Klar ist das bereits seit dem Wahlabend (12. März), seit das vorläufige amtliche Endergebnis vorliegt. Offiziell wird das erst drei Tage später feststehen. Der Wahlausschuss wird in seiner Sitzung am 15. März über das amtliche Endergebnis beschließen und damit feststellen, welche Bewerberin oder welcher Bewerber gewählt worden ist beziehungsweise welche beiden Kandidaten in die Stichwahl kommen.
Ein besonderes Prozedere gibt es im Falle einer Stichwahl nach Angaben der Stadt nicht. Das Briefwahlbüro im Bürgersaal des Rathauses wird dann wieder vom 16. bis 24. März öffnen. Stimmzettel mit dem Stichwahl-Kandidaten müssen gedruckt werden. Ansonsten hat die Wahlbehörde bei der Planung und Organisation der OB-Direktwahl auch bereits eine mögliche Stichwahl berücksichtigt. So wurden etwa auch die ehrenamtlichen Wahlhelfer sowohl für die Hauptwahl als auch für eine mögliche Stichwahl berufen.
Nein. Die Wähler nutzen die Wahlbenachrichtigung vom ersten Mal. Wie bei der Wahl am 12. März gilt: Wer seine Stimme abgeben möchte, muss laut Stadt seinen Personalausweis oder Reisepass mitbringen. Und wenn möglich auch die Wahlbenachrichtigung.
Ja. Wer dies bei der erstmaligen Beantragung erklärt hat, bekommt die Wahlunterlagen ab Donnerstag automatisch zugestellt. Mit Wahlschein kann man in jedem Wahllokal der Stadt wählen oder sich für die Briefwahl entscheiden.
Wichtig: Wer sich für die Briefwahl entscheidet, muss bedenken, dass der Wahlbrief auch bei einer Stichwahl am Wahltag bis spätestens 18 Uhr bei der Wahlbehörde eingegangen sein muss. Er kann per Post versendet, im Briefwahlbüro abgeben oder in die Briefkästen des Kasseler Rathauses eingeworfen werden.
Rathaus, Bürgersaal
Obere Königsstraße 8
34117 Kassel
Kontakt via Telefon unter 0561 787−8510 oder per E-Mail an briefwahl@kassel.de
Das Briefwahlbüro öffnet im Fall einer Stichwahl vom 16. bis zum 24. März 2023. Die Uhrzeiten sind:
Tag | Uhrzeit |
---|---|
Montag | 8 bis 16 Uhr |
Dienstag | 8 bis 16 Uhr |
Mittwoch | 8 bis 18 Uhr |
Donnerstag | 8 bis 16 Uhr |
Freitag | 8 bis 12.30 Uhr (Bei Stichwahl: Freitag, 24. März 2023 bis 13 Uhr) |
Samstag | 9 bis 12 Uhr (Bei Stichwahl: letzter Samstag 18. März 2023) |
Wer die Briefwahlunterlagen beantragt hat, legt nach Angaben der Stadt im Wahllokal den Wahlschein und nach Aufforderung seinen Ausweis vor. Wer keine Briefwahl beantragt hat, legt einfach seinen Personalausweis vor. Der Wahlvorstand prüfe dann, ob man im Wählerverzeichnis eingetragen sei.
Wahlberechtigt sind Deutsche (im Sinne von Artikel 116 Abs. 1 des Grundgesetzes) und Staatsangehörige eines Mitgliedstaates der Europäischen Union, die am Wahltag
Ja, sie wären bei einer Stichwahl wahlberechtigt. Diesem Personenkreis werde für die Stichwahl automatisch ein Wahlschein per Post zugesandt, kündigt die Stadt an. Auch wer am 26. März 18 wird, darf wählen.
Dann ist er nicht als OB gewählt. Und dann muss in Kassel das gesamte Verfahren zur Oberbürgermeisterwahl wiederholt werden. Nach Angaben der Stadt wären dann etwa der Wahltermin sowie der potenzielle Termin für eine Stichwahl von der Stadtverordnetenversammlung zu beschließen. Die Wahlbekanntmachung hätte mindestens 90 Tage vor der Wahl zu erfolgen.
Nur einmal – im Jahr 2005 mit Bertram Hilgen (SPD) und Georg Lewandowski (CDU). Hilgen setzte sich damals in der Stichwahl durch.
Nein. „Dem Hessischen Ministerium des Innern und für Sport sind keine ähnlich gelagerten Fälle in Hessen bekannt“, erklärte ein Ministeriumssprecher auf Anfrage. Und diese Aussage gilt für alle Direktwahlen von Oberbürgermeistern, Bürgermeistern und Landräten, die seit dem Jahr 1992 in Hessen stattgefunden haben.
Unseren Newsticker zum Stichwahl-Wahlabend finden Sie hier.
In unserem Themen-Spezial zur OB-Wahl in Kassel sammeln wir alle Artikel zur Wahl am 12. März – und zur Stichwahl zwei Wochen später. Dort beantworten wir auch allgemeine Fragen zur Abstimmung und erklären sowohl die Brief- als auch die Stichwahl.