Impfnachweis, Steuern und Co. : Das ändert sich für Verbraucher im Februar 2022
Der Februar 2022 bringt für Verbraucher wieder einige Änderungen mit sich. Hier finden Sie eine Übersicht der Neuregelungen.
Kassel - Neuer Monat, neue Regelungen: Nachdem sich bereits im Januar 2022 für Verbraucher einiges beim CO2-Preis oder der Tabaksteuer geändert hat, stehen auch im Februar wieder einige Änderungen und Neuerungen in verschiedenen Bereichen an. Wir haben zusammengefasst, was sich beim Impfnachweis, Online-Shopping, Steuer und Co. ändert.
Die größte Änderung steht wohl beim digitalen Impfnachweis an. Der Nachweis über den Corona-Impfstatus soll ab dem 1. Februar nicht mehr ein Jahr lang, sondern nur noch rund neun Monate gültig sein. Menschen, die bereits eine Booster-Impfung erhalten haben, sollen von der Regelung ausgenommen sein.

Neu im Februar 2022: Verlängerte Abgabe-Frist für Steuererklärung
Eine weitere Änderung steht bei der Steuererklärung an. Diese muss nämlich nicht mehr im Mai dieses Jahres fertig werden. Die Abgabe-Frist wurde bis 31. Juli 2022 verlängert. Wer seine Steuererklärung allerdings bei einem Lohnsteuerhilfe-Verein oder von einem Steuerberatender anfertigen lässt, kann sich mit der Abgabe der Steuerklärung des Jahres 2021 bis zum Februar 2023 Zeit lassen.
Ebenfalls neue Regeln treten im Februar für Bauherren in Kraft. Beginnend mit dem 1. Februar 2022 erhalten Bauherren keine Zuschüsse oder Darlehen mehr von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW), wenn für das Bauprojekt der sogenannte KfW-55-Standard verwendet wird. Eine Förderung bei Neubauten oder Renovierungen soll nur möglich sein, wenn der KfW-40-Standard angestrebt wird.
Änderungen im Februar 2022: Zwei-Faktor-Identifizierung beim Online-Shopping ab 150 Euro
Die starke Kundenauthentifizierung (SCA) für das Zahlen beim Online-Shopping mit der Kreditkarte gilt bereits seit Januar 2021 für einen Warenwert über 250 Euro. Zahlungen im Internet müssen demnach mit einer TAN, einem Passwort oder per Smartphone übermittelter Gesichtserkennung bestätigt werden. Ab dem 15. Februar 2022 gilt diese Zwei-Faktor-Identifizierung bereits für Beträge ab 150 Euro.
Des Weiteren sind ab Februar 2022 Beförderungsunternehmen verpflichtet zu melden, wenn sie Fahrer entsenden. Diese Meldung muss über eine Schnittstelle mit dem IMI-System für den Informationsaustausch im Binnenmarkt erfolgen. Mit dem neuen EU-Mobilitätspaket, welches am 02. Februar 2022 in Kraft tritt, erhofft sich die Europäische Union einen gerechteren Wettbewerb.
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