Nach ihren Angaben zählt der in Stadt und Landkreis Kassel tätige Regionalverband knapp 600 Beschäftigte, davon rund 300 im Rettungsdienst. Wie viele ungeimpfte Mitarbeitende Lohn erhalten, obwohl sie von der Arbeit freigestellt sind, will die Geschäftsführerin nicht sagen. Auch nicht, in welchen Dienststellen die Regelung Anwendung findet. Ehret spricht von „Einzelfällen“.
Kritik von geimpften Beschäftigten, die seither die Arbeit der ungeimpften und bezahlt freigestellten Kollegen mit erledigen, sei ihr nicht bekannt, so Ehret. Die Regelung sei mit dem Landesverband abgesprochen.
Der ASB Hessen will zur Ungeimpften-Regelung der Samariter in und um Kassel keine Stellung beziehen. Intern seien unterschiedliche Optionen besprochen worden. „Der Regionalverband Nordhessen hat sich für diese Maßnahme entschieden“, sagt Landesverbandssprecherin Dorothee Faißt. Der ASB Hessen habe mit allen Regionen und Tochtergesellschaften ein einheitliches Verfahren ab 16. März, wenn die Impfpflicht für Beschäftigte in der Pflege in Kraft tritt, abgestimmt. „Bis dahin ist jede Region und GmbH frei in der konkreten Umsetzung“, so Faißt. Regelmäßig würden aber Maßnahmen hessenweit in Online--Meetings mit Regionalverbänden und Gesellschaften besprochen.
Der Regionalverband Kassel-Nordhessen des Arbeiter-Samariter-Bundes (ASB) mit Sitz in der Erzberger Straße in Kassel verfügt über diverse Standorte in Stadt und Landkreis. Rettungswachen betreibt er in Bad Emstal (mit Rettungsdienstschule), Baunatal (mit Tagespflege), Habichtswald (mit Sozialstation), Immenhausen (mit Sozialstation), Lohfelden (plus Kita, Mehrgenerationenhaus und Tagespflege), Kaufungen, Schauenburg sowie in Kassel-Mitte und in Bettenhausen.
Nicht zur Arbeit müssen und weiter Lohn erhalten: „Das hätte ich auch gerne“, sagt Holger Gerhold-Toepsch, der Geschäftsführer des DRK-Kreisverbandes Kassel-Wolfhagen. Dass ungeimpfte Beschäftigte im Pflege- und Rettungsdienst von der Arbeit freigestellt werden und weiter Lohn erhalten, kann er nicht glauben. Für die rund 500 Beschäftigten beim DRK in Stadt und Landkreis Kassel schließt er eine solche Regelung jedenfalls aus. Die wenigen Mitarbeitenden beim DRK-Kreisverband, die nach seinen Angaben noch nicht geimpft sind, werden nicht freigestellt, sondern müssen vor dem Dienst einen negativen Corona-Test vorlegen. Zumindest gilt das bis 15. März.
Dann nämlich tritt die vom Bund angeordnete Impfpflicht in den Gesundheitsberufen in Kraft. Dass bis dahin von jedem Beschäftigten des ASB Nordhessen ein entsprechender Impfnachweis vorliegt, hofft auch Judith Ehret, die Geschäftsführerin des Regionalverbandes Kassel-Nordhessen. „In Einzelgesprächen bemühen wir uns darum, die Mitarbeitenden noch zum Impfen zu bewegen.“
Der 16. März stellt für Arbeitgeber und Beschäftigte in der Pflege einen Wendepunkt dar. Das Testen vor Dienstbeginn reicht dann nicht mehr aus, die Beschäftigung von Ungeimpften ist dann in der Regel nicht mehr möglich. Mit Inkrafttreten der Impflicht werden die Dienste und Einrichtungen ab diesem Tag ihre ungeimpften Beschäftigten dem Gesundheitsamt melden müssen. Dieses hat dann zu prüfen und im Einzelfall zu entscheiden. In der Regel wird es nach den jetzigen Plänen auf ein Betretungs- und damit auf ein Berufsverbot hinauslaufen. Es soll aber auch Ausnahmen geben, heißt es. (Andreas Hermann)