OB-Wahl in Kassel: Disney-Schneemann im Team Geselle sorgt für Fragezeichen

Der Wahlkampf bei der OB-Wahl in Kassel 2023 ist in vollem Gange. Eine Wahlwerbung zugunsten von Amtsinhaber Christian Geselle rückt nun in den Fokus.
Kassel – Der Oberbürgermeisterwahlkampf ist in der heißen Phase, das heißt auch: Es gibt jede Menge Wahlwerbung. Nur: Geht dabei immer alles mit rechten Dingen zu? In dem Zusammenhang rückt eine Wahlkampfpostkarte mit Christian Geselle in den Fokus. Auf der Postkarte sind der Amtsinhaber und ein Schneemann zu sehen. Wer Kinder hat, wird womöglich wissen, dass der Schneemann nicht irgendein Schneemann ist. Es handelt sich um die Disney-Figur Olaf, bekannt aus Filmen wie „Die Eiskönigin“. Als solcher ist der kühle Kerl marken- wie urheberrechtlich geschützt.
Wer Olaf und andere Disney-Figuren über den privaten Gebrauch hinaus nutzen möchte, braucht eine Lizenz des Konzerns. Darauf haben die Macher der Postkartenkampagne offenbar verzichtet – und den Schneemann im Wahlkampf eingespannt.
Nachdem mehrere Kasseler auf Geselles prominenten Wahlhelfer Olaf aufmerksam wurden, hat sich die HNA dem Fall gewidmet. Presseanfragen bei Disney Deutschland zu den Konsequenzen von Urheberrechtsverstößen blieben unbeantwortet.
OB-Wahl in Kassel: Anwalt äußert sich zu Wahlwerbung
Dafür hat sich der Anwalt Moritz Ott zur Kasseler Wahlwerbung geäußert. Ott arbeitet für die Berliner Kanzlei Jüdemann Rechtsanwälte, die auf Urheber- und Medienrecht spezialisiert ist und bereits Mandaten gegen Disney vertreten hat. Der Konzern setzt seine umfassenden Urheber- und Markenrechte in Deutschland ebenfalls durch Anwälte durch. Es kommt immer wieder zu Abmahnungen, die mit hohen Anwaltsgebühren verbunden sind.
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Im Fall der Postkarte komme eine Urheberrechtsverletzung in Betracht, so Ott. Das Urheberrecht müsse – anders als das Markenrecht – in kein Register eingetragen werden. Es gelte auch so. „Es setzt voraus, dass es sich um eine persönliche, geistige Schöpfung seines Urhebers handelt.“ Eine solche sei bei der Disney-Figur Olaf wohl noch gegeben. Denn das wichtigste Merkmal dabei sei die Individualität. „Hiernach ist das Banale – das, was jedermann so machen würde, wie etwa ein einfaches Strichmännchen – mangels Individualität nicht geschützt.“ Allein schon wegen seiner auffälligen Zähne aus Schnee und dem etwas dämlichen Gesicht ließe sich argumentieren, dass Olaf über den normalen Formenschatz hinaus individuell ist.
Oberbürgermeisterwahl in Kassel: Liegt eine Urheberrechtsverletzung vor?
Es gebe aber inzwischen eine weitere rechtliche Schranke im Urheberrecht, die es erlaube, fremde Inhalte zu übernehmen. Ott meint damit den Paragrafen 51a des Urheberrechts. Demnach darf nicht nur zum Zweck von Karikaturen und Parodien auf urheberrechtlich geschützte Werke zugegriffen werden, sondern auch zum Zweck des sogenannten Pastiche. Was ein Pastiche ist, sei nicht klar definiert. Klar sei, dass es sich um eine Auseinandersetzung mit dem Original und dessen Neuinterpretation handeln müsse. Dabei huldige der Nutzer dem Original – und damit zugleich dem Urheber. Das im Kasseler Fall ein Pastiche vorliege, sei eher zweifelhaft, aber auch nicht ausgeschlossen.

Rosa Hamacher von der Wählerinitiative für Christian Geselle teilt auf HNA-Anfrage mit, dass Vertreter der Initiative – in der Geselle kein Mitglied sei – die Postkarte entworfen und veröffentlicht hätten. Und weiter: „Diejenigen der Initiative, die die Entscheidung bezüglich des Motivs getroffen haben, waren sich zum Zeitpunkt der Entscheidung nicht über die Ähnlichkeit der beiden Figuren bewusst.“
OB-Wahl in Kassel: Wählerinitiative für Christian Geselle äußert sich
Damit erweckt Hamacher den Eindruck, als sei der für das Postkartenmotiv verwendete Schneemann nicht mit der Disney-Figur identisch. Tatsächlich handelt es sich aber um eine Figur, die in all ihren Details übereinstimmt.
Die Absicht sei gewesen, in der Winterzeit ein Motiv zu finden, das die Botschaft des „Wohlfühlens“ gut ausdrücke. Diesen Zweck erfülle das Motiv. Sollte es für Irritationen gesorgt haben, entschuldige man sich dafür. (Bastian Ludwig)