl von 250 Personen nicht überschreiten. Ein vollständiges Verbot gilt nur noch für Großveranstaltungen, Clubs und Diskotheken sowie Bordellen. Schlechte Nachrichten auch für Chöre: Es wird dringend empfohlen auf ein gemeinsames Singen in geschlossenen Räumen oder ohne Mindestabstand von drei Metern zu verzichten. Eine Einschränkung für organisierte Zusammenkünfte gilt auch für Personen über 65 Jahren, da diese zur Corona-Risikogruppe gehören. Hier liegt die Teilnehmerzahl bei 100 Personen.

In öffentlichen Verkehrsmitteln muss ein Mund-Nasen-Schutz getragen werden. Der Mindestabstand von 1,5 Metern gilt dort nicht. Die Bedeckung von Mund und Nase gilt ebenfalls in Bahnhöfen und Flughafengebäuden sowie in geschlossenen Orten wie beispielsweise U- und S-Bahn-Stationen, die benutzt werden, um in den ein Transportmittel einzusteigen. Die Bußgeldregelungen für Maskenverweigerer wurden verschäft - künftig müsse 50 Euro Bußgeld gezahlt werden, sagt der stellvertretende Ministerpräsident und Verkehrsminister Tarek Al-Wazir von den Grünen. Bislang musste zuvor eine Verwahnung ausgesprochen werden.

Corona in Nordhessen: Ausnahmen bei Demonstrationen

Bei Demonstrationen - Artikel 8 des Grundgesetzes - sind in der Verordnung keine versammlungsspezifischen Regelungen enthalten. Die Regeln für Veranstaltungen sind somit nicht auf Demonstrationen anwendbar. Teilnehmerlisten können dort nicht gefordert werden.

Corona in Nordhessen: Das gilt für Schulen im kommenden Schuljahr

Am 14. August startet in Hessen das nächste Schuljahr. Aufgrund der Corona-Pandemie war der Präsenzunterricht wochenlang ausgesetzt. Durch eine Sonder-Regelung musste kein Schüler und keine Schülerin das Schuljahr wiederholen. Das Hessische Kultusministerium hat für das kommende Schuljahr einen Hygieneplan vorbereitet. Die Kitas in Hessen haben seit dem 06.07.2020 ihren Regelbetrieb wieder aufgenommen. Für Erzieherinnen und Erzieher wird ab 17.08.2020 ein kostenloser Corona-Test zur Verfügung gestellt.

Corona in Nordhessen: Testzentren in Kassel und Korbach

Wie das Gesundheitsamt Region Kassel mitteilt, sollen Patienten aus Nordhessen, bei denen ein begründeter Verdacht auf durch das Coronavirus Sars-CoV-2 ausgelöste Erkrankung Covid-19 besteht, ab sofort einen Termin im Klinikum Kassel bekommen. Hier gilt ebenso: Termine werden nur telefonisch vom Ärztlichen Bereitschaftsdienst und vom Gesundheitsamt vergeben.

Auch im Kreis Waldeck-Frankenberg in Nordhessen gibt es zwei Testzentren für Abstrich-Untersuchungen. Das Testzentrum befindet sich in der Nähe der Kreisverwaltung in Korbach, da man einen möglichst großen Abstand von dicht besiedelten Wohnquartieren gewährleisten möchte. Wer unangekündigt und ohne Termin kommt, kann nicht untersucht werden. Ein weiteres Testzentrum für den südlichen Kreisteil befindet sich derzeit noch in Planung. 

„Wir sorgen mit der Aufstockung der Testcenter dafür, dass fast jeder Bürger Hessens innerhalb eines Radius von 30 Kilometern ein Testcenter erreichen kann. Wir bedanken uns bei den Landräten, die uns an dieser Stelle unterstützt haben, Örtlichkeiten zur Verfügung stellen oder sogar Personal aufbringen. All das hilft uns bei der schwierigen Aufgabe, ein Netz von Corona-Testcentern über Hessen zu spannen“, erklärten die Vorstandsvorsitzenden der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen, Frank Dastych und Dr. Eckhard Starke.

Coronavirus in Nordhessen: Was tun bei einem Verdacht?

Personen, die Symptome des Coronavirus aufweisen oder Kontakt zu nachweislich Infizierten hatten, sollen sich telefonisch beim Hausarzt oder beim medizinischen Bereitschaftsdienst unter der Nummer 116117 melden, sowie über die hessenweite Hotline 0800/5554666 informieren. Auch Reiserückkehrer wenden sich an ihre Hausärzte.

Wer unter schweren grippalen Symptomen leidet und falls ein begründeter Verdachtsfall besteht, helfen die Kliniken in Nordhessen weiter, darunter auch das Klinikum Kassel. Aufgrund der nötigen Isolationsmaßnahmen wird allerdings dringend gebeten, die Kliniken nicht persönlich, sondern telefonisch zu kontaktieren.

Sollte sich ein Verdacht bestätigen und eine Corona-Infektion nachgewiesen werden, werden die Kontaktpersonen der infizierten Person ermittelt und ebenfalls auf das Virus getestet. Die erkrankte Person und Menschen, die in engem Kontakt zu ihr standen, werden isoliert.

Was gilt für Unternehmen und Arbeitnehmer beim Coronavirus in Nordhessen?

Im Arbeitsumfeld sowie am eigenen Arbeitsplatz sollten die allgemeinen Hygienemaßnahmen unbedingt eingehalten werden. Zusätzlich gilt, auf das Händeschütteln zu verzichten und es zu vermeiden, Arbeitsmaterialien oder Geschirr zu teilen. Unternehmen in Nordhessen sollen zudem eine Pandemieplanung für ihren Betrieb entwickeln. 

Muss ein Arbeitnehmer aufgrund des Coronavirus in Quarantäne, bekommt der Infizierte weiterhin sein Netto-Gehalt ausgezahlt, so der Arbeitsrechtler Prof. Dr. Peter Wedde. Der Staat erstattet dem Arbeitgeber diesen Betrag. Selbiges gilt übrigens auch für Selbständige: Auf Basis ihres Durchschnittseinkommens kann eine staatliche Erstattung beantragt werden. Außerdem verhängen Unternehmen wegen Corona Kurzarbeit.(Von Nail Akkoyun, Lucas Maier und Katharina Ahnefeld)

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