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Neue Corona-Regeln in Kassel: Die Maske fällt, aber nicht überall

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Von: Andreas Hermann, Katja Rudolph

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Frei nach Shakespeares „Hamlet“: Mit der Frage aller Fragen, die sich aktuell für viele Menschen in der Corona-Pandemie stellt, hat sich auch unser Karikaturist beschäftigt.
Frei nach Shakespeares „Hamlet“: Mit der Frage aller Fragen, die sich aktuell für viele Menschen in der Corona-Pandemie stellt, hat sich auch unser Karikaturist beschäftigt. © Niko Mönkemeyer

Der Wegfall der Maskenpflicht seit heute sorgt für Verunsicherung. In Kassel wollen viele Betriebe und Einrichtungen wegen Corona weiter daran festhalten.

Kassel – Nach mehr als zwei Jahren Corona-Pandemie beginnt erneut eine Zeit der Verunsicherung: Ab Samstag (02.04.2022) endet die allgemeine Masken- und Testpflicht in Hessen. Eine Mund-Nasen-Bedeckung ist nur noch zum Beispiel in Arztpraxen, Kliniken oder in Bussen und Bahnen erforderlich.

Corona ist aber noch nicht vorbei. Zwar hat das Robert Koch-Institut (RKI) am Freitag erklärt, es gehe davon aus, dass der Zenit der Omikron-Welle überschritten sei. Die Infektionszahlen sind aber noch immer hoch. In Stadt und Landkreis Kassel liegt die Sieben-Tage-Inzidenz am Samstag (02.04.2022) über der Marke von 1000. Allerdings gibt es für die Region Kassel einen Meldeverzug. Demnach entsprechen die Inzidenzen nicht dem tatsächlichen Infektionsgeschehen.

Ab Samstag gelten Corona-Lockerungen in Kassel: es gilt nur noch der Basisschutz

Ab Samstag ermöglicht das Bundesinfektionsschutzgesetz nur noch sogenannte Basisschutzmaßnahmen. Damit fallen weitgehend alle bisherigen Beschränkungen weg. Der Bund gibt die Verantwortung weiter an die Länder. Das Land Hessen hält – anders als Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern – weitere Beschränkungen durch Hotspot-Regelungen für nicht umsetzbar. Was also gilt jetzt in Supermarkt, Restaurant oder Apotheke?

Eigenverantwortung lautet das Stichwort. Die Politik ordnet nicht mehr an, sie appelliert nur noch. Beispiel Maskenpflicht: Da die allgemeine Verpflichtung entfällt, bleibt es in der Regel nun jedem selbst überlassen, ob er weiter eine Maske trägt. Doch gibt es auch hier Ausnahmen. Denn die gleiche Verantwortung haben Arbeitgeber, Geschäftsinhaber oder Lokalbetreiber zu übernehmen: Sie müssen nun selbst entscheiden, ob sie mit ihrem Hausrecht weiter das Tragen einer Maske einfordern oder nicht.

Maskenpflicht entfällt ab Samstag in Kassel: Einige Händler machen von Hausrecht Gebrauch

Die Regelung wird von Fall zu Fall anders ausfallen. In Einkaufszentren wie Dez und City-Point in Kassel sowie bei den Elektronikhändlern Saturn und Media Markt müssen Kunden keine Maske mehr tragen. Gleiches kündigen Ikea, C&A, Woolworth, Douglas und Deichmann an. Hingegen haben kleinere, inhabergeführte Läden größere Sorge, auf die Mund-Nasen-Bedeckung zu verzichten.

Beim Einkauf oder Restaurantbesuch empfiehlt es sich daher, eine Maske zumindest dabei zu haben. Ansonsten könnte der Einlass in so manches Lokal und so manchen Laden weiterhin verwehrt werden.

Hier gilt die Corona-Maskenpflicht in Hessen auch nach Samstag weiter

In Hessen gilt die Maskenpflicht weiterhin in Arztpraxen und Krankenhäusern (nicht für stationäre Patienten), in Alten- und Pflegeheimen, bei Pflege- und Rettungsdiensten, in Bussen und Bahnen (ÖPNV und Fernverkehr) sowie in Sammelunterkünften (etwa für Obdachlose und Flüchtlinge). Die Testpflicht gilt laut Land nach wie vor unter anderem für Arbeitgeber, in Kliniken, Alten- und Pflegeheimen, Sammelunterkünften sowie in Schulen (dreimal wöchentlich).

