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Schwerbehinderung von 50: So viel Geld steht Ihnen bei diesem Behinderungsgrad zu

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Von: Stella Henrich

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Menschen mit Schwerbehinderung haben einige „Vorteile“ im Arbeitsleben. Wir sagen Ihnen, welche Kriterien erfüllt sein müssen, damit Sie „profitieren“.

Frankfurt – Über drei Millionen Menschen im Erwerbsalter leben nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit mit einer Schwerbehinderung in Deutschland. Erwerbstätig ist nicht einmal die Hälfte von ihnen. So weit die Realität hierzulande. Wer allerdings einen Arbeitsplatz hat, kann aufgrund einer Schwerbehinderung von einigen Vergünstigungen profitieren.

Dabei gibt der Grad der Behinderung die Schwere der Behinderung an. Dieser wird durch das Versorgungsamt festgestellt. Wer einen Grad von 50 hat, gilt als schwerbehindert und hat Anspruch auf bestimmte „Nachteilsausgleiche“. Diese sind durch das sogenannte Bundesversorgungsgesetz geregelt.

Für Menschen mit Behinderung kann es im Arbeitsleben Vorteile geben - wenn einige Kriterien erfüllt werden. (Symbolfoto)
Für Menschen mit Behinderung kann es im Arbeitsleben Vorteile geben - wenn einige Kriterien erfüllt werden. (Symbolfoto) © dpa/Imago (Fotomontage IPPEN.MEDIA)

Schwerbehinderung von 50: Welche Kriterien erfüllt sein müssen

Wer also von einer Schwerbehinderung von 50 „profitieren“ will, muss einige Voraussetzungen mit sich bringen. Ein:e ärztliche:r Gutachter:in ermittelt dafür den Grad der Behinderung. „Grundsätzlich geht es bei der Feststellung der Behinderung nicht um die Art der Erkrankung beziehungsweise Behinderung oder um eine Diagnose, sondern immer um ein Funktionsdefizit, eine entsprechende Dauer (länger als sechs Monate) und die Auswirkung der Behinderung auf die Teilhabe am Leben in der Gesellschaft“, erklärt Dorothea Czennia vom Sozialverband VdK Deutschland.

Welche Vorteile haben Arbeitnehmer:innen mit einer Schwerbehinderung von 50 Prozent?

Ab einem Behinderungsgrad von 50 besteht eine Schwerbehinderung, welche im Arbeitsleben verschiedene Vorteile mit sich bringen kann. Zu den Vergünstigungen bzw. Vorteilen gehören ein besonderer Kündigungsschutz, ein steuerlicher Pauschbetrag von 1140 Euro sowie Zusatzurlaub von fünf Tagen laut Sozialgesetzbuch. Es besteht auch die Möglichkeit, für die Ausstattung des Arbeitsplatzes eine finanzielle Unterstützung zu beantragen.

Zudem besteht ein Anspruch auf Altersrente für schwerbehinderte Menschen mit einer Behinderung von 50 bei Vollendung des 65. Lebensjahres, sie müssen aber mindestens 35 Jahre in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt haben. Darüber hinaus gibt es auch die Option, eine Erwerbsminderungsrente zu beantragen, wenn die gesundheitliche Kraft zum Arbeiten nicht mehr reicht.

Laut dem Behindertenbeauftragten der Bundesregierung liegt eine Schwerbehinderung erst ab einem Grad von 50 vor. So werden etwa chronische Darmerkrankungen wie eine Colitis Ulcerosa bei anhaltenden Beschwerden ebenso mit einem Grad der Behinderung von 50 bis 60 eingeschätzt wie eine chronische Hepatitis, die eine starke entzündliche Aktivität aufweist. Auch Betroffene, die unter schwerer Migräne leiden, bei der nur wenige Tage Pause zwischen den Anfällen liegen, können einen Grad der Behinderung von 50 bis 60 erreichen. Aber auch Rheuma, eine schwere Akne oder eine Krebserkrankung gelten als Schwerbehinderung.

Diese Krankheiten werden als Schwerbehinderung eingestuft:

Schwerbehinderungab einem Grad von 50
Schlaf-Apnoe-Syndrom50
Herz-Erkrankungen50 - 100
Erkrankung der Atmungsorgane (mit langfristiger Beeinträchtigung der Lungenfunktion)50 - 100
Bronchialasthma50 - 100
Verlust des Penis50
Massive Entstellung des Gesichts50
Schwere Migräne50 - 60
Tinnitus (mit schweren psychischen Störungen und sozialen Einschränkungen)50
HIV-Infektion mit stärkerer Leistungsbeeinträchtigung50 - 80

Schwerbehinderung von 50: Staatliche Zuschüsse beantragen

Wer als schwerbehindert eingeordnet wird, kann beim Staat Zuschüsse, Vergünstigen und Steuerentlastungen beantragen. Bis zu 800 Euro sind monatlich möglich. Auch eine Ermäßigung des Rundfunkbeitrags und bei Eintrittspreisen werde gewährt, schreibt das Online-Portal Anwalt.org. Beantragt werden die Gelder bei den entsprechenden Ämtern wie der Pflege- und Rentenkasse, den Versorgungsämtern in Hessen sowie bei kommunalen Einrichtungen.

Nach wie vor haben es Menschen mit Schwerbehinderung nicht leicht in der Arbeitswelt, obwohl sie oftmals besser qualifiziert sind als beispielsweise Arbeitslose ohne Handicap. Ein Grund dafür ist der Abbau von behindertengerechten Arbeitsplätzen, erklärt Hans-Jürgen Urban vom IG Metall-Vorstand.

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