Wichtige Park-Regel gilt jetzt: Was Autofahrer wegen der Energiekrise noch beachten müssen
In Deutschland soll Strom gespart werden – das führt auch zu dunkleren Innenstädten. Nun müssen Autofahrer eine wichtige Regel beim Parken beachten.
Kassel – Kein Licht an öffentlichen Gebäuden, auf Parkplätzen und vor Geschäften: Häufig werden auch die Straßenlaternen in den kommenden Monaten wegen der Energiekrise seltener brennen. Die deutschen Innenstädte werden in der dunkeln Jahreszeit einen ungewohnten Anblick bieten. Und das hat auch Folgen für Autofahrer.
Die dunkleren Straßen, die Autofahrer in den Herbst- und Wintermonaten erwarten werden, bieten mehr Gefahrenquellen für Unfälle: Denn im Dunklen erfordert das Sehen und Gesehenwerden deutlich mehr Aufwand.

Sehen und Gesehenwerden: Diese Regel beim Parken sollten Autofahrer beachten
Hier kommt eine Parkregel ins Spiel, die viele Autofahrer nach ihren Führerschein-Prüfungen schnell wieder vergessen haben dürften: Denn wer sein Auto innerorts an einer schlecht oder gar nicht beleuchteten Straßen abstellt, muss das Parklicht anschalten. Wer das nicht tut, dem droht im Falle eines Unfalls eine Teilschuld.
Wird ein Fahrzeug außerorts abgestellt, muss natürlich auch dort die ausreichende Beleuchtung beachtet werden. Dort muss jedoch generell das Standlicht eingeschaltet werden. Laut Straßenverkehrsordnung § 17, ist dies nötig, sobald ein Fahrzeug hält und keine Straßenbeleuchtung vorhanden ist.
Dunklere Straßen in Herbst und Winter: Vorsicht beim Parken von Autos
Diese Parkregeln gelten natürlich generell – doch werden sie insbesondere angesichts der Sparmaßnahmen während der aktuellen Energie-Krise wichtiger denn je. Und auch auf normalerweise beleuchteten Straßen sollte man diese Regel beachten: Denn nicht jede Straßenlaterne brennt auch die ganze Nacht, manche werden später in der Nacht abgeschaltet.
Erkennen kann man das an den jeweiligen Laternenpfählen: Sollt man auf diesen einen roten Ring mit weißen Rändern oben und unten entdecken, ist das der sogenannte „Laternenring“ – das Verkehrszeichen 394. Der Laternenring kennzeichnet innerhalb geschlossener Ortschaften Laternen, die nicht die ganze Nacht eingeschaltet sind. Manchmal findet sich innerhalb der roten Markierung dabei auch die Uhrzeit, zu der die jeweilige Laterne abgeschaltet wird. Auf Parkplätzen sollten zudem die eine besondere Vorfahrtsregel beachtet werden.
- Der Unterschied zwischen Stand- und Parklicht
- Die Parklichteinstellung lässt bei abgezogenem Zündschlüssel je nach Bedarf halbseitig links oder rechts am Fahrzeug einen Scheinwerfer und ein Rücklicht bei verminderter Leistung brennen. Beleuchtet werden muss das Auto an der zur Fahrbahn hingewandten Seite. Bei den meisten Fahrzeugen lässt sich das Parklicht mit nach links oder rechts gedrücktem Blinkhebel anschalten. Wie das im Einzelfall genau funktioniert, steht in der Betriebsanleitung des Wagens.
- Stellt man sein Fahrzeug dagegen außerorts ab, muss das Standlicht eingeschaltet werden. Der Unterschied liegt darin, dass beim Standlicht beide Scheinwerfer und Rückleuchten weiterhin brennen, damit das Fahrzeug im Dunklen besser zu erkennen ist. Um das Standlicht einzuschalten, drehen Sie den Pfeil am Blinker auf das entsprechende Symbol: zwei Leuchten mit Strichen nach rechts und links. Es leuchtet ein grünes Zeichen auf.
Parkregel für Autos: Manche Fahrzeuge dürfen ohne Licht nachts nicht auf der Straße Parken
Durch die vorgeschriebene Beleuchtung an den Fahrzeugen, soll sichergestellt werden, dass diese auch bei Dunkelheit frühzeitig erkannt und Unfälle damit verhindert werden können. Das gilt jedoch nicht, für jedes Fahrzeug, wie der Paragraf 17 der Straßenverkehrsordnung (StVO) erklärt: Auf der Fahrbahn stehende Fahrzeuge, mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 Tonnen und Anhänger sind innerhalb geschlossener Ortschaften stets mit eigener Lichtquelle zu beleuchten oder durch eine andere zugelassene Beleuchtung kenntlich zu machen.
Fahrzeuge, die ohne Schwierigkeiten von der Fahrbahn entfernt werden können, dürfen bei Dunkelheit dort nicht unbeleuchtet stehen gelassen werden. Das gilt beispielsweise für Krafträder, Fahrräder mit Hilfsmotor, einachsige Zugmaschinen oder einachsige Anhänger.
Vergehen | Bußgeld |
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Während der Dämmerung, bei Dunkelheit oder schlechten Sichtverhältnissen nur mit Standlicht fahren | 10 Euro |
- dadurch eine Gefährdung verursacht | 15 Euro |
- dadurch einen Sachschaden verursacht | 35 Euro |
Bußgeld droht: Verbotswidrige Verwendung des Auto-Standlichts
Zudem sollte beachtet werden, dass Park- und Standlicht natürlich an der Batterie zehren. Bei neuen und vollgeladenen Batterien ist der Betrieb der Beleuchtung über eine Nacht hinweg unproblematisch, längere Standzeiten oder bei älteren Batterien können jedoch dazu führen, dass diese nicht mehr die benötigte Ladung aufweist, um das Fahrzeug zu starten, wie der ADAC erklärt. Auch sollte man bedenken, dass man sein Fahrzeug nicht fahren darf, während nur das Standlicht brennt.
Derzeit wird auch über ein generelles Tempolimit von 30 km/h in den Innenstädten diskutiert. Künftige Autofahrer müssen sich zudem auf Führerschein-Änderungen einstellen. (Constantin Hoppe)