Corona in Kassel: Hier sollten Sie weiterhin eine Maske dabei haben – ein Überblick

Was gilt jetzt nicht mehr, welche Pflicht gilt weiterhin? Unser Überblick zeigt: Ohne Maske wird man als Kunde, als Besucher und als Studierender auch in Zukunft nicht auskommen. Fragen und Antworten:

Welche Corona-Regeln gelten jetzt im Kasseler Staatstheater?

Ab Samstag bietet das Staatstheater in allen Spielstätten wieder die volle Platzkapazität an und hebt die Zugangsbeschränkungen auf, die 3G-Kontrollen entfallen. Angesichts von Publikumsmagneten wie „Cabaret“, „Die Dreigroschenoper“ und demnächst „Der Kirschgarten“ sowie der Uraufführung „Ein Mann der Kunst“ im TiF, großen Tanzabenden im Opernhaus und der Grand opéra “La muette de Portici“ freue sich das Staatstheater, endlich wieder vor vollem Haus spielen zu können, betonte Pressereferentin Juliane Clobes. Um einen sicheren Theaterbesuch zu ermöglichen, werde bis auf Weiteres die Maskenpflicht im gesamten Haus beibehalten. Auch während der Vorstellungen sei eine FFP2- oder ein OP-Maske zu tragen. Bei Foyer-Veranstaltungen mit Bewirtung gelte die Maskenpflicht bis zum Platz, teilte das Theater mit.

Was gilt an der Uni Kassel?

Dort beginnt in diesen Tagen das Sommersemester, in dem erstmals seit Beginn der Corona-Pandemie die Präsenzlehre wieder der Regelfall sein wird. Dabei setzt die Hochschule weiterhin auf eine Maskenpflicht. „Medizinische Masken sind grundsätzlich auf allen Verkehrsflächen in den Gebäuden, in allen Räumlichkeiten mit Publikumsverkehr sowie bei allen Lehr-, Betriebs- und Publikumsveranstaltungen verpflichtend zu tragen“, heißt es in der Rundmail der Hochschule. In den Hörsälen und Seminarräumen können wieder alle Sitzplätze belegt werden, auch am Platz muss aber die Maske getragen werden. Lehrkräfte dürfen das Ablegen der Maske in Ausnahmefällen gestatten, sofern der Mindestabstand von 1,5 Metern und eine gute Belüftung des Raums gewährleistet sind.

Wie sind die Regeln im Gottesdienst?

Gottesdienstbesucher werden in fast allen Kirchen der Region weiterhin angehalten sein, Maske zu tragen. Die Evangelische Kirche von Kurhessen-Waldeck empfiehlt ihren Gemeinden angesichts der angespannten Lage nach wie vor „pandemiegerechtes Verhalten“ mit Maske, Abstand und Hygienevorkehrungen sowie für besondere, gut besuchte Gottesdienste gegebenenfalls die 3G-Regel. Bei Gottesdiensten im Freien kann die Maskenpflicht entfallen. Welche Regeln gelten, entscheiden jedoch die jeweiligen Kirchenvorstände vor Ort – dort sollte man sich informieren. Auch die katholische Kirche in Kassel will die Maskenpflicht bis auf Weiteres beibehalten.

Wie regeln es Gerichte?

Die Gerichte in Hessen halten grundsätzlich an der Maskenpflicht fest. Die öffentlichen Bereiche (etwa Flure, Fahrstühle, Treppenhäuser) dürften nur mit medizinischer Maske (FFP2- oder OP-Maske) betreten werden. Für die Amtsgerichte, die Landgerichte und das Oberlandesgericht würden entsprechende Regelungen über das Hausrecht getroffen. Im Sitzungssaal entscheide weiter die Richterin oder der Richter über das Tragen von Masken, teilte Roman Poseck, der Präsident des Oberlandesgerichts Frankfurt, mit. Es werde aber keine generellen Abstandsregeln mehr geben. (Andreas Hermann und Katja Rudolph)

